Warum wäre es nicht sinnvoll, Lebensmittel unter Eigentumsvorbehalt zu liefern?
4 Antworten
Ein einfacher Eigentumsvorbehalt erscheint mir deshalb nicht sinnvoll, weil dieser dann erlischt, wenn die sache weiterverarbeitet,vernichtet, verbraucht oder untrennbar vermischt wird. Das wird ziemlich sicher.relativ oft der fall sein.
Hier könnte man sich aber aber mit.einem verlängerten Eigentumsvorbehalt mit weiterverarbeitungsklausel dagegen absichern. Hiermit sichere ich mir als Verkäufer anteiliges eigentum an der sache auch wenn die sache eben weiterverarbeitet wird, bevor sie bezahlt ist.
Es handelt sich um verderbliche Ware die darüber hinaus vom Kunden auch noch konsumiert wird. Verbraucht er die Ware, wird es sehr schwer diese wieder zurückzuholen, da sie "verarbeitet" wurde.
Sollte er diese nicht konsumieren, bleibt nach wie vor die Verderblichkeit im Raum stehen. Es bringt Dir recht wenig die Birnen die Du geliefert hast wieder zurückzunehmen, wenn diese schon vollständig verschimmelt sind. Deine Sicherheit wäre damit unbrauchbar und wertlos - verschimmelte Birnen lassen sich nur sehr schlecht wieder verkaufen ;)
Dann müsstest Du sie evtl. nach einiger Zeit zurüclnehmen, falls sie nicht weiterverkauft oder konsumiet worden wären. Oder nach Nichtbezahlung und evtl. schlechter Lagerung/Kühlung.
wenn Du Lebensmittel unter Eigentumsvorbehalt verkaufen willst, wie funktioniert das, wenn sie gegessen und verdaut sind? Eigentumsvorbehalt dann auf die Stoffwechselendprodukte in der Toilette? Lustig
Dann bring das Ergebnis, so wie von mir geschildert,mal mit in die Schule,.....der Erfolg liegt auf der Hand und wird Dir recht geben,...
Ist eine Hausaufgabe