Worin liegt der Unterschied zwischen Aktionären, Gründern und Gesellschaftern?
Nun habe ich mal wieder ein Frage zum Bereich des Gesellschaftsrechts. Im Aktiengesetz ist die Rede von "Gründern", "Gesellschaftern" und Aktionären. Worin genau besteht der Unterschied zwischen diesen 3 genannten Personen?
3 Antworten
Gesellschafter ist eine generelle Bezeichnung für Personen, die Anteile an einem Unternehmen besitzen. Egal welche Rechtsform das hat.
Aktionäre sind die Gesellschafter einer AG.
Gründer sind diejenigen Aktionäre, die die AG gegründet haben und das erste Geld zur verfügung gestellt haben.
Gründer sind die, die ein Unternehmen gegründet haben, also die ersten Eigentümer, quasi.
Gesellschafter sind alle, die Unternehmensanteile besitzen. Die Gründer sind meistens auch Gesellschafter, besitzen aber nicht unbedingt alle Gesellschaftsanteile.
Aktionäre sind Gesellschafter, wenn es sich bei der Gesellschaft um eine AG (=Aktiengesellschaft) handelt.
Aktionäre sind Anteilseigner einer Aktie, an deren Grundkapital der AG sie beteiligt sind.
Gesellschafter sind in einem Unternehmen Teilhaber, Mitbegründer und/oder Geldgeber einer Firma/eines Unternehmens. Da es im Gesellschafterbereich verschiedene Formen gibt (Komplemetär, Kommanditist, stille Gesellschaft) kannst auch gern hier mal stöbern:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschafter
Gründer ist der, der die Firma eben gegründet hat. So zum Beispiel Hans Glas, der in Dingolfing/Pilsting zuerst seine Landmaschinen usw hergestellt hat und BMW das später übernommen hat oder besser noch: Das Beispiel von Robert Bosch, der (ich meine 1885) seine Firma gegründet hat und auch heute noch dafür mit dem Markennamen BOSCH bekannt ist.