Warnblinkanlage an bei Bushaltestelle!
Wenn ein Bus an der Haltestelle die Warnblinkanlage einschaltet darf man nicht überholen und als Gegenverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren. Jetzt darf ein Bus dies natürlich nicht an jeder Haltestelle machen, sondern nur an gekennzeichneten. Kennzeichen ist eine Rot-Gelb-Rote Banderole am Haltestellenzeichen.
Wer legt fest welche Haltestellen diese Kennzeichen bekommen?
Im Aktuellen Fall ist die Haltestelle auf einer Bundesstraße und der Bus hat eine Haltebucht. Das macht die ganze Sache zu einem spannenden Unterfangen.
4 Antworten
Wenn ein Bus an der Haltestelle die Warnblinkanlage einschaltet darf man nicht überholen und als Gegenverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren
Du darfst dann auch überholen, aber halt nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
Siehe StVO §20 Abs.4:
4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Wer legt fest welche Haltestellen diese Kennzeichen bekommen?
Die Straßenverkehrsbehörde legt dies fest. Nach Maßgabe des Landesrechts kann die Zuständigkeit der obersten Landesbehörden und der höheren Verwaltungsbehörden im Einzelfall oder allgemein auf eine andere Stelle übertragen werden.
Siehe StVO §44 und §45
Wenn ein Bus an einer Haltestelle steht und den Warnblinker eingeschaltet hat, darf man den Bus dann nicht überholen oder vielmehr vorbei fahren, wenn er auf der Fahrbahn steht. Ist er allerdings in einer Haltebucht, darf mit Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeigefahren werden; und wie Du schon richtig sagst, darf der Gegenverkehr auch nur mit Schrittgeschwindigkeit daran vorbeifahren. es gibt allerdings keine amtliche Kennzeichnung bei den Bushaltestellen, wo der Warnblinker angemacht werden darf, sonder die Haltestellen die als gefährdet betrachtet werden, werden dann vorgeschrieben. Sind sie extra so gekennzeichnet wie Du sagst, ist das nur regional so, aber eben nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Die Haltestellen legt die jeweilige Gemeinde fest und die Busunternehmen werden regelmäßig dazu unterrichtet. Wenn aber ein Fahrer selbst an einer nicht gekennzeichneten Haltestelle den Warnblinker einschaltet, ist das nicht falsch. Ist nämlich zu der zeit starker verkehr dient es nur der Sicherheit.
*§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.*
Noch Fragen zum Gesetzgeber? Nur mal als Tipp: Wenn man Gesetze nicht ganz genau kennt, sollte man sich nie auf eine Aussage des Gesetzgebers berufen.
Und was steht da ? Gegenteiliges wie Du behauptest !
Lesen, und das dort beschriebene auch verstehen, und dann mit Deiner Antwort vergleichen^^
Noch Fragen zum Gesetzgeber?
Nein ich nicht, dir liegen die Gesetze des Gesetzgebers aber offensichtlich nicht.
Nur mal als Tipp: Wenn man Gesetze nicht ganz genau kennt, sollte man sich nie auf eine Aussage des Gesetzgebers berufen.
Keine Sorge, dass mache ich nicht.
(Falsche) Aussage in der Antwort von @Kroemerinfo:
Wenn ein Bus an einer Haltestelle steht und den Warnblinker eingeschaltet hat, darf man den Bus dann nicht überholen oder vielmehr vorbei fahren, wenn er auf der Fahrbahn steht.
Auszug aus dem von ihm zitierten Gesetzestext:
An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
Soviel also zum Thema "Gesetze kennen". ;)
Deine Aussage war: Der Gesetzgeber ist da völlig anderer Auffassung und verbietet nicht das Überholen eines stehenden Busses mit eingeschalteter Warnblinkanlage.
Worin unterscheiden sich Überholen und Vorbeifahren? Was steht in Absatz (3)?
3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
Und in (4) steht:
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, [...]
Überholen findet statt, wenn man mehr als 20 km/h schneller ist als der, den man überholt. Vorbeifahren ist in diesem Fall sogar nur in Schrittgewindigkeit (4-7 km/h) erlaubt, wo es nicht so angeordnet ist, muß mit einem Unterschied von unter 20 km/h vorbeigefahren werden.
Bevor Du also weitere unsinnige Bemerkungen machst, lies immer erst den Text richtig!
Das wäre aber ein Eigentor, denn in seiner Antwort schrieb er ja von "steht". Und einen Bus der sich stehend einer Haltestelle nähert, hab ich noch nie gesehen. lach
Okay, ich habe die Wette gewonnen, er hat es tatsächlich getan und vergleicht einen sich an die Haltestelle nähernden Bus mit einem stehenden Bus, dies obwohl ihm nahegelegt wurde dies mal genau zu lesen.
Was soll man dazu noch sagen, lesen und verstehen sind halt zwei paar Schuhe^^
Worin unterscheiden sich Überholen und Vorbeifahren?
Worin unterscheidet sich "sich nähern" und "halten" ?
Wenn Du den Unterschied kennst, können wir weiter reden.
Bevor Du also weitere unsinnige Bemerkungen machst, lies immer erst den Text richtig!
Dito !
Das es immer wieder Klugschnacker gibt, die glauben es besser zu wissen, aber nicht mal Text richtig lesen und verstehen können...schon toll. Gut, dann für dich noch einmal:
Auf der Fahrbahn darf ein Bus mit angeschalteter Warnblinkanlage weder überholt noch an ihm vorbeigefahren werden; steht er hingegen in einer Wartebucht, darf mit Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeigefahren werden.
Um noch einmal den Zitierten Text zu nennen - und beachte die Ausdrucksweise des Textes:
An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
Haltestellen sind nicht auf der Fahrbahn!
Eine Haltestelle ist ein Ort auf einer Linie des Öffentlichen Personennahverkehrs, der von Straßenbahnen, Oberleitungsbussen, Omnibussen oder anderen städtischen Verkehrsmitteln planmäßig oder zumindest regelmäßig bedient wird, um Fahrgästen das Zu- und Aussteigen zu ermöglichen.
Mit einem solchen Schlaumeier wie mit Dir hätten wir in der Fahrschule bestimmt sehr viel Spaß - wahrscheinlich willst Du dem Prüfer noch erklären wie das alles richtig ist.
Überholen findet statt, wenn man mehr als 20 km/h schneller ist als der, den man überholt.
Veeetooo:^^
Überholen ist das passieren von allen Fahrzeugen die in gleicher Fahrtrichtung unterwegs sind. Ein Vorbeifahren ist nur am Ruhenden oder freiwillig haltenden Verkehr möglich.
Es hat also nichts mit Geschwindgkeitswerten zu tun.
Haltestellen sind nicht auf der Fahrbahn!
Aha, wie kommst Du jetzt zu dieser Einsicht ?
Haltestellen können sehr wohl auf der Fahrbahn sein, und werden durch Zeichen 224 gekennzeichnet.
Ernsthaft, wie lächerlich willst Du dich eigentlich noch machen ?
Es mag ja durchaus Fragen geben welche dir liegen, Rechtsfragen scheinen dir aber nun nicht zu liegen, warum antwortest Du auf solche ?
Sorry, aber wenn hier einer nicht richtig lesen kann, dann bist du es.
Auf der Fahrbahn darf ein Bus mit angeschalteter Warnblinkanlage weder überholt noch an ihm vorbeigefahren werden; steht er hingegen in einer Wartebucht, darf mit Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeigefahren werden.
Steht bitte wo im Gesetz? :D Nirgendwo, denn es unterscheidet nicht zwischen Wartebucht und auf der Fahrbahn halten.
Allein Zeichen 224 zeigt eine Haltestelle an und nicht erst eine Wartebucht (steht ja auch unter dem von dir Zitierten).
Lektüre:
In der Tat, da fliegt mir glatt das Blech weg... .:D Man merkt, dass Karneval ist. ^^
wahrscheinlich willst Du dem Prüfer noch erklären wie das alles richtig ist.
Ja wenn er tatsächlich falsche Ansichten vertritt wie Du, kläre ich ihn auf.
Kommt aber eher selten vor das ein ausgebildeter Fahrlehrer die StVO so missversteht wie Du, da geht es dann schon meistens ins Eingemachte.
Hier in deiner Anonymität hast Du einen großen Mund, stehst Du dann bei der Prüfung ist Ruhe. Du musst nicht so auf den Teller hauen und glauben, das gerade Du die StVO verstanden hast - da steht nämlich zwischen den Zeilen des Gesetzestext weitaus mehr als Du je entdecken würdest. das Eingemachte hast Du nicht einmal im Ansatz verstanden. Aber wenn Du so ein kluger Kopf bist, geh doch mal in eine Fahrschule und lass es dir noch einmal erklären. Und vergiss nicht den Fahrlehrern zu erklären das Du es ganz sicher besser weißt - das ist wirklich lächerlich was Du hier abziehst. Aber was solls, wenn das Küken der henne erklären will wie man Eier legt, stimmt wohl was nicht so ganz.
das ist wirklich lächerlich was Du hier abziehst.
Nee nicht wir machen uns lächerlich... ^^
Sorry, aber du denkst wohl wirklich, dass nur eine Bucht als Haltestelle gilt...
Denn in § 20 StVO wird in sämtlichen Absätzen Zeichen 224 in Bezug zu Haltestellen genannt.
Und die Prüfer und Fahrlehrer wissen schon, was richtig ist. Denn sie kennen Fragen wie diese:
http://www.fahrschule.de/fragenkatalog/dt.asp?A=NEWCOURSE&FILTR=ALL&KAT=1.1.02&ID=70034
Löse sie und du weißt dass Antitroll und ich Recht haben. Tipp: es sind 2 Antworten richtig. ;)
Noch eine dazu passende Frage zu deiner endgültigen Erleuchtung:^^
http://www.fahrschule.de/fragenkatalog/dt.asp?A=NEWCOURSE&FILTR=ALL&KAT=1.1.02&ID=70033
Lass sein @Eichbaum,
vergebene Liebesmüh, es gibt Leute die können halt nicht, selbst wenn sie wollen.
Und wenn @KroemerInfo irgendwann mal eine Fahrerlaubnis erwerben sollte, kann er ja den Fahrlehrer fragen und sich nochmal all das hier in Ruhe erklären lassen.
Nee nicht wir machen uns lächerlich... ^^
Anhand seinen anderen Antworten vermute ich er ist auf der Jagd...
...Jagd auf den Titel DAU des Monats bei GF, denke er schafft das^^
Grins
Aber ich glaube, ob seiner nun erkannten Blamage (wegen der eindeutigen Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog), wird er sich hier unter dieser Frage sicher nicht mehr melden. ;)
Dein Wort in Gottes Ohr, ich halte dagegen :P
Noch so ein Klugschnacker...sobald der Bus den Warnblinker anmacht und sich der Haltestelle nähert, das er nicht mehr überholt werden - da wird ein Bus sich wohl noch bewegen müssen. Aber weißt Du was; da Du ja so ein ganz besonders kluger bist, lass es dir doch mal in einer Fahrschule erklären und nimm Antitroll1234 gleich mit.
Wenn Du nicht in der Lage bist zu verstehen kann ich auch nichts dran ändern.
...im Gegensatz zu dir ist ein Stück Brot richtig klug^^
...lach, ich hab es geahnt und der Typ blamiert sich tapfer weiter, da kann man nur sagen:
So isses eben :D
sobald der Bus den Warnblinker anmacht und sich der Haltestelle nähert, das er nicht mehr überholt werden
Na logisch, das bestreitet ja auch keiner von uns! Aber du hast in deiner Antwort von stehen geschrieben:
Wenn ein Bus an einer Haltestelle steht und den Warnblinker eingeschaltet hat, darf man den Bus dann nicht überholen oder vielmehr vorbei fahren, wenn er auf der Fahrbahn steht.
Und es spielt auch keine Rolle ob er auf der Fahrbahn steht oder in einer Haltebucht! Die StVO kennt nur die "Haltestelle" und macht dabei keinen Unterschied zwischen einem auf der Fahrbahn oder in einer Bucht haltenden Liniebus.
Schau dir mal die von mir weiter unten verlinkten Fahrschulfragen an, dann weißt du, wer hier der tatsächliche "Klugschnacker" ist. Lass du es dir besser mal in einer Fahrschule erklären.^^
In den beiden Fahrschule.de-Links im Kommentar weiter oben bekäme er die richtige Antwort - aber er reitet tatsächlich weiter auf seinem Rechtsirrtum rum... facepalm
Das ist Sache des zuständigen Straßenverkehrsamtes
Das Straßenverkehrsamt ist für die Erteilung von Fahrerlaubnissen und Anordnungen von MPU oder den Einzug von Führerscheinen zuständig, aber nicht für eine Beschilderung..
Das Straßenverkehrsamt ist für die Erteilung von Fahrerlaubnissen und Anordnungen von MPU oder den Einzug von Führerscheinen zuständig
Aha, wieder etwas gelernt, dachte dies würde Fahrerlaubnisbehörde machen^^
Das ist die Straßenverkehrsbehörde; vielleicht erst einmal mit den richtigen Begriffen beschäftigen bevor man etwas dazu sagt.
Die Straßenverkehrsbehörde ist die in Deutschland nach § 44 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Landesrecht bestimmte und zur Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung zuständige Verwaltungsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde ist keine eigenständige organisatorische Einheit, sondern sie ist ein Teil der örtlichen Kommunalbehörden (Stadtverwaltung bzw. Kreisverwaltung).
Sie ist zuständig für die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr, beispielsweise Erteilung bzw. Entzug der Fahrerlaubnissen, Anordnungen von Verkehrsbeschränkungen (Umleitungen, Sperren, Einbahnstraßen), die Anordnung von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen, sowie die Erteilung der Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis). Sie hat damit ordnungsbehördliche Funktionen, was jedoch örtlich verschieden ist. Der Straßenverkehrsbehörde kann in Deutschland die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde, umgangssprachlich Führerscheinstelle genannt, untergeordnet sein.
Das ist die Straßenverkehrsbehörde; vielleicht erst einmal mit den richtigen Begriffen beschäftigen bevor man etwas dazu sagt.
Daran solltest Du dich dringend halten, bringst sehr oft in Deinen Antworten alles durcheinander, woran liegt das ?
Gähn, immerhin nimmst Du ja die Links scheinbar an welche man dir zur Verfügung stellt, ist ja immerhin ein Anfang :-D
Nicht begriffen das die Straßenverkehrsbehörde umgangssprachlich als Führerscheinstelle bezeichnet wird, und das die Straßenverkehrsbehörde das gleiche ist wie das Straßenverkehrsamt?
Das muß wirklich schwierig für Dich sein.
Warum ?
Glaubst Du ernsthaft Du dürftest mit 100 an dem blinkenden Bus vorbeirauschen ?
Was wenn vor dem bereits links blinkenden Bus noch eine Person auftaucht. Dann ist das mit Sicherheit nicht mehr spannend.
Lies doch einfach nochmal die Frage die dazu gestellt wurde:
Wer legt fest welche Haltestellen diese Kennzeichen bekommen?
Hat der Fragesteller irgendwo etwas zur Geschwindigkeit von 100 km/h gefragt?
Und in welchem Gesetz soll dies beschrieben stehen ?
Der Gesetzgeber ist da völlig anderer Auffassung und verbietet nicht das Überholen eines stehenden Busses mit eingeschalteter Warnblinkanlage.