Warum müssen Azubis immer die Drecksarbeit machen? :(

17 Antworten

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Solange deine aufgaben rein gar nichts mit deinem Ausbildungsberufes zu tun haben (sprich einkaufen fahren etc.) musst du diese Aufgaben nicht ausführen! Wenn du das nicht machen möchtest dann sag es. Du solltest und darfst deswegen kein ärger oder sonstiges bekommen.

Schau mal ins Arbeitsschutzgesetzt, da ist das klar geregelt. Frag einfach mal in der Berufsschule dein WBL Lehrer. Der wird wissen wo das steht und dir evtl. eine Kopie aushändigen.

Mouse1982  17.01.2013, 14:42

Im ArbSchG steht da nichts zu. Wenn dann steht das im BBiG

bauerfurz  17.01.2013, 14:44
@Mouse1982

Okay dann habe ich das verwechselt, Sorry.

Aber sein Lehrer wird schon wissen wo er das findet.

Also, ich mache selber grade eine Ausbildung, allerdings in anderen Verhältnissen. Aber das hat ja keine Relevanz hierfür. Du kannst dich - ja nach Beruf - an die sogenannte "zuständige Stelle" wenden. Bei mir als lernende Chemielaborantin ist das die Industrie- und Handelskammer. Deine "zuständige Stelle" müsste deinen Arbeitsvertrag bei sich eingetragen haben. D.H. aug deinem Arbeitsvertrag müsste ein Stempel sein durch den du herausfindest, wer zuständig ist. Da es nicht rechtens ist, Aufgaben, die nicht Ausbildungsbestandteil sind, von dir zu verlangen, hast du die Möglichkeit, dich dagegen zu wehren. ABER! Auch wenn du deswegen keinen Ärger kriegen dürftest und es durch das Aufzeigen dieser Problematik nicht zur Benachteiligung kommen dürfte, möchte ich dir ans Herz legen, dass du sehr wohl Probleme mit deinen Vorgesetzten bekommst, oder mit den Kollegen, die du "verpfeifst". Ich weiß, ich weiß, es darf nicht sein, aber blicken wir der Realität ins Auge - so ist's nunmal. Du kannst aber - und das wäre eine Option - nach einem anderen Ausbildungsbetrieb suchen und in deiner Ausbildung den Betrieb wechseln. Dafür musst du dich aber auch vorher mit deiner "zuständigen Stelle" in Verbindung setzen und mit deinem Arbeitgeber am Besten. aber das ist ein Aufwand, da weiß ich nicht, ob's den wert ist...

LiciouzZ 
Beitragsersteller
 17.01.2013, 14:49

naja. ich muss nur noch glücklicherweise ein halbes Jahr .. Da lohnt es nicht mehr zu wechseln.. früher gings ja alles. war in maßen mit den fahrten und typischen azubi aufgaben aber naja.. da hilft wohl nur zähne zusammenbeißen & durchhalten ._.

Vaira666  17.01.2013, 14:57
@LiciouzZ

Ja, da geht's wohl nicht mehr anders. So kurz vorm Ziel bringt's auch nichts mehr alles in den Sand zu setzen. Vor allen schreibt dir deine Firmal ja auch ein Zeugnis. Und wenn du die jetzt verärgerst können die das so machen, dass anderen Firmen davon ausgehen, dass du - unabhängig von deinem Ergebnis der Abschlussprüfung - nichts taugst... Ist immer schade zu hören, wenn andere Azubis so ausgebeutet werden :(

warum fahrtkostenerstattung?

zudem ist die frage, ob es privatgänge sind, die du erledigen sollst oder alles betriebliche dinge sind.

bei privatgängen musst du sie ncith machen, bei betreiblcihen gehört das zu deiner ausbildung.

man fängt mit den einfachen dingen an und erarbeitet sich erfahrung und respekt, womit man dann verantwortlichere aufgaben bekommt.

wir azubis hatten damsl auch mal die nase voll, immer vor feierabend noch die floristik zu kehren und den müll wegzubringen, weil wir tagsüber die kollegin, die für den bereich verantwortlich war, nciht immer arbeiten sahen.

irgendwann sprachen wir ncith mehr miteinander, ich sprach sie an udn wir stellten fest, das wir einen völlig falschen eindruck hatten udn sie ordentlich zu tun hatte, was wir ncith saehn oder sehen wollten

Mouse1982  17.01.2013, 14:44

warum fahrtkostenerstattung?

Mit seinem Privatfahrzeug?Wieso nicht?

larry2010  17.01.2013, 14:49
@Mouse1982

ich habe nicht gelesen, das er seinen roller oder auto nehmen muss.

da kann man mit seinem chef sprechen, ob man den firmenwagen nimmt, bzw. geht einfahc zu fuss.

dann wird de rchef darauf kommen, das es kostengünstiger ist, wenn er entweder spritgeld gibt oder ein fahrzeug stellt

Das Verhalten der Auszubildenden und der Ausbilder wird im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt:

§ 13 Verhalten während der Berufsausbildung

Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet,

1.die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,

2.an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie nach § 15 freigestellt werden,

3.den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden,

4.die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten,

5.Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln,

6.über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.

§ 14 Berufsausbildung

(1) Ausbildende haben

  1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,

  2. selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen,

  3. Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind,

  4. Auszubildende zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen,

  5. dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden.

(2) Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.

Es stellt also einen Gesetzesverstoß dar, wenn man eine Auszubildende zu privaten Botengängen ausschickt (z.B. Einkauf von Frühstücks- oder Mittagessenskomponenten, Kaffee, Verpflegungshilfsmitteln, Küchenutensilien oder werweißwas für andere Mitarbeiter).

Lediglich, wenn der Einkauf dem Ausbildungszweck dient, darf er angeordnet werden. Dies wäre der Fall z.B., wenn in einem Handwerksbetrieb Werkzeug, Materialien oder Hilfsmittel für die Ausführung der Arbeit in einem Baumarkt besorgt werden müssen.

Wenn man schon Komponenten der privaten Verpflegung besorgen soll, dann wäre dies nur gerechtfertigt, wenn jeder Mitarbeiter, der davon profitiert, sich umschichtig am Gemeinschaftseinkauf beteiligt, also jeder einmal losfährt und nicht immer die Azubine geschickt wird.

LiciouzZ 
Beitragsersteller
 23.01.2013, 11:33

Naja.. Kaffee, Getränke, Mittag, Leute vom Bahnhof abholen, usw..

Es gibt da so ein Ausbildungsgesetz, an das sich auch die Ausbilder halten müssen. Wenn es Dir also zu viel wird, kannst Du dich wehren. Rede erst mal mit Deinem Berufsschullehrer.

Auf der anderen seite: Du hast am wenigsten Ahnung von dem Job, bist deshalb für Botengänge (und Reinigungsarbeiten) an Besten geeignet. So bleibt den anderen zeit für das Wichtige, und auch mal ne Pause. Du entlastest sie damit also auch. Und bekommst auch gleich selber etwas abstand vom vorher Gelernten.

Bedenk auch mal. Ausbilden ist auch Arbeit, Du bist quasi schuld,d ass die anderen mehr tun müssen....dann kannst Du sie auch entlasten. Früher musste man für Ausbildungen sogar bezahlen, heute bekommst Du Geld.

Mouse1982  17.01.2013, 14:43

Ausbilden ist auch Arbeit, Du bist quasi schuld,d ass die anderen mehr tun müssen....dann kannst Du sie auch entlasten.

Dann sollen die Betriebe nicht ausbilden. Sorry, aber die Aussage ist dumm.

Blindi56  18.01.2013, 10:17
@Mouse1982

Die müssen ja ausbilden, um Nachwuchs zu haben. Ähm: Lehrer ist auch "Arbeit", oder nicht? (ich finde Deine Aussage wenig durchdacht).