Warum bekommen Raubkopierer 5 Jahre & Kinderschänder nur 2?

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14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum stellen Leute hier so blöde fragen und haben keine Ahungung vom Rechtssystem?

Zeig mir mal ein einziges Urteil bei dem ein Raubkopierer zu 5 Jahren verurteilt wurde.

Und dann mal eine statistik die besagt das Kinderschänder in mehr als 5% aller 2 jahre auf bewährug bekommen.

2 Jahre sind übrigens die mindeststrafe während 5 Jahre die höchststrafe sind.

Es ist also noch bis zu 10 Jahre Platz für Kinderschänder.

ziege82  09.02.2014, 14:14

wow 5%

VON HUNDERT TOLL

und wieviele werden frei gesprochen und schnappen sich das nächste kind

und wieviele werden n icht verurteilt weil das kind noch ganz klein war

und sich nich erinnern kann

welch eine iron ie

JojoeCessi 
Beitragsersteller
 06.08.2010, 14:55

Ich habe nicht viel Ahnung vom Rechtssystem. Diese 'Stellung' von Gesetzen habe ich aber nun schon Mehrfach GEHÖRT. Ich wollte nur wissen was wahr daran ist & wenn es wahr sein sollte; warum das dann so ist. Deswegen die Frage. Wofür ist Gutefrage.net da? Zum Fragen. Tja selbst dumme Fragen wie anscheinend diese hier werden beanwortet. Danke für die Aufklärung übrigens. ;)

Aronphoenix  06.08.2010, 15:00
@JojoeCessi

Kein Problem :D

Aber bei nächsten mal frage doch mehr so das man es auch als frage auffassen kann. Deine Frage ist ja mehr eine behauptung :D

klamadu  25.02.2019, 12:09
@JojoeCessi

Das Frage ich mich auch. Du hast eine Frage gestellt und wirst vom Support gerügt! Oder sind gewisse religiöse Themen obsolet?

fastlink  04.08.2010, 13:06

DH!

Das kommt daher, weil einige Menschen, in der Tat leider sehr viele gar, einfach mal nachplappern, was sie irgendwo aufschnappen oder, wie 8. Mio Mitbürger tagtäglich dummerweise, in der Bildzeitung lesen, als reißerische scharfmacherische Schlagzeile, wie so oft, anstatt das, was ihnen irgendwer erzählt, erst einmal kritisch und wertfrei prüfen, zumindest hinterfragen, wie man das mit allem machen sollte, was man erzählt bekommt, vom Stammtisch bis zur Kanzel.

eurofuchs2  04.08.2010, 12:15

DH Du hast völlig Recht. Erlaube mir dennoch eine etwas sarkastische Bemerkung. Kinderschändung ist kein Kapitalverbrechen. Bitte richtig verstehen.

Aronphoenix  04.08.2010, 12:18
@eurofuchs2

Ich denke ich habe verstanden :D

Danke für den DH.

Fragesteler123  10.01.2021, 00:20
@eurofuchs2

Kapitalverbrechen sind Mord und Totschlag.

Fragesteler123  01.05.2021, 03:15
@eurofuchs2

Wenn man jeden Straftäter bzgl. der Tat so wie einen Kinderschänder bestrafen würde,

dann stellt sich die folgende Frage:

Wieviel Prozent der Bevölkerung müssen durch die Strafe abgeschreckt werden,

wenn alle in der zeitung lesen.

"Der Bankräuber bekam 1 Jahr auf BEWÄHRUNG,

weil er die nächsten 7 Jahre in der Karibik am Strand verbringen wollte

und das ja ein völlig verständliches Tatmotiv ist,

der Bank die 300.000 Euro wegzunehmen,

weil die ja genug Geld hat.

Einmal pro Woche muss er sich beim Bewährungshelfer melden."

Dann würde wohl keiner mehr unsere Justiz ernst nehmen.

Nach der Feuerbachschen Theorie müssen 4 Jahre aufaddiert werden,

weil sich die Abschreckungswirkung auf die breite Masse der Bevölkerung erstrecken muss.

Aus der Bevölkerung kommt also ein ernormer Druck auf die Richter,

dass der Bankräuber weit über die Vergeltung von Schuld hinaus eine hohe Haftstrafe für den gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung verbüßen muss,

weil die Zahl der potentiellen Täter,

die durch die Strafe abgeschtreckt werden muss,

so hoch ist.

...vielleicht ist hier ein bißchen viel Stimmung im Spiel.

Zunächst einmal: Die Gesetze und damit auch das Strafmaß für Straftaten im allgemeinen und besonderen, macht die gesetzgebende Gewalt in unserem Staat. Die besteht aus gewählten Volksvertretern. Wer also etwas ändern will, muß zum einen wählen gehen und zum anderen den Volksvertreter wählen, der die gleiche Ansicht vertritt oder aber selbst in die Politik gehen und mitgestalten. Die Gerichte selbst schaffen von sich aus keine Gerechtigkeit, sondern können lediglich versuchen, die geltenden Gesetze fehlerfrei anzuwenden. Daß dabei auch einiger "Murks" passiert, ist dem System immanent, da Gerichte aus Menschen bestehen und nicht aus Maschinen.

Sodann: Wie hoch das tatsächliche Strafmaß für einen Täter ist, hängt zwar auch von der gesetzlichen Vorgabe, aber immer vom einzelnen Fall ab (Schwere der Tat, Sozialprognose etc.). Es ist ja nicht zu pauschalisieren, daß Kinderschänder 2 Jahre und Raubkopierer 5 bekommen. Es hat schon einige Kinderschänder gegeben, die wurden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Von Raubkopierern ist uns das zumindest nicht bekannt. Insofern ist die Wertediskussion sicherlich interessant, die Frage aber eigentlich keine...

Stan82  04.08.2010, 13:44

Es macht mich schon irgendwie nachdenklich, dass ein Anwalt so elegant am grundsätzlichen Denkfehler des Fragestellers vorbeisegeln kann...

NORDANWALT  04.08.2010, 13:52
@Stan82

...nachdenklich ist immer gut und elegant ist nett, aber es ist ja eben nicht nur der Denkfehler, sondern das von den Massenmedien beförderte, populistische Stammtischgetue, das in unseren Augen gefährlicher ist, als ein schlichter Denkfehler...

Stan82  04.08.2010, 19:07
@NORDANWALT

Genau dieses Stammtischgetue am Kern anzugreifen und aufzudecken, dass es schlichtweg Unsinn ist, die gesetzliche Mindeststrafe eines Delikts mit der Höchststrafe eines anderen zu vergleichen, wäre meiner Meinung nach nicht nur effektiver gewesen, sondern hätte auch Kompetenz bewiesen.

Im Übrigen entsteht durch Ihren Beitrag der Eindruck, die Verurteilung eines Raubkopierers zu lebenslänglicher Haft mit Sicherungsverwahrung sei überhaupt möglich, was vielleicht nur unglücklich formuliert, so verstanden jedoch falsch sein dürfte. Da mein Wissen über das Strafrecht allerdings noch nicht allumfassend ist, lasse mich diesbezüglich gerne eines Besseren belehren.

NORDANWALT  05.08.2010, 13:28
@Stan82

...ach Stan82, weder müssen noch wollen wir uns hier beweisen oder gar Rechtsberatung leisten, sondern lediglich ein wenig Nachbarschaftshilfe bringen, wenn Rechtsempfinden und Rechtswirklichkeit einmal wieder zu weit auseinander klaffen. Warum sollen wir dann wichtig tun und etwas wiederholen, was andere ( s. Aronphoenix) schon längst gepostet hatten. Das ist in unseren Augen Zeitverschwendung. Vielmehr macht ein Beitrag nur dann Sinn, wenn neue Aspekte aufgezeigt werden können. Und so wurde nicht nur vom Fragesteller übersehen, daß letztendlich jeder selbst (mit)verantwortlich ist für Zustände, die er, häufig unreflektiert, kritisiert. Übrigens ist der Fall Kachelmann und dessen öffentliche Diskussion auch ein gutes Beispiel dafür...

Stan82  05.08.2010, 15:31
@NORDANWALT

Es geht nicht darum, Rechtsberatung zu leisten oder sich zu beweisen - ich habe mich nur gewundert, dass jemand, der "Anwalt" im Namen trägt, so schwammig und missverständlich argumentiert. Sie paraphrasieren den unwichtigeren Teil von Aronphoenix' Antwort, lassen aber den Knackpunkt aussen vor...

Das ist keinesfalls persönlich gemeint, fiel mir allerdings ins Auge. Es sollte auch in Ihrem Interesse sein, Feedback zu bekommen.

NORDANWALT  06.08.2010, 13:30
@Stan82

Lach... wenn`s dem Fragesteller oder der Comunity hilft...Lach

...vielleicht ist hier ein bißchen viel Stimmung im Spiel.

Zunächst einmal: Die Gesetze und damit auch das Strafmaß für Straftaten im allgemeinen und besonderen, macht die gesetzgebende Gewalt in unserem Staat. Die besteht aus gewählten Volksvertretern. Wer also etwas ändern will, muß zum einen wählen gehen und zum anderen den Volksvertreter wählen, der die gleiche Ansicht vertritt oder aber selbst in die Politik gehen und mitgestalten. Die Gerichte selbst schaffen von sich aus keine Gerechtigkeit, sondern können lediglich versuchen, die geltenden Gesetze fehlerfrei anzuwenden. Daß dabei auch einiger "Murks" passiert, ist dem System immanent, da Gericht aus Menschen bestehen und nicht aus Maschinen.

Sodann: Wie hoch das tatsächliche Strafmaß für einen Täter ist, hängt zwar auch von der gesetzlichen Vorgabe, aber immer vom einzelnen Fall ab (Schwere der Tat, Sozialprognose etc.). Es ist ja nicht zu pauschalisieren, daß Kinderschänder 2 Jahre und Raubkopierer 5 bekommen. Es hat schon einige Kinderschänder gegeben, die wurden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Von Raubkopierern ist uns das zumindest nicht bekannt. Insofern ist die Wertediskussion sicherlich interessant, die Frage aber eigentlich keine...

Das ist leider so. Warum weiß kein Mensch. Ich denke die Prioritäten werden hier falsch gesetzt.

Fragesteler123  01.05.2021, 03:21

Wenn man jeden Straftäter bzgl. der Tat so wie einen Kinderschänder bestrafen würde,

dann stellt sich die folgende Frage:

Wieviel Prozent der Bevölkerung müssen durch die Strafe abgeschreckt werden,

wenn alle in der zeitung lesen.

"Der Bankräuber bekam 1 Jahr auf BEWÄHRUNG,

weil er die nächsten 7 Jahre in der Karibik am Strand verbringen wollte

und das ja ein völlig verständliches Tatmotiv ist,

der Bank die 300.000 Euro wegzunehmen,

weil die ja genug Geld hat.

Einmal pro Woche muss er sich beim Bewährungshelfer melden."

Dann würde wohl keiner mehr unsere Justiz ernst nehmen.

Nach der Feuerbachschen Theorie müssen 4 Jahre aufaddiert werden,

weil sich die Abschreckungswirkung auf die breite Masse der Bevölkerung erstrecken muss.

Aus der Bevölkerung kommt also ein ernormer Druck auf die Richter,

dass der Bankräuber weit über die Vergeltung von Schuld hinaus eine hohe Haftstrafe für den gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung verbüßen muss,

weil die Zahl der potentiellen Täter,

die durch die Strafe abgeschtreckt werden muss,

so hoch ist.

die einen rauben die Seele und Kinder haben keine Lobby die anderen rauben Gewinn von Leuten die eine Lobby haben