Lottogewinn als Minderjähriger, warten?
Vorab wir wissen als dass die Chancen "gering" sind, dennoch hier die Frage...
Stellen wir uns vor ich (16,5 J) kriege einen Lotto-/Eurojackpotschein geschenkt und Gewinne. Könnte ich ihn dann abholen wenn ich 18 bin. Verjährung von Lottogewinnen ist wenn ich mich nicht ganz irre 2 oder 2,5 J.
Theoretisch würde ich sagen ja, aber zum Zeitpunkt des Gewinns wäre ich ja nicht 18 gewesen...
Daher meine Frage: was denkt ihr, wäre das möglich/legal ?
Lg
7 Antworten
Nein, weil er zum Zeitpunkt des Gewinns unter 18 war und somit nicht Vertagsmündig.
Daher dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Lottoschein ausfüllen. Dies geschieht natürlich dennoch immer wieder, sodass Minderjährige einen hohen Gewinn erzielen und diesen nun ausgezahlt haben möchten. Die Lottostellen müssen diese Auszahlung unterlassen, da sie ansonsten gesetzeswidrig handeln. Selbst wenn die Eltern einschreiten und den Gewinn für ihre Kinder annehmen wollen, ist dies nicht möglich. Denn der Gewinner müsste eine Übertragungserklärung unterschreiben, was als Minderjähriger nicht möglich ist, da man unter 18 nicht geschäftsfähig ist. Weiterhin wurde von dem Kind die "Obliegenheitspflicht" verletzt, indem die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt wurden. Der Gewinn ist ungültig und die Summe wird auf die restlichen, volljährigen Gewinner verteilt.
Dann muss doch die Lottostelle VOR dem spielen prűfen ob der Spieler 18 ist.
Man wirft den angekreuzten Schein nicht irgendwo ein, er wird ja durch die Annahmestelle eingescannt. Somit kann es normal nicht sein das man unter 18 spielen kann.
Kommt drauf an wo du lebst. Bei uns in AT darf man Lotto spielen bereits ab 16. In DE was ich weiß erst ab 18. Wie das in deinem Fall ist weiß ich nicht. Wenn das jetzt ein kleinerer Gewinn ist wie ein Dreier oder Vierer, den du noch in der Trafik (DE: Kiosk) abholen kannst, wird keiner Fragen stellen, sobald du 18 bist.
Wenn es aber ein größerer Gewinn ist, wo du zur Lottogesellschaft musst, ist es schon etwas anderes. Da solltest du dich vielleicht vorher mit einem Anwalt der sich damit auskennt, beraten lassen. Ansonsten soll ein Verwandter deines Vertrauens, der bereits heute schon volljährig ist, den Lottoschein einlösen notfalls. ;)
Der Gewinn wird an den Erziehungsberechtigten ausgezahlt oder es wird ein Sperrkonto für Dich eingerichtet, das bis zum 18. LJ geschlossen bleibt.
das ginge in Österreich, wenn der Spieler 16 ist, in Deutschland nicht..
Wenn das stimmt dann Entschuldige ich mich für meine Antqort.
man hör auf dir solche unnötigen gedanken zu machen wenn du nicht gerade bei der lottogesellschaft arbeiten möchtest, mach deine hausaufgaben und fange früh an etwas gefragtes zu studieren wie informatik oder irgendwas mit finanzen dann klappt es vielleicht auch mit einem wohlhabendem leben wenn du gut bist, du kannst mal deine chance probieren bei lotto spielen aber steiger dich da nicht so rein und habe große hoffnungen.
Weder habe ich eine Schein, noch kriege ich einen. Mir ist In einem Gespräch mit jemanden einfach der Gedanke gekommen und ich wollte die Rechtslage wissen. Sowas ist gelegentlich durchaus interessant, findest nicht ?