warum kriegen steuerhinterzieher 10 jahre knast aber vergewaltiger nur 2 jahre auf bewährung?
was ist mit unserem staat los auf steuerhinterziehung gbt es 10 jahre aber vergewalttigung nur bewährung?
ist geld wichtiger als menschen leben?
10 Antworten
Warum darf jeder hier auf der Plattform schreiben, ohne Sinn und Verstand? Wieso darf jeder Behauptungen aufstellen, ohne Quellen zu nennen? Ist eine polemische Aussage wichtiger als Interpunktion und Orthographie?
Um die Frage dennoch zu widerlegen:
Ich nehm mal Uli Hoeneß als Paradebeispiel:
3 1/2 Jahre Haft, wobei nach einem Jahr Hafterleichterungen gewährt wurden und der Antrag auf "Halbstrafe" gewährt wurde.
Er wurde hierbei schuldig gesprochen, 28,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben.
Wir sind uns wohl einig, dass er bei der Summe eher mal nicht zum Durchschnitt der Steuerhinterzieher gehört, sondern eher "oben" anzusiedeln ist. Trotzdem ist die Strafe erheblich von den angeblichen "10 Jahren" entfernt.
Praxishinweis: Nach der BGH-Rechtsprechung kommt es bei Hinterziehung bis 50.000 EUR zu Geldstrafen. Bis 100.000 EUR ist je nach Einzelfall zu prüfen, ob schon eine Freiheitsstrafe zu verhängen ist. Ab 100.000 EUR bis zur Million ist eine Geldstrafe nur noch bei gewichtigen Milderungsgründen als schuldangemessen anzusehen. Anderenfalls kommt es zur Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Fundstellen:
Im Übrigen findet sich "Steuerhinterziehung" im §370 AO.
Hier heißt es:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft
nur bei einer Qualifizierung steigt das maximale Strafmaß auf die von dir angegebenen 10 Jahre
(3)In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
Also fassen wir zusammen:
einfaches Steuervergehen:
0 Jahre - 5 Jahre Freiheitsstrafe
schweres Steuervergehen
0,5 - 10 Jahre Freiheitsstrafe
Eine Vergewaltigung, also ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung ist im Absatz VI des §177 StGB aufgeführt.
6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor,
- der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung),
Das heißt, wir reden hier von mindestens 2 Jahren Freiheitsstrafe - nach oben hin ist keine Grenze gesetzt, außer über §38 StGB
(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.
Ich fasse nochmal zusammen:
Steuerhinterziehung
0-10 Jahre, wobei gilt, dass alles unter 2 Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden kann.
Vergewaltigung
2-15 Jahre, also ist eine Bewährung nicht möglich.
Und jetzt liegt der Ball in deinem Feld Overun: Vielleicht erkennst du den Fehler in deiner Fragestellung selber...
Aber seit wann muss man denn Beweise für seine Behauptungen vorbringen? Ich kann ganze Parteien, die das nicht machen :D
Müssen? Nie. XD aber solange man keine hat sollte man nicht rumeckern wenn andere sagen: verpiss dich mit dem mist. XD
Die Aussage ist schlichtweg falsch. Für Vergewaltigung sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von 2 Jahren vor (§ 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB). Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren. Aufgrund dieses Strafrahmens kommt eine Bewährung nicht mehr in Betracht.
In besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung sieht das Gesetz dagegen einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor (§ 370 Abs. 3 StGB).
Solche pauschalen, unüberlegten Vorurteile helfen niemanden. Weder stimmt das eine noch das andere, unsere Justiz fällt keine Urteile nach "Schema F"
Beispiel: Uli Hoeneß, der hat für seine Steuerhinterziehung mal gerade 1 Jahr (als Freigänger) hinter Gittern gesessen.
Und wenn auch Vergewaltigung schon als Verbrechen eingestuft wird, ist es immer sehr schwer, das auch gerichtsfest zu beweisen. Und es ist auf Dauer besser, mit einem Rechtssystem zu leben, dass im Zweifelsfall für als gegen einen Beschuldigten urteilt. In allen Diktaturen und autoritär regierten Staaten bist du schneller unschuldig hinter Gittern als du denken kannst.
Ne Quelle wäre hier sinnvoll für beides. Klingt nach einer typischen Stammtisch Behauptung.
Das Problem ist dass hier Äpfel mit Birnen vergleichen werden. Ne Steuerhinterziehung kann man wesentlich besser nachweisen als eine Vergewaltigung. Das ist schon mal ein Punkt an dem es zu ziemlichen unterschieden kommen kann.
Unter Betrachtung der schwere der tat ist eine Vergewaltigung eine der Straftaten die mit am schwersten nachzuweisen ist. Im Gegensatz zu landläufigen Meinung sind die hauptsächlichen Fälle eben nicht die bösen Täter die die Opfer in der Nacht in nen Busch zerren.
Es sind eher äusserst komplizierte Situationen die innerhalb vom engen Bekanntenkreis passieren. Oft wird der Akt selbst nicht einmal abgestritten.
Und hier liegt die Problematik. Es ist meist Aussage gegen Aussage und die konkreten beweise sind dürftig.
Nachzuweisen das man von Geld XYZ nen Betrag ABC hätte habgeben müssen ist mit unserem Bankenwesen und unserer wirtschaft dagegen ziemlich einfach.
In Deutschland spielt die Vergeltung von Schuld nur eine geringe Rolle.
Deswegen hat die negative Generalprävention ein so hohes Gewicht bei der Festlegung der gesetzlichen Strafrahmen.
"Wie hoch ist die Zahl der potentiellen Täter, die durch die Strafe abgeschreckt werden müssen?" hat sich der Gesetzgeber gewissermaßen gefragt.
Alle dürfen in der Zeitung lesen:
"Der dreckige Vergewaltiger bekam 2 Jahre auf BEWÄHRUNG."
Niemand darf in der Zeitung lesen:
"Der harmlose Bankräuber erbeutete 300.000 Euro und bekam 1 Jahr auf Bewährung."
Die Mindeststrafe für Vergewaltigung beträgt 2 Jahre.
Dann müsste die Mindeststrafe für den Bankraub 1 Jahr sein, wenn man beide Täter bzgl. der Tat gleich bestrafen würde.
Denn bei einem Bankraub ist der Handlungsunwert des Täters und der Erfolgsunwert der Tat geringer als bei einer Vergewaltigung.
Klingt nach einer typischen Stammtisch Behauptung.
Ist es auch. Man muss sich dazu nur die jeweiligen Strafrahmen ansehen.
Geld das dem Staat gehört ist wichtiger.
Das Steuerhinterziehung ist absichtlich eine sehr schwere Straftat. Sieh es mal so wenn der Staat keine Steuern erhält kann er z.B. auch keine Polizisten oder Feuerwehrleute bezahlen. Und das würde dazu führen das extrem viele Menschen leiden oder sterben. Nehmen wir mal die Vergewaltigungen was meinst du wieviele es geben würde wenn sich niemand vor einer Strafrechtlichen Verfolgung fürchten würde weil die Polizei nicht existiert oder total korupt ist da sein kein Gehalt erhalten ?
Ich sage jetzt nicht das ich dieser Argumentation zustimme, zumindest nicht vollständig aber so kann man es moralisch rechtfertigen das Steuerhinterziehung auf einer Stufe mit sehr schweren Verbrechen steht auch wenn die kriminelle energie dafür nur ein Bruchteil ist.
Dumm nur, dass die getroffenen Aussagen gar nicht stimmen.
Für Steuerhinterziehung gibt es bis zu 5 Jahren, für Vergewaltigung bis zu 10.
Nur noch 5 Jahre ? Ich hatte da eine viel höhere Zahl im Hinterkopf. Weisst du ob das in den letzten XX Jahren herabgesetzt wurde ?
Es sind auch 10 Jahre, zumindest beim besonders schweren Fall.
Ok danke
Sehr gut. Wobei der ball von Anfang an im Feld des fragestellers lag weil ohne Begründung die Behauptung schlichtweg abgelehnt werden kann und als nichtig eingestuft werden kann.