Wann Vermieter bescheid geben wegen Hartz 4?
Hallo,
ich möchte gerne wissen, wann man den Vermieter bescheid geben soll dass man Hartz 4 einbezieht und dadurch das Jobcenter die Miete zahlen soll? Vor der Wohnungsbesichtigung oder danach ? Oder nach dem Mietvertrag ?
2tens was muss ich beim Jobcenter abgeben, damit sie die Miete zahlen können ? Bzw. Was brauch ich vom Vermieter ?
Ich hoffe ihr könnt mir die Vorgehensweise genauer erklären.
Freue mich auf eure Antworten.
6 Antworten
Der Vermieter muss das gar nicht wissen. Du kannst doch die Miete selber zahlen.
Das JC braucht dazu den Mietvertrag.
Das war gar nicht gefragt.
das ist doch egal, deswegen musst du doch keine falschen antworten geben.
Es gibt leider Vermieter denen Hartz 4 aufstößt, obwohl die Mieteinnahme meiner Meinung nach nicht weniger abgesicherter ist......zumal das Amt das Geld direkt an den Vermieter überweisen kann. Ich gehe aber davon aus, das er dich sowieso fragt was du arbeitest oder Lohnzettel sehen will. Also wenn das der Fall ist, dann würde ich mit offenen Karten spielen. Verpflichtet bist du jedoch zu keiner Auskunft......was aber auch wieder ein schlechtes Bild machen kann. Vom Jobcenter bekommst einen Formular, welches dein Vermieter dann ausfüllen muss.
Gewöhnlich fragen Vermieter so etwas, bevor der Vertrag gegengezeichnet wird. Und das aus gutem Grund!
Da musst Du vorsichtig sein. Wenn Du einen Mietvertrag abschließt und dabei nicht sicher bist ob Du die Wohnungsmiete bezahlen kannst ist das Eingehungsbetrug. Dann wärst Du dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig wenn er dadurch einen Nachteil hat. Die bloße Annahme oder nur der Plan dass das Arbeitsamt zukünftig die Miete bezahlt genügt nicht.
Alternative: Du teilst dem Vermieter Deine finanzielle Situation von Anfang an mit.
OK, vielen dank für eure Antworten.
Kann ich irgendein Mietangebot(als Formblatt) herunterladen und ausfüllen lassen oder muss es vom zuständigen Jobcenter sein ? Wenn nicht, gibt es Mietangebote auf deutsch und mit englischer Übersetzung ? Lg
vor dem mietvertrag brauchts ein mietangebot. man unterschreibt keinen mietvertrag ohne die zusicherung der wohnung vom jc in der tasche zu haben.