Was bedeutet dies genau: "Den Dispo zum Girokonto haben wir gelöscht"
Hallo zusammen!
Meine Schwester ist letzten November leider verstorben. Sie hatte ein Girokonto bei der Postbank. Der Kontostand lag dazumal bei Minus 185 Euro.
Nun muss ich alles von der Schweiz aus erledigen, da ich nicht in Deutschland wohne. Deshalb habe ich die Postbank per eMail angeschrieben und ihr den Todesfall und den Wunsch auf Auflösung des Kontos mitgeteilt. Daraufhin habe ich einen Brief mit einem beiliegendem Formular von der Postbank München erhalten. Das Formular (Kontoauflösung) habe ich ausgefüllt. In dem Brief wurde noch erwähnt, dass das Konto gesperrt worden ist.
Ausserdem enthält der Brief auch den Satz: "Den Dispo zum Girokonto haben wir gelöscht".
Was heisst das nun genau? Muss ich den Minusbetrag (= Dispo) als Erbe nun nicht zurückzahlen oder doch?
Habe nämlich bereits von der Postbank Frankfurt (Mahnwesen) schon eine Mahnung erhalten und jetzt nochmals von der Postbank Essen ein weiteres Schreiben mit Kontoauszügen und eine weitere Zahlungsaufforderung.
Mit den verschiedenen Postbankstellen kommt ja niemand mehr draus....
Schon mal besten Dank für Eure Antworten!
6 Antworten
Sicher muessen die Erben berechtigte Forderungen der Gläubiger des Verstorbenen (m/w) ausgleichen!
Natürlich ist das im gesamten deutschsprachigen Raum so geregelt und kein Novum für Schweizer!
Den Dispositionskredit zu streichen bedeutet nur höhere Sollzinsen, was aber bei dem überschaubaren Minus wenig bedeutsam erscheint.
"Dispo löschen" bedeutet nur, dass es nicht mehr erlaubt ist, das Konto zu überziehen. "Dispo" bedeutet ja nur, dass eine Grenze eingerichtet wurde, bis zu der man ohne weitere Nachfrage oder Beantragung das Konto überziehen darf. Das Geld muss aber natürlich immer zurückgezahlt werden. Der Dispo ist nur eine Automatische Zustimmung für die Überziehung.
Die Bank hat nur diese automatische Zustimmung gelöscht. Die Schulden bleiben bestehen und müssen von den Erben zurückgezahlt werden.
um nicht für Schulden aufkommen zu müssen,kannst du das Erbe ausschlagen.Hab ich auch schon gemacht.Das kann man beim Amtsgericht beantragen.
Ich würde nochmal bei der Postbank nachfragen. Ich lese daraus, dass der Dispo gelöscht, jedoch zurückgezahlt werden muss. Sonst hättest du keine Mahnungen erhalten.
Es heißt dass sie (die Verstorbene) bis zum Stichtag die Zinsen fürs Dispo schuldig ist, die Erben müssen es auch bezahlen oder das Erbe abschlagen.