Warum gibt es im Grundgesetz keine Paragraphen, sondern nur Artikel?
Und im Strafgesetzbuch gibt es sie...
1 Antwort
Ob man eine Rechtsvorschrift in Artikel oder Paragraphen unterteilt, ist egal. Das ist Geschmackssache des Gesetzgebers und hat allenfalls historische Bedeutung, weil sämtliche deutschen Verfassungen in Artikel unterteilt waren – die Paulskirchenverfassung von 1848 innerhalb der Artikel zusätzlich in Paragraphen, die die heutige Funktion von Absätzen erfüllen.
Der Bundes- und fast alle Landesgesetzgeber unterteilen übrigens Änderungsgesetze und -verordnungen in Artikel, wenn mehrere Vorschriften mit dem gleichen Gesetz geändert werden sollen. Bayern ist das einzige Bundesland, dass es umgekehrt macht: Einzelne Landesgesetze haben Artikel, Änderungsgesetze haben Paragraphen, wobei Landesverordnungen wie im Bund in Paragraphen unterteilt sind.
Übrigens ist das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) in Artikel unterteilt, das EGBGB ebenfalls, das vereinzelt innerhalb der Artikel weitere Paragraphen enthält.
Alles soweit verstanden? :-)