Warum kein Schadenersatz nach irrtümlichen SEK-Einsatz und was haltet ihr davon?

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5 Stimmen

Waldmensch70  26.05.2022, 20:23
Die Quelle ist bei "Medien kritisiert," verlinkt.

Ja, für diesen einen Fall. Aber Du schreibst es in Deiner Frage so, als ob das pauschal so sei. Ist es das denn?

Krea12345 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 20:35

Hier steht dass bei "erheblicher Anscheinsgefahr" der festgenommen Person weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld zusteht. Ich gebe aber zu, dass es darauf ankommt.

4 Antworten

Deine Aussage ist so schlicht falsch. Es kann durchaus ein Entschädigung geben.

Dazu muss man nur mal ins Polizeigesetz bzw. Ordnungsbehördengesetz des betreffenden Bundesland rein schauen. Da ist durchaus geregelt wann es Entschädigungen gibt.

Du kannst, weil das in jedem Fall ein Einzelfallentscheidung ist hier keine pauschalen Schlüsse ziehen. Wem die Entscheidung nicht passt, der soll vors Verwaltungsgericht ziehen.

wieso machen die leute immer den Fehler irgendwelche falsche Fakten als Prämisse heranzuziehen. Wenn ein Schaden entsteht und der sich als Unverhältnismäßig darstellt muss der Staat aufkommen, natürlich musst du das alles erst beantragen und das wird dann Untersucht und das dauert, wie alles was mit Behörden zu tun hat natürlich lange - also wenn dann kann man die Kritik an diese Stelle hängen. Der 50 € Gutschein ist wohl kaum eine Offizielle Entschädigung, sondern eher ein privates entgegenkommen vom Kommandant, dazu wäre er auch nicht verpflichtet gewesen, das hat aber nichts mit dem offiziellen Schadensersatz Prozess zu tun.

Schlecht

Bei clanmitgliedern sehr gut, bei unschuldigen Steuerzahlern Katastrophe

Hier steht dass bei "erheblicher Anscheinsgefahr" der festgenommen Person weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld zusteht. Ich gebe aber zu, dass es darauf ankommt.

Genau.

Und das heisst im Umkehrschluss, das bei einem reinen Irrtum durch die Beamten dem Betroffenen eben auch Schadenersatz zusteht.

Damit ist die ganze Frage obsolet.