Wann muss mir mein Arbeitgeber Bescheid geben ob ich nach der Ausbildung übernommen werden?
Guten Abend liebe Community,
meine Frage währe, wann mir mein Arbeitgeber Bescheid geben muss ob ich nach der Ausbildung übernommen oder nicht übernommen werde. Also wie viel Monate im Voraus muss er mir das mitteilen.
Eigentlich läuft mein Ausbildungsvertrag bis Juli 2019. Da hätte ich auch Prüfung.
Aber ich verkürze die Ausbildung und bin schon im Januar fertig. Hab aber dafür keinen neuen Vertrag bekommen.
Vielen Dank schon einmal für die Zeit!
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!
6 Antworten
Dein Vertrag endet mit bestehen der Prüfung und der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet Dir zu sagen ob er Dich übernimmt.
Er könnte es Dir an dem Tag sagen wo Du ihm mitteilst, dass Du die Prüfung bestanden hast: Vielleicht nimmt er ja nur Leute die mit einer bestimmten Note abgeschlossen haben.
Du musst Dich aber rechtzeitig arbeit suchend melden, 3 Monate vor Vertragsende.
Dein Ausbildungsvertrag endet so, wie es im Vertrag steht oder mit erreichen deiner Abschlußprüfung. Du musst deinen Arbeitgeber noch das Ergebnis mitteilen und kannst dann zu hause bleiben oder dir bis dahin einen neuen Job suchen.
Sprich doch einfach mal mit deinem Arbeitgeber, wie er sich die Zeit nach deiner Prüfung mit dir vorstellt! Kommunikation ist das erste Gebot der Menschheit!
Du kannst 3 Monate vor Ende mal anfragen. Schließlich willst du was von ihm... warum soll er dann auf dich zukommen !?
warum sollte er verpflichtet sein. Du kannst danach fragen und wenn du eine klare Antwort bekommst ist das schön, aber es muss niemand klar darauf antworten. Ich würde konkret nachfragen und wenn ich keine oder eine ablehnende Antwort bekomme schleunigst nach einem Anschlussjob suchen. Wenn du eine Zusage bekommst vereinbarst du einen zügigen Termin zum Vertrag unterschreiben.
Es reicht, der letzte Tag deiner Ausbildung.
Wenn du dir also unsicher bist und deinen AG auch nicht Ansprechen willst, melde dich 3 Monate vorher beim Amt als Vorraussichtlich Arbeitslos ab dem....