Wer hat Erfahrung mit zu unrecht erhaltenes Kindergeld?


15.04.2020, 20:27

Kurze Ergänzung- wären die auch mit einer Ratenzahlung einverstanden und zählt es zu einer Straftat da im net mal so mal so steht der eine sagt ach ist nicht schlimm man muss es nur zurück zahlen und der andere sagt man kann angezeigt werden wegen betrug

4 Antworten

Das wird zurĂŒckgefordert.

Bahar33196 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 13:24

NatĂŒrlich muss das zurĂŒckgezahlt werden. Das ganze lĂ€uft ĂŒber meine Mutter ich bin 24 Jahre alt und ausgezogen habe damals kindergeld beantragt bzgl. Einer Ausbildung jedoch wusste ich tatsĂ€chlich nicht das ich das abmelden muss. Ich dachte das ich das Automatisch bekomme bis ich noch 25 bin. Nun habe ich ein schreiben an die Familienkasse gestern abgeschickt wo ich die Situation geschildert habe und denen mitteilen wollte das ich nĂ€chsten Monat 25 bin und schon lĂ€ngst nicht mehr in der Ausbildung. Heute habe ich mal spontan im internet recherchiert und ein schock mir steht das garnicht mehr zu. Jetzt habe ich Angst um meine Mutter das ihr ein Straftat oder betrug wegen Steuer zugetraut wird, vllt. auch mir. Schade das sowas echt passieren musste da ich keineswegs darĂŒber informiert war. Im internet schreibt der eine so der andere so wer weiß wie lange es dauert bis wir eine RĂŒckmeldung bekommen. Deshalb wollte ich wissen ob jemand Ă€hnliche erfahrungen gemacht hat. Lg

TreudoofeTomate  15.04.2020, 13:31
@Bahar33196 § 16 BKGG Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsÀtzlich oder leichtfertig

  1. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 10 Absatz 1 auf Verlangen nicht die leistungserheblichen Tatsachen angibt oder Beweisurkunden vorlegt,
  2. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch eine Änderung in den VerhĂ€ltnissen, die fĂŒr einen Anspruch auf Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen fĂŒr Bildung und Teilhabe erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollstĂ€ndig oder nicht rechtzeitig mitteilt oder
  3. entgegen § 10 Absatz 2 oder Absatz 3 auf Verlangen eine Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht vollstÀndig oder nicht rechtzeitig ausstellt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

(3) ...

Da deine Mutter die kindergeldberechtigte Person ist, wird sie den Bußgeldbescheid wegen des Verstoßes gegen die Mitteilungspflichten bekommen.

Nebenbei bemerkt, sowohl im Kindergeldantrag als auch dem Abzweigungsantrag und auf dem Kindergeldbescheid wird man ĂŒber seine Mitteilungspflichten belehrt.

...bitte um genaue Antworten bzw. Erfahrungen, da im Net absolut gar nichts Konkretes darĂŒber zu finden ist...

Hallo Bahar33196,

dann hast du leider noch nicht das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 38 gelesen, welches da lautet:

Bild zum Beitrag

https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Recht, Kindergeld)

Hallo

Ich habe Ă€hnliches mal von Bekannten mitbekommen. Ob sie Strafe/Bußgeld zahlen mussten weiß ich nicht, aber die durften es in Raten zurĂŒck zahlen.

Bahar33196 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 13:49

Oh das hat mich schonmal beruhigt das geld kann ich nÀhmlich nicht auf einmal bezahlen. Ist es denn möglich das Sie die mal fragen falls da noch kontakt ist. Lg

siola55  15.04.2020, 20:31
@Bahar33196

Und wieso machst du dich nicht einfach bei der zustĂ€ndigen Familienkasse schlau oder in deren "Merkblatt Kindergeld"?😉?

Emal24  15.04.2020, 13:56

Tut mir leid Kontakt habe ich nicht mehr.

Was genau willst du denn dazu wissen? Das muss natĂŒrlich zurĂŒckgezahlt werden...

Bahar33196 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 13:23

NatĂŒrlich muss das zurĂŒckgezahlt werden. Das ganze lĂ€uft ĂŒber meine Mutter ich bin 24 Jahre alt und ausgezogen habe damals kindergeld beantragt bzgl. Einer Ausbildung jedoch wusste ich tatsĂ€chlich nicht das ich das abmelden muss. Ich dachte das ich das Automatisch bekomme bis ich noch 25 bin. Nun habe ich ein schreiben an die Familienkasse gestern abgeschickt wo ich die Situation geschildert habe und denen mitteilen wollte das ich nĂ€chsten Monat 25 bin und schon lĂ€ngst nicht mehr in der Ausbildung. Heute habe ich mal spontan im internet recherchiert und ein schock mir steht das garnicht mehr zu. Jetzt habe ich Angst um meine Mutter das ihr ein Straftat oder betrug wegen Steuer zugetraut wird, vllt. auch mir. Schade das sowas echt passieren musste da ich keineswegs darĂŒber informiert war. Im internet schreibt der eine so der andere so wer weiß wie lange es dauert bis wir eine RĂŒckmeldung bekommen. Deshalb wollte ich wissen ob jemand Ă€hnliche Erfahrungen gemacht hat. Lg

Bitterkraut  15.04.2020, 13:31
@Bahar33196

Es ist deine Pflicht, dich zu informieren. Und die Kasse zu informieren.