Warum ist die richterliche Unabhängigkeit ein wichtiger GrundSatz des Rechtsstaates?
5 Antworten
https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#Die_richterliche_Unabh%C3%A4ngigkeit
Die richterliche Unabhängigkeit AllgemeinesRichter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG, § 25 DRiG). Einer Dienstaufsicht untersteht der Richter nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird (§ 26 Abs. 1 DRiG). Die richterliche Unabhängigkeit ist grundlegendes Merkmal einer rechtsstaatlichen Rechtspflege. Durch die richterliche Unabhängigkeit wird die für den Rechtsstaat unerlässliche Gewaltenteilung garantiert und sichergestellt, dass der rechtsunterworfene Bürger sich einem neutralen Richter gegenübersieht. Die richterliche Unabhängigkeit besteht im Interesse der Rechtssuchenden, ist also kein Grundrecht und kein Standesprivileg der Richter. Allerdings gehört der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit zu den hergebrachten Grundsätzen des richterlichen Amtsrechts gemäß Art. 33 Abs. 5 GG und räumt dem Richter daher ein grundrechtsähnliches Individualrecht ein[5]. Die Unabhängigkeit besteht nur gegenüber der Exekutive, nicht aber gegenüber der Gesetzgebung oder gegenüber im Rechtsmittelzug übergeordneten Gerichten, soweit das Gesetz eine Bindung an deren Entscheidungen anordnet.
Man unterscheidet die sachliche Unabhängigkeit und die persönliche Unabhängigkeit. Sachliche Unabhängigkeit bedeutet Freiheit von Weisungen. Dabei ist Weisung im weitesten Sinne zu verstehen: jede Art von Einflussnahme ist unzulässig. Weder ein Gerichtspräsident noch ein Justizminister kann einem Richter eine Anweisung geben, wie er einen bestimmten Fall zu entscheiden hat. Auch Beurteilungen und Maßnahmen der Dienstaufsicht dürfen keine ausdrückliche oder indirekte Anweisung enthalten, wie der Richter in Zukunft zu entscheiden hat. Die sachliche Unabhängigkeit kommt jedem Richter, auch dem Richter auf Probe und dem ehrenamtlichen Richter, zu. Persönliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Richter gegen seinen Willen in der Regel nicht aus seinem Amt entlassen oder versetzt werden kann (§ 30 DRiG). Die persönliche Unabhängigkeit dient der Absicherung der sachlichen Unabhängigkeit und soll verhindern, dass ein missliebiger Richter entlassen oder versetzt wird. Entlassungen oder Versetzungen als Disziplinarmaßnahme sind nur durch Richterspruch (also wiederum durch unabhängige Richter) möglich. Persönliche Unabhängigkeit kommt nur den auf Lebenszeit angestellten Richtern zu (Art. 97 Abs. 2 GG). Auch ehrenamtliche Richter können aber gegen ihren Willen nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und nur durch Entscheidung eines Gerichts abberufen werden (§ 44 Abs. 2 DRiG).
Die richterliche Unabhängigkeit wurde zum ersten Mal in Europa mit den Umwälzunngen der französische Revolution ab dem Jahre 1789 als ertsrebenswertes Ideal angesehen.
Die Folge war, dass die Dreigewaltenteilugng daraufhin in vielen Landesverfassungen verankert worden ist und seitdem als höchstes Rechtsstaatsprinzp gefeiert wird.
Mittlerweile sind jedoch ca. 250 Jahre vergangen und es hat sich gezeigt, dass dieses aus den damaligen Ständestaat entstandene sinnvolle Prinzip zur Durhsetzung von mehr Rechtsstaaatlichkeit den heutigen modernen Ansprüchen an eine Demokratie nicht mehr genügt.
Ungeachtet dessen gibt es viele Politiker und vor allen Lobbyisten des Richterberufes, die immer wieder werbewirksam betonen, dass es sich bei der "richterlichen Unabhängigkeit" um ein hohes Gut des Rechtsstaates handele, auf das im Interesse einer demokratischen Verfassung nicht verzichtet werden darf.
Allerdings verschweigen sie bewusst, dass gerade die "richterliche Unabhängigkeit" dazu geführt hat, dass es immer mehr Gerichtsurteile gibt, die als Fehlurteile oder gar als Ergebnisse von gezielten Beweisfälschungen und -unter-schlagungen zu bezeichnen sind.
Richter sind zwar unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG, § 25 DRiG, aber die Dienstaufsicht funktioniert nicht, so dass Richter, die es tatsächlich darauf anlegen, parteiisch zu sein, mit keinerlei Sanktionenzu rechnen haben und ihre Hände in Unschuld waschen können.
Richter sind sakrosankt, können nicht sanktioniert werden und haben Narrenfreiheit. Niemand darf sich anmaßen, sie in ihre Schranken zu verweisen und sie ernstthaft auffordern, sich an bestehendes Recht zu halten.
Es bleibt dem Zufall überlassen, ob ein Bürger es mit einem gesetzestreuen oder parteiischen Richter zu tun hat.
Aufgrund dieser Missstände in der Justiz, droht das allpropagierte Prinzip der Gewaltenteilung als wohlpfeile Farce einer maroden Justiz zu verenden und Kritiker dieses richterlichen Fehlverhaltens werden unter Einsatz eines immensen Bürkratiemonsters mit dem Namen Verfassungsschutz als Verfassungsfeinde verfolgt.
Echte Demokratie und echte Gewaltenteilung geht anders. Aber davon wollen die selbsternannten Demokratiewächter nichts wissen.
vgl. hierzu https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren
Stell dir mal vor, der Staat oder sonst wer würde einem Richter sagen, was er genau zu tun hätte. Egal ob ihm das Urteil, die Zeit für Recherche & co oder sonst was vorgeschrieben wird. Ich brauche dir glaube ich nicht erklären, was das für Folgen für einen Rechtsstaat haben kann. Und ein Staat, in dem das Recht nicht durchgesetzt wird, ist auch kein funktionierender Rechtsstaat. Dafür sorgen unter anderem eben die Richter. Sie sind mit dafür verantwortlich, das Recht durchzusetzen. Tun sie das nicht unabhängig, dann ist die Demokratie stark gefährdet.
Erklärt sich das nicht sofort von selbst? Wenn Richter nicht unabhängig sind, kann jemand anderes Einfluß darauf nehmen, wer wie verurteilt wird.
Denk doch mal nach, wenn die Richter Partei ergreifen dürften, wohin das führen würde? Sowas baut den Demokratischen Sozial bzw. Rechtsstaat ab.
Denk doch mal über die Tatsache nach, dass Richter aufgrund ihres Status der Unangreifbarkeit beliebig Partei ergreifen dürfen und niemand sie hieran hindern oder sie sogar sanktionieren kann.