Wann ist Bafög Grundanspruch ausgeschöpft?
Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Und zwar habe ich folgende Situation:
Ich habe eine Ausbildung(betrieblich) als Einzelhandelskaufmann abgeschlossen. Danach fing ich an das Abitur auf einem Abendgymnasium nachzuholen und habe mir dafür zum ersten Mal Schülerbafög beantragt. Nun ist es so, dass ich mir unsicher bin, ob ich das Abi schaffen könnte und würde eventuell die Schule vorzeitig abbrechen. Ich hätte dann trotzdem die Fachhochschulreife. Ich frage mich nun, ob es dann noch möglich wäre für ein Studium Bafög zu beantragen? Zählt die Schule als meine erste förderungsfähige Ausbildung und ist mein Bafög-Grundanspruch ausgeschöpft oder gibt es beim Studentenbafög andere Regelungen?
2 Antworten
Das Schülerbafög, das du bisher bekommen hast und das Bafög, dass du dann in der Uni beantragst, sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Das Schülerbafög musst du nicht zurück zahlen.
Wenn du dann später auf die Uni kommst, machst du einen neuen Antrag auf Studentenbafög. Dieses Bafög musst du bis zu einem bestimmten Grad zurückzahlen. Die Maximalsumme, die du momentan zurückzahlen musst, ist 10.000€, egal wieviel Bafög du bekommen hast. Es gibt dann noch alle möglichen Aussnahmen, aber die kriegst du oft nur, wenn du wirklich gut bist.
Und weil diese beiden Dinge unabhängig voneinander funktionieren, ist es völlig egal, was du bisher gemacht hast. Du hast dann wieder neuen Anspruch.
Es gibt eine Ausbildung und einen Abschluss. Somit ist ein Studium nicht mehr in der Förderung, lese ich.
Viel Glück
Prüfe ggf. ein Stipendium.
Das ist nicht richtig.
https://www.studierenplus.de/bafoeg/kein-bafoeg/
"Auch kein Problem ist, wenn du zuvor eine Berufsausbildung schulisch oder dual gemacht hast und nun studieren willst. Das Studium gilt in dem Fall trotzdem als Erststudium und kann damit gefördert werden"