Warnblinklicht als Dankeschön?
In Russland macht man es so, dass wenn jemand einen vor sich einfädeln lässt z.B , dass man als Dank kurz das Warnblinklicht aufleuchten lässt.Und ich frage mich ob das auch in Deutschland so üblich ist ? Ich habe hinten nämlich auch getönte Scheiben und da würde man eh nicht sehen wenn ich winken würde
15 Antworten
Ja, das machen Trucker auch hierzulande, gern auch einmal kurz links und rechts geblinkt und scheren sich nicht um die StVO-Vorschriften :-(
Solltest du daher insbesondere als PKW-Fahrer ebensowenig nachahmen wie das Aufblenden, wenn der Überholer einscheren kann - führt zu derben Missverständnissen und ist als Nötigung auszulegen oder führt zu Massenkarambolagen, wenn man Warnblinker als Anzeigen eines Stauendes vermutet und in die Eisen geht :-O
G imager761
Ich selbst mach es auch so,ich lass die Warnblinkanlage zweimal blinken, als Dankeschön, ich weiss aber nicht, ob das in der Verkehrsordnung so akzeptiert ist oder sogar bestraft wird. Das wär eine neue Frage. ich hab auch schon jemand nachts zur Autobahn geleitet und mich dann mit Warnblinker zweimal kurz verabschiedet. Ich finde, es ist eine schöne Geste, aber ist es auch erlaubt?
Unter LKW-Fahrern ist es üblich sich mittels Blinkern zu bedanken und sich per Lichthupe Signale zu geben. Ist ne nette Geste und fördert den Verkehrsfluss. Unter Autofahren ist es eher nicht angebracht, statt es als Dankeschön zu verstehen neigt zu Mindest der deutsche Autofahrer dazu nun alles Mögliche zu glauben was man vorhat. Am Ende sagst Du auf ner Autobahn Danke und der verursacht ne Massenkarambulage weil der denkt da wäre ein Stauende (weiter als bis zum nächsten Auto vor sich können die Meisten nähmlich auch nicht sehen).
§ 16 StVO:
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder 2. wer sich oder Andere gefährdet sieht. (2) (...) Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
http://dejure.org/gesetze/StVO/16.html
Ergo: Nicht erlaubt. Übrigens ebensowenig wie das beliebte Benutzen beim Halten in zweiter Reihe oder ähnlichen Situationen.
Das erhöht die Strafe bei Stehen im absoluten Halteverbot, weil dann nicht mehr von einem Versehen, sondern von Vorsatz ausgegangen wird...
Also mit dem Motorrad streck ich den Fuß raus, aber mit dem Auto hab ich noch nie drüber nachgedacht. Das mit dem Warnblinker würde ich lassen, es heißt ja eig Gefahr. Ich bin öfter schon an ein Stauende gekommen, an dem man schärfer bremsen muss, da macht man es ja an, um die hinteren zu warnen. Nicht das einer auf einmal bremst, weil du dich bedanken willst :).