Warum bekommen Raubkopierer 5 Jahre & Kinderschänder nur 2?
Das ergibt doch keinen Sinn? Meistens bekommen diese Kinderschänder das auch noch auf Bewährung !
Liebe/r JojoeCessi,
welchen Rat suchst Du mit Deiner Frage? Wenn Dich die Meinung der Community interessiert oder Du die Community-Mitglieder besser kennenlernen möchtest, ist das Forum unter http://www.gutefrage.net/forum der richtige Ort für Deine Frage.
Vielen Dank für Dein Verständnis!
Herzliche Grüße,
Ben vom gutefrage.net-Support
14 Antworten
Warum stellen Leute hier so blöde fragen und haben keine Ahungung vom Rechtssystem?
Zeig mir mal ein einziges Urteil bei dem ein Raubkopierer zu 5 Jahren verurteilt wurde.
Und dann mal eine statistik die besagt das Kinderschänder in mehr als 5% aller 2 jahre auf bewährug bekommen.
2 Jahre sind übrigens die mindeststrafe während 5 Jahre die höchststrafe sind.
Es ist also noch bis zu 10 Jahre Platz für Kinderschänder.
wow 5%
VON HUNDERT TOLL
und wieviele werden frei gesprochen und schnappen sich das nächste kind
und wieviele werden n icht verurteilt weil das kind noch ganz klein war
und sich nich erinnern kann
welch eine iron ie
Kein Problem :D
Aber bei nächsten mal frage doch mehr so das man es auch als frage auffassen kann. Deine Frage ist ja mehr eine behauptung :D
Das Frage ich mich auch. Du hast eine Frage gestellt und wirst vom Support gerügt! Oder sind gewisse religiöse Themen obsolet?
DH!
Das kommt daher, weil einige Menschen, in der Tat leider sehr viele gar, einfach mal nachplappern, was sie irgendwo aufschnappen oder, wie 8. Mio Mitbürger tagtäglich dummerweise, in der Bildzeitung lesen, als reißerische scharfmacherische Schlagzeile, wie so oft, anstatt das, was ihnen irgendwer erzählt, erst einmal kritisch und wertfrei prüfen, zumindest hinterfragen, wie man das mit allem machen sollte, was man erzählt bekommt, vom Stammtisch bis zur Kanzel.
DH Du hast völlig Recht. Erlaube mir dennoch eine etwas sarkastische Bemerkung. Kinderschändung ist kein Kapitalverbrechen. Bitte richtig verstehen.
Kapitalverbrechen sind Mord und Totschlag.
Wenn man jeden Straftäter bzgl. der Tat so wie einen Kinderschänder bestrafen würde,
dann stellt sich die folgende Frage:
Wieviel Prozent der Bevölkerung müssen durch die Strafe abgeschreckt werden,
wenn alle in der zeitung lesen.
"Der Bankräuber bekam 1 Jahr auf BEWÄHRUNG,
weil er die nächsten 7 Jahre in der Karibik am Strand verbringen wollte
und das ja ein völlig verständliches Tatmotiv ist,
der Bank die 300.000 Euro wegzunehmen,
weil die ja genug Geld hat.
Einmal pro Woche muss er sich beim Bewährungshelfer melden."
Dann würde wohl keiner mehr unsere Justiz ernst nehmen.
Nach der Feuerbachschen Theorie müssen 4 Jahre aufaddiert werden,
weil sich die Abschreckungswirkung auf die breite Masse der Bevölkerung erstrecken muss.
Aus der Bevölkerung kommt also ein ernormer Druck auf die Richter,
dass der Bankräuber weit über die Vergeltung von Schuld hinaus eine hohe Haftstrafe für den gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung verbüßen muss,
weil die Zahl der potentiellen Täter,
die durch die Strafe abgeschtreckt werden muss,
so hoch ist.
...vielleicht ist hier ein bißchen viel Stimmung im Spiel.
Zunächst einmal: Die Gesetze und damit auch das Strafmaß für Straftaten im allgemeinen und besonderen, macht die gesetzgebende Gewalt in unserem Staat. Die besteht aus gewählten Volksvertretern. Wer also etwas ändern will, muß zum einen wählen gehen und zum anderen den Volksvertreter wählen, der die gleiche Ansicht vertritt oder aber selbst in die Politik gehen und mitgestalten. Die Gerichte selbst schaffen von sich aus keine Gerechtigkeit, sondern können lediglich versuchen, die geltenden Gesetze fehlerfrei anzuwenden. Daß dabei auch einiger "Murks" passiert, ist dem System immanent, da Gerichte aus Menschen bestehen und nicht aus Maschinen.
Sodann: Wie hoch das tatsächliche Strafmaß für einen Täter ist, hängt zwar auch von der gesetzlichen Vorgabe, aber immer vom einzelnen Fall ab (Schwere der Tat, Sozialprognose etc.). Es ist ja nicht zu pauschalisieren, daß Kinderschänder 2 Jahre und Raubkopierer 5 bekommen. Es hat schon einige Kinderschänder gegeben, die wurden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Von Raubkopierern ist uns das zumindest nicht bekannt. Insofern ist die Wertediskussion sicherlich interessant, die Frage aber eigentlich keine...
Es macht mich schon irgendwie nachdenklich, dass ein Anwalt so elegant am grundsätzlichen Denkfehler des Fragestellers vorbeisegeln kann...
...nachdenklich ist immer gut und elegant ist nett, aber es ist ja eben nicht nur der Denkfehler, sondern das von den Massenmedien beförderte, populistische Stammtischgetue, das in unseren Augen gefährlicher ist, als ein schlichter Denkfehler...
Genau dieses Stammtischgetue am Kern anzugreifen und aufzudecken, dass es schlichtweg Unsinn ist, die gesetzliche Mindeststrafe eines Delikts mit der Höchststrafe eines anderen zu vergleichen, wäre meiner Meinung nach nicht nur effektiver gewesen, sondern hätte auch Kompetenz bewiesen.
Im Übrigen entsteht durch Ihren Beitrag der Eindruck, die Verurteilung eines Raubkopierers zu lebenslänglicher Haft mit Sicherungsverwahrung sei überhaupt möglich, was vielleicht nur unglücklich formuliert, so verstanden jedoch falsch sein dürfte. Da mein Wissen über das Strafrecht allerdings noch nicht allumfassend ist, lasse mich diesbezüglich gerne eines Besseren belehren.
...ach Stan82, weder müssen noch wollen wir uns hier beweisen oder gar Rechtsberatung leisten, sondern lediglich ein wenig Nachbarschaftshilfe bringen, wenn Rechtsempfinden und Rechtswirklichkeit einmal wieder zu weit auseinander klaffen. Warum sollen wir dann wichtig tun und etwas wiederholen, was andere ( s. Aronphoenix) schon längst gepostet hatten. Das ist in unseren Augen Zeitverschwendung. Vielmehr macht ein Beitrag nur dann Sinn, wenn neue Aspekte aufgezeigt werden können. Und so wurde nicht nur vom Fragesteller übersehen, daß letztendlich jeder selbst (mit)verantwortlich ist für Zustände, die er, häufig unreflektiert, kritisiert. Übrigens ist der Fall Kachelmann und dessen öffentliche Diskussion auch ein gutes Beispiel dafür...
Es geht nicht darum, Rechtsberatung zu leisten oder sich zu beweisen - ich habe mich nur gewundert, dass jemand, der "Anwalt" im Namen trägt, so schwammig und missverständlich argumentiert. Sie paraphrasieren den unwichtigeren Teil von Aronphoenix' Antwort, lassen aber den Knackpunkt aussen vor...
Das ist keinesfalls persönlich gemeint, fiel mir allerdings ins Auge. Es sollte auch in Ihrem Interesse sein, Feedback zu bekommen.
Lach... wenn`s dem Fragesteller oder der Comunity hilft...Lach
...vielleicht ist hier ein bißchen viel Stimmung im Spiel.
Zunächst einmal: Die Gesetze und damit auch das Strafmaß für Straftaten im allgemeinen und besonderen, macht die gesetzgebende Gewalt in unserem Staat. Die besteht aus gewählten Volksvertretern. Wer also etwas ändern will, muß zum einen wählen gehen und zum anderen den Volksvertreter wählen, der die gleiche Ansicht vertritt oder aber selbst in die Politik gehen und mitgestalten. Die Gerichte selbst schaffen von sich aus keine Gerechtigkeit, sondern können lediglich versuchen, die geltenden Gesetze fehlerfrei anzuwenden. Daß dabei auch einiger "Murks" passiert, ist dem System immanent, da Gericht aus Menschen bestehen und nicht aus Maschinen.
Sodann: Wie hoch das tatsächliche Strafmaß für einen Täter ist, hängt zwar auch von der gesetzlichen Vorgabe, aber immer vom einzelnen Fall ab (Schwere der Tat, Sozialprognose etc.). Es ist ja nicht zu pauschalisieren, daß Kinderschänder 2 Jahre und Raubkopierer 5 bekommen. Es hat schon einige Kinderschänder gegeben, die wurden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Von Raubkopierern ist uns das zumindest nicht bekannt. Insofern ist die Wertediskussion sicherlich interessant, die Frage aber eigentlich keine...
Das ist leider so. Warum weiß kein Mensch. Ich denke die Prioritäten werden hier falsch gesetzt.
Wenn man jeden Straftäter bzgl. der Tat so wie einen Kinderschänder bestrafen würde,
dann stellt sich die folgende Frage:
Wieviel Prozent der Bevölkerung müssen durch die Strafe abgeschreckt werden,
wenn alle in der zeitung lesen.
"Der Bankräuber bekam 1 Jahr auf BEWÄHRUNG,
weil er die nächsten 7 Jahre in der Karibik am Strand verbringen wollte
und das ja ein völlig verständliches Tatmotiv ist,
der Bank die 300.000 Euro wegzunehmen,
weil die ja genug Geld hat.
Einmal pro Woche muss er sich beim Bewährungshelfer melden."
Dann würde wohl keiner mehr unsere Justiz ernst nehmen.
Nach der Feuerbachschen Theorie müssen 4 Jahre aufaddiert werden,
weil sich die Abschreckungswirkung auf die breite Masse der Bevölkerung erstrecken muss.
Aus der Bevölkerung kommt also ein ernormer Druck auf die Richter,
dass der Bankräuber weit über die Vergeltung von Schuld hinaus eine hohe Haftstrafe für den gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung verbüßen muss,
weil die Zahl der potentiellen Täter,
die durch die Strafe abgeschtreckt werden muss,
so hoch ist.
die einen rauben die Seele und Kinder haben keine Lobby die anderen rauben Gewinn von Leuten die eine Lobby haben
Ich habe nicht viel Ahnung vom Rechtssystem. Diese 'Stellung' von Gesetzen habe ich aber nun schon Mehrfach GEHÖRT. Ich wollte nur wissen was wahr daran ist & wenn es wahr sein sollte; warum das dann so ist. Deswegen die Frage. Wofür ist Gutefrage.net da? Zum Fragen. Tja selbst dumme Fragen wie anscheinend diese hier werden beanwortet. Danke für die Aufklärung übrigens. ;)