Was bedeuted eigentlich genau Schwerbehindertenrente. Ist es das selbe wie Erwerbsminderungsrente?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo roeschenmikesch,

Sie schreiben:

Was bedeuted eigentlich genau Schwerbehindertenrente. Ist es das selbe wie Erwerbsminderungsrente?

Antwort:

Nein, Erwerbsminderungsrente und Schwerbehindertenrente ist nicht dasselbe!

Sie meinen sicherlich die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen!"

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Auszug ab Seite 15:

Für schwerbehinderte Menschen ist es auf dem Arbeitsmarkt besonders
schwer, einen passenden Arbeitsplatz zu finden. 

Außerdem lässt ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren oftmals nicht zu. 

Deshalb können sie bereits vorher ohne Abschlag in Rente gehen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die 

> bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und
> die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von
35 Jahren erfüllen.

Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
(höchstmöglicher GdB = 100). 

Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis oder
-bescheid nachgewiesen. 

Sie muss beim Versorgungsamt beantragt werden und bei Rentenbeginn noch vorliegen.

Für vor 1952 Geborene lag die Altersgrenze für diese Rente bei 63 Jahren. 

Sie konnten aber vorzeitig mit einem Abschlag von 10,8 Prozent ab 60 in Rente gehen.

Wurden Sie in der Zeit von 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte  Menschen“ stufenweise angehoben. 

Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 65. 

Sie können die Altersrente jedoch vorzeitig mit einem Abschlag in Anspruch nehmen.

Vertrauensschutz: 

Wenn Sie vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden, vor dem 1. Januar
2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben und am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren, können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschlag in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. 

Das Gleiche gilt, wenn Sie vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben. 

Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent können Sie die Rente dann vorzeitig bereits mit 60 in Anspruch nehmen.

------------

In der Broschüre finden Sie auf Seite 16 und 17 eine Tabelle, wo Sie die Daten je nach Alter ablesen können!

-------------

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können Sie früher in Rente gehen.

Die Voraussetzungen für eine "Altersrente für Schwerbehinderte" finden Sie hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/03_altersrente_schwerbehinderte_menschen.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=altersrente+f%C3%BCr+schwerbehinderte

Erwerbsminderungsrente und Altersrente für Schwerbehinderte sind zwei verschiedene Rentenarten. Um sie zu erhalten, muss man bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.

Hallo,

nein ist es nicht.

Es gibt eine Altersrente für schwerbehinderte Versicherte und es können auch schwerbehinderte Menschen Erwerbsminderungsrentner sein. Die dürfen früher ohne Abschlag in Rente gehen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen

35 Jahre Wartezeit erfüllt, natürlich schwerbehindert ab 50% und höher

Die abschlagsfreie Renten wird für die Geburtsjahre von 1952 bis 1963 geborene Versicherte stufenweise angehoben, ab Geburtsjahr 1964 liegt wird die abschlagsfreie Rente ab 65. Lebensjahr gewährt. 

Beste Grüße

Dickie59

Nein, das ist was anderes. Es gibt ja ein Renteneintrittsalter, das derzeit zwischen 65 und 67 Jahren liegt je nach Geburtsjahr. 

Wenn man nun Schwerbehindert ist, dann kann man bis zu 2 Jahre früher in Rente gehen ohne Abschlag, das ist die Schwerbehindertenrente. 

Ebenso 2 Jahre früher gehen kann man, wenn man 45 Arbeitsjahre voll hat.

Oder man kann bis zu 3 Jahre früher gehen mit Abschlag. Diese 3 verschiedenen Renten kann man kann nicht miteinander verbinden. Es geht nur entweder oder. 

Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn man nicht  mehr arbeiten gehen kann vor dem Renteneintrittsalter (nach Bewilligung). 

Eine "Schwerbehindertenrente" gibt es nicht.

Wer gar nicht erst in der Lage war, einen Rentenanspruch zu erwerben, ist auf die Grundsicherung angewiesen.

roeschenmikesch 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 22:39

Was ist dann vorgezogene Rente wg. Schwerbehinderung? Geboren 1956. Ist das nicht eine Schwerbehindertenrente?

DerHans  13.09.2016, 22:41
@roeschenmikesch

Dann musst du schon einen Rentenanspruch haben. Wegen der Schwerbehinderung kannst du 24 Monate vor deinem regulären Renteneintritt (65 Jahre und 10 Monate) ins Altersruhegeld gehen ohne Abschläge.