Warmwasser Abends kalt
Hallo liebe Community,
ich wohne in einer Wohnung die mit Öl befeuert wird. Wir haben das Problem dass Abends ab 22 Uhr das Brauchwasser kalt ist. In anderen Themen habe ich gelesen dass der Kessel immer 60°C hat, wegen der Hygiene, das ist soweit klar. Ich weiss auch dass ich die Miete kürzen kann etc.
Mich interessiert eigentlich nur ob es eine Einstellung gibt, welche man vornehmen kann, damit das Wasser Abends kalt bleibt, oder ob eher von einem Defekt auszugehen ist. Normalerweise kann ich auch um 2 Uhr morgens warm duschen.
Die Heizung funktioniert mit Nachtabsenkung, so dass ab ca. 5 Grad außentemperatur die Heizungen kalt bleiben. Das ist ein separates Thema, dass ich mit dem Vermieter klären muss. Ich stelle mir nur die Frage ob es da einen Zusammenhang gibt?
4 Antworten
da hat jemand an der Steuerung dran rumgespielt die stimmt nicht mehr suche erst mal das Gespräch mit dem vermieter er solle sie wieder richtig einstellen oder wahr er es selber ( der Vermieter ) wen ja warum wurde das gemacht
das liegt an der einstellung des brenners
der brenner erwärmt das wasser
Okay, also muss ich davon ausgehen dass dort kürzlich jemand die einstellung geändert hat? Denn ansonsten funktionierte es ja auch. Das würde ja bedeutet dass jemand vor kurzem die Brennereinstellung geändert hat.
Oder ändert sich die Brennereinstellung für das Brauchwasser auch in Abhängigkeit der Außentemperatur? Wäre ja irgendwie nicht logisch. Klar braucht dann nicht geheizt zu werden. Aber duschen sollte man doch können?
nein, die automatik der brennereinstellungen ist bis zu 1 woche im voraus programmierbar
Da wurde wohl die Warmwasserbereitung aus falscher Sparwut in der Nacht abgeschalten. Dies kann in der Regelung der Heizanlage geändert werden. Der Vermieter ist verpflichtet das Warmwasser täglich rund um die Uhr bereit zu stellen. Tut er das nicht, dann kannst Du ihm die Miete kürzen. Aber vorsichtig, damit umgehen, denn das kann nach hinten los gehen! Schreibe Deinem Vermieter erst einmal eine Mängelanzeige und setz ihm eine Frist bis zu der er das Warmwasser wieder bereit stellt. Sende das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein! Wende Dich an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt um keine Fehler zu begehen und Dein Recht zu bekommen! Vor allem um wieder warmes Wasser nutzen zu können! Die Heizung muß unter 12°C bereits in Betrieb gehen! Nicht erst ab 5°°C, Die Nachtabsenkung bedeutet, daß die Vorlauftemperatur und damit die Raumtemperatur um 5 ° gesenkt werden. Ich vermute, daß Euer Vermieter die Heizung ab 22 Uhr einfach abschaltet, statt nur die Vorlauftemperatur zu senken! Dies ist nicht zulässig! Aber das wird dann der Anwalt Eurem Vermieter schon beibringen. Aber vielleicht sucht Ihr noch einmal vorher das Gespräch mit Eurem Vermieter, denn er hat keine Chance! Hier könnt Ihr und er die Grundlagen nachlesen:http://www.freiepresse.de/RATGEBER/TELEFONFORUM/Raumtemperaturen-durch-Urteile-geregelt-artikel7572848.php
Das kann man am Regler an der Heizungsanlage so einstellen, dass immer Warmwasser zur Verfügung steht. Wahlweise kann man das aber auch so einstellen, dass der Warmwasserbereiter nur ab einer gewissen, der eingestellten Zeit, anfängt zu arbeiten und Warmwasser erzeugt.
was hat das mit dem brenner zu tun