Ware zu spät zurückgesendet - muß ich zahlen?
Bin total verzweifelt.
Ich habe mir online eine Perücke bestellt. Diese habe ich leider nicht innerhalb der Rückgabefrist zurückgeschickt, sondern etwas später, da ich zwischenzeitlich stationär im Krankenhaus war. Der Perückenshop besteht trotzdem auf die Zahlung und hat die Sache einem Inkasso übergeben. ich habe mich zwischenzeitlich schriftlich bei ihm entschuldigt per Einschreiben, das kam aber als nicht angenommen wieder zurück.
Jetzt kommt ein Schreiben vom Inkassounternehmen, dass ich zur Zahlung verpflichtet sei, da ich die Ware einfach zurückgeschickt hätte, ohne vorher schriftlich zu widerrufen und außerdem zu spät.
Der Perücken Shop hat mir aus Kulanz eine Gutschrift eingeräumt. Leider kann ich aber mit dieser Gutschrift nichts anfangen, da ich künftig keine Perücke mehr brauchen werde.
Muss ich die 1000 €, die für mich sehr sehr viel Geld sind, jetzt an das Inkassounternehmen trotzdem bezahlen?
Die Perückenfirma lässt da keinesfalls mit sich diskutieren.
Ein Rechtsanwalt würde sich wohl kaum lohnen, da er wiederum zusätzliche Kosten verursacht und ich schon circa 200 € an das Inkassounternehmen zusätzlich bezahlen muss.
Soll ich das Schreiben und die Forderung vom Inkasso erst mal widerrufen?
Bitte helft mir, ich weiß nicht was ich tun soll, habe aufgrund meiner Krankheit auch keine Kraft mich wochenlang rum zu ärgern.
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So, Erst mal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Ich weiß ja, dass ich einen Fehler gemacht habe, aber es war eine schwierige Zeit bezüglich meiner Krebderkrankung. Die Perücke und die Frist geriet dadurch in Vergessenheit.
(Ich weiß, das ist keine Entschuldigung).
Habe jetzt den Händler ( LEE) endlich erreicht, jedoch nichts bewirkt.
Die Dame (sehr unfreundlich) ließ keinesfalls mit sich handeln. Habe ihr eine Kulanzzahlung in Höhe von 300 € angeboten um die Sache zu bereinigen. Darauf wollte sie nicht eingehen.
Nun meine weitere Frage:
Da ich mit dem Gutschein nichts anfangen kann und er nicht übertragen werden kann, bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Perücke zu nehmen, Auch wenn ich sie nicht mehr brauche.
Die Perücke ist jetzt 100 € teurer auf ihrer Internetseite. Muss sie mir trotzdem die Perücke noch mal zusenden oder nicht ?
Und was würde mich ungefähr der RA kosten??? Geht ja nach Streitwert oder?
9 Antworten
Ich würde mich mit dem Verkäufer und dem Inkassunternehmen so einigen, dass ich möglichst nur die Perücke bezahle und die Gutschrift an jemanden übertragen darf. Diesen Gutschein verkaufst Du dann und passt beim nächsten Mal besser drauf auf, dass Du solche Fristen einhältst.
Alternativ könnte man mal einen Anwalt fragen, ob wegen des Krankenhausaufenthaltes was möglich ist (kann mir nur vorstellen, dass ein Unfall oder so als Ursache dafür gut genug ist), aber vor Gericht gibt es nur ein Urteil und keine Gerechtigkeit.
Falls Du wegen eines durch andere verschuldeten Unfalls die Frist versäumt hast, würde ich den Unfallverursacher zur Kasse bitten.
Wie bist du auf die Idee gekommen, den Widerruf durch Zurücksenden des Artikels bekannt geben zu können? Von Kommunikation hälst du anscheinend nichts.
Einen Widerruf äussert man, indem man den Verkäufer anschreibt. Der sagt Einem dann schon, wie es weitergeht.
Da du dir Widerrufsfrist versäumt hast, bist du zur Zahlung verpflichtet. Dummerweise besitzt du den Artikel nicht mehr, du zahlst also für Nichts.
Wie das mit dem Inkassounternehmen abgelaufen ist müsstest du genauer erklären. Da muss es doch vorher Schreiben zwischen dir und dem Verkäufer gegeben haben?
Welche Einschreiben? Deiner Frage nach hast du den Artikel zurückgeschickt, ohne vorher mit den Verkäufer zu informieren?
Der Krankenhausaufenthalt zählt zu deinen persönlichen Lebensrisiken und gewährt dir daher keinen Aufschub bei den gesetzlichen Widerrufsfristen. Die Forderung ist daher grundsätzlich rechtens.
Grundsätzlich musst du dem Verkäufer eine schriftliche Widerrufung binnen 14 Tage nach Kauf der Ware zukommen lassen. Ab diesem Zeitpunkt hast du weitere 14 Tage Zeit, die Ware wieder zurückzuschicken. Schickst du die Ware zu spät zurück, ist der Käufer zwar verpflichtet, die Ware anzunehmen - allerdings ist er nicht verpflichtet, dir das Geld wieder zu erstatten.
Widerrufe müssen vorher schriftlich erfolgen. Das ist seit 2014 im BGB unter §355 verankert. Somit befindet sich der Shop und das Inkassounternehmen leider im Recht.
So leid es mir tut, aber das Geld wirst du wohl überweisen müssen.
Das ist tatsächlich so, dass Fristen bindend sind in Deutschland. Ja das Unternehmen kann auf der Zahlung bestehen und wird es wohl auch tun. Das tut mir leid für dich, aber nicht fristgerecht zurück geschickt gilt als Kauf. Im Gegenzug muss dir die Ware dann aber auch wieder zur Verfügung gestellt werden, einfach behalten darf der Verkäufer das dann auch nicht.
Leider hat der Verkäufer meine per Einschreiben gesendeten Briefe nicht angenommen . Diese kamen zu mir zurück.
Meinst du, ich muss jetzt wirklich für nichts bezahlen?