Wann wird eine GbR zur OHG?
Hallo Zusammen,
ich möchte eine GbR "gründen" und habe da eine Sache die mir unklar ist. Es gibt anscheined einige Kriterien ab wann eine GbR automatisch zur OHG wird. Im Netz habe ich gelesen das es gewissen Umsatz-, Gewinn-, Mitarbeitergrenze gibt, jedoch immer verschieden. 1. Umsatzgrenze bei 250k, 260k oder 500k? ( Wo steht es im Gesetz) 2. Gewinngrenze bei 25k? Gibt es überhaupt ne Gewinngrenze? ( Wo steht es im Gesetz) 3. max. 5 Mitarbeiter? ( Wo steht es im Gesetz) Mir ist es hierbei sehr wichtig die Gesetzesgrundlage zu kennen.
Viel Dank für euren Unterstüzung! Ich freue mich sehr auf Antworten.
Viele Grüße,
Jack
3 Antworten
ich möchte eine GbR "gründen"
Das wichtigste dafür ist erstmal mindestens ein Mitgesellschafter.
Es gibt anscheinend einige Kriterien ab wann eine GbR automatisch zur OHG wird
Nein, gibt es nicht. Was Du beschreibst sind die Buchführungspflichten. Unter 500.000,- Umsatz und 50.000,- Jahresumsatz reicht es eine Einnahmen- Ausgaben-Überschussrechnung zu machen. §§ 238 - 241 a HGB.
Eine OHG unterscheidet sich von der GbR in der Hauptsache dadurch, dass sie im Handelsregister eingetragen ist. Eine "Personenhandelsgesellschaft."
WEnn eine OHG die Buchführungspflichtgrenzen unterschreitet, wird sie zu einem Minderkaufmann. Also einem Unternehmen was im Handelsregister eingetragen ist, aber wo kein kaufmännisch organisierter Geschäftsbetrieb erforderlich ist.
Umgekehrt, wenn der Geschäftsbetrieb einer GbR einen Umfang annimmt, der eben einen solchen kaufmännisch organisierten Geschäftsbetrieb erfordert, wird sie ein "Sollkaufmann" also ein Unternehmen was im Handelsregister eingetragen werden sollte.
In der Haftung unterschieden sich die beiden Gesellschaftsformen übrigens nicht.
Sollkaufmann und Minderkaufmann gibt es seit der Neufassung des HGB in 1999 nicht mehr.
Sollkaufmann?
Die GbR wird zum Kaufmann und ist daher dann eine OHG. Eine Eintragung im Handelsregister wäre dann nur noch deklaratorisch.
Eine OHG ist kraft Gesetzes Kaufmann. Wer also eine OHG gründet durch die Eintragung ins Handelsregister ist Kaufmann.
Kaufmann ist man nach dem HGB wer ein Handelsgewerbe im Sinne des Handelsgesetzbuches betreibt.
Eine GbR die ein Handelsgewerbe betreibt ist Kaufmann und somit wird sie automatisch zur OHG.
Es gibt keine gesetze dazu , nur eine rechtsprechung. Danach ist das gesamtbild entscheidend: Umsatz, Anzahl der mitarbeiter, Schwierigkeit der Geschaeftsvorfaelle. Es gibt da keine festen grenzen, muss man sich bei der ihk oder hwk mal erkundigen, wo die fuer das betreffende gewerbe in etwa liegen. Nach dem umkehrschluss des paragr. 1 HGb ist derjenige beweispflichtig, der sich darauf beruft Nichtkaufmann zu sein (gbr), spielt hauefig eine rolle bei maengeln bzw. maengelruegen. Andere moeglichkeit: ins hr eintragen, dann wird man automatisch zum kaufmamn bzw. ohg.