Wann ist man Eigentümer an einer falsch gelieferten Ware?
Hallo, Folgendes Problem:
Ich habe bei einem lieferanten eine ware bestellt, es wurde geliefert jedoch das falsche produkt (noch nix gezahlt, auf rechnung). Ich habe den lieferanten kontaktiert und ihn darauf angesprochen worauf mir ein retoureschein versprochen wurde. Jedoch kam bisher nichts an, auch keine Rückmeldung vom Lieferanten. Ab wann werde ich rechtlich gesehen Eigentümer der Ware die bei mir zu Hause liegt? 3 Monate?
Vielen Dank!
3 Antworten
Bezahle die Ware nicht,
Und schicke diese nicht zurück, der Lieferant wird ganz alleine auf dich zu kommen :)
Gar nicht, solange sie Ware nicht bezahlt ist, bist du immer noch nur Besitzer. Ich glaub nach drei Jahren verjährt sich das, uns dann können sie dich dafür nicht mehr belangen, dafür zu bezahlen. Aber warum willst du Eigentümer werden? Du willst es doch eh zurückschicken. Tritt den mal ein wenig auf die Füße, dass sie dir erst mal die richtige Ware schicken und im Austausch die Falsche ware. Bzw. Umgekehrt. Ich würde damit drohen, dass du erst bezahlst,wenn die ihre Seite vom Vertrag ordentlich erfüllt haben...
Falsch! Verpflichtungs und Verfügungsgeschäft trennen! Der Kaufvertrag ist vollkommen unabhängig von der Eigentumsübertragung. Nur weil das nicht der Gegenstand des Vertrags ist, wird er bei Übereignung trotzdem Eigentümer.
Eine Ausnahme dazu gilt nur, wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, was bei Händlern oft in den AGB steht und auf der Rechnung.
Wenn du bezahlt hast, das steht auch in den AGB`s vom Verkäufer.
Das ist der Fall, wenn du etwas zugeschickt bekommst und hast bei der Fa,. überhaupt nichts bestellt, wie zB. 10 Weihnachstpostkarten oder ähnliches, die musst du weder zurückschicken, noch bezahlen, oder aufbewahren.
Bei einer falsch gelaufenen Bestellung, macht man Widerruf, oder tauscht den Artikel um. Kosten trägt der Verk.
Es ist sofort dein Eigentum, wenn ihr keinen Eigentumsvorbehalt vereinbart habt.
Habt ihr einen solchen vereinbart, wirst du auch nicht durch bloßen Zeitablauf Eigentümer.
Eigentümer geworden zu sein hieße aber nicht, dass der Verkäufer keinen Anspruch auf Rückgabe hätte.
Eigentumsvorbehalt steht immer in den AGB des Verk. mit dem Kauf werden diese akzeptiert und der Kunde ist somit erst nach Bezahlung der Eigentümer!
Hast du eingangs doch schon erwähnt ;)
Eben, deshalb irritierte mich dein Kommentar.
Der Kommentar widerspricht deiner Antwort doch nicht?
Der Fragende aber hakte nach und so ging ich noch einmal etwas genauer auf die Lage ein und brachte den Begriff des Eigentumsvorbehaltes, damit er sich selbst überzeugen kann, und dass er auf einen Zeitablauf in Bezug auf den Eigentumserwerb nicht zu setzen braucht sowie dass die Frage des Eigentumserwerbes erst einmal keine überragend wichtige praktische Rolle spielt.
Nicht ganz. Nach 10 Jahren würde er Eigentümer durch Ersitzung werden.
Dafür müsste er aber die ganze Zeit über bereits guten Glaubens sein, Eigentümer zu sein.
Die Ersitzung dient eher anderen Situationen.
Es gibt ein gesetzt wo es drin steht, das wenn ein paket bei mir steht nach ner bestimmten zeit mein eigentum ist. Da bin ich mir sicher, nur ich weiss leider nicht mehr ab wann genau..