Warum sind Autos mit Flüssiggas-Antrieb (LPG) in einigen Tiefgaragen verboten?
Sowohl zu Hause in Kaiserslautern als auch beim City-Trip in Luxemburg habe ich einige Parkhäuser/Tiefgaragen mit LPG-Verbotsschildern bzw. Hinweisen wie "Flüssiggas nicht erlaubt" gesehen. Teilweise befanden sich die Schilder sogar erst hinter der Schranke, also wenn ich schon drin bin. Welchen Sinn macht ein solches Verbot? Sind LPG-Fahrzeuge wirklich gefährlicher als andere? Wenn ein Elektroauto in einem Parkhaus anfängt zu brennen, möchte ich auch nicht drin sein.
8 Antworten
Der Grund ist einzig und alleine, dass Flüssiggas schwerer ist als Luft. Wenn es austritt, bildet es in der Tiefgarage einen unsichtbaren See. Im richtigen Verhältnis mit Luft gemischt, reicht die winzigste Zündquelle um eine Explosion auszulösen.
Solange alles OK ist, ist es nicht "gefährlicher" als andere Antriebsarten.
Aus dem gleichen Grund darf man ja auch keine Propangasflaschen im Keller aufbewahren
Durchaus möglich. Wenn die Tiefgarage vielleicht irgendwo auch einen ebenerdigen Ausgang hat, könnte der "Gassee" im Notfall ja rausfliesen. Wenn es wie eine Wanne ist, bleibt das Gas drin. Oder sie haben ne Lüftung, die am Boden ansaut und das wegziehen könnte
alte Vorschrift die sachlich sinnlos ist, mancherorts hat man das abgeschafft, es liegt aber bei der kommunalen Verwaltung ob ja oder weiter nein.
jeder der Zuhause eine Propangasflasche hat und benutzt (z. B. für den Grill) setzt sich demselben sehr geringen Risiko aus
das bestimmt immer der betreiber wer sein parkhaus nutzen darf,manche haben eben angst vor gas
Und könnte genauso z.B. Bayern-Fans die Einfahrt verbieten?
Noch ein Nachsatz, ich war doch neugierig. Schua mal: http://www.gasauto.info/index.php/parken-in-parkhaeusern-und-tiefgaragen
"1. Gesetzgeber
Ob und ggf. welche gesetzlichen Einschränkungen bei der Nutzung von Garagen bestehen, bestimmt die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Das Bauordnungsrecht liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Eine Bundes-Garagenverordnung und damit eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es deshalb nicht.
Jedoch bestehen inhaltlich weitgehende Übereinstimmungen :
Fast alle Bundesländer machen keine Einschränkungen für das Parken mit Autogas- oder Erdgas-Fahrzeugen.
Ob Einschränkungen durch Rechtsverordnungen einzelner Bundesländer durch entsprechende bauliche Vorkehrungen hinfällig sind, wird der Nutzer allerdings kaum beurteilen können ..."
Ein Betreiber selber darf aber hier seine Anforderungen hochschrauben. Ob das nun mit realen Unfallzahlen untermauert werden kann oder einfach nur übergroße Vorsicht, konnte ich nicht heraus finden,
Ds hat dne Grund dass LPG (Proban/Butan) schwerer ist als Luft, bei einer Undichtigkeit würde sich das GAs in der Tiefgarage sammeln und kann nicht entweichen. Es würde sich schnell ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
Bei einem CNG Fahrzeug ist der Gas (Erdgas) leichter als Luft und bei Einer Undichtugkeit würde das Gas entweichen und nach oben steigen können.
Vielen Dank für deine Antwort. Das LPG-Verbot sehe ich auch nicht in jeder Tiefgarage. Hat das möglicherweise damit zu tun wie gut die Belüftung etc. im Einzelfall ist?