Wann endet eine 30-Zone
Bei uns im Ort gibt es eine 30 Zone. Von dieser aus kommt man an eine Kreuzung an der man rechts und links abbiegen kann. An der Kreuzung steht ein Vorfahrt achten Schild. Ist mit diesem Schild rechts vor links und Tempo 30 aufgehoben, d.h. gilt dann in der vorfahrtsberechtigten Straße in welche man abbiegt Tempo 50?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Christian
12 Antworten
Genau ! Wenn kein 30 er schild da steht, und wenndu nur rechts ioder links kannst
Eine 30-er Zone endet - unabhängig von dem Straßenverlauf, Straßeneinmündungen und anderen Kreuzungen - erst wenn das passende Schild am Ende der Zone diese aufhebt. 274.1 Beginn, 274.2 Ende der Zone, siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_Deutschland
Gruß, Nx
Danke.
Leider nein ...
In der Fragestellung steht "An der Kreuzung steht ein Vorfahrt achten Schild" - das wäre nach StVO §45(1c) in 30er-Zonen aber unzulässig:
"... Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. ... An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. ..."
Es kann sich also nicht um eine Zone im Sinne von Zeichen 274.1 handeln, sondern nur um eine "einfache Geschwindigkeitsbegrenzung" mit Zeichen 274.
Irgendwie kapieren die Leute hier das nicht, dass der Begriff "ZONE" eine besondere Bedeutung hat - leider sieht man immer wieder Fragen, in denen z. B. von einer "120-Zone auf der Autobahn" die Rede ist ...
An der Einmündung in die Hauptstraße ist die 30er Zone zu Ende. Dazu bedarf es keiner Schilder. So ist es gesetzlich geregelt.
So ist es gesetzlich geregelt.
Nein, gesetzlich geregelt ist dies nicht so !!!
Ein solcher Irrtum hat mich vor 6 Wochen 30EUR gekostet...
Dann war da mit Sicherheit ein erneutes 30er Schild.
Dann sag mir, wo das steht. Ich schrieb: HAUPTSTR: !!! Ich sagte nichts von Nebenstraße in der 30er Zone.
Du schreibst:
An der Einmündung in die Hauptstraße ist die 30er Zone zu Ende.
Das ist falsch. Einen erklärenden Link findest Du in meinem Kommentar zur Antwort von Juuule92
Dazu bedarf es keiner Schilder.
Aber sicher doch.
So ist es gesetzlich geregelt.
Nein. Wo steht das?
Der Link ist nicht aufrufbar.
Ich bleibe dabei: Sobald ich an eine Vorfahrtstr. komme und das Schild "Vorfahrt beachten" kommt, endet die 30er Zone. Da kannst du dich auf den Kopf stellen und mit den Arschbacken Fliegen fangen, aber so ist es.
Schwerer Irrtum. Die Zone Endet erst mit dem Verkehrszeichen 274.2. So lange diese nicht angebracht ist, gilt das Tempo, das das Schild 274.1 gebietet. Klare Regel der StVZO - auch ohne Kopfstand und sonnstige Frechheiten, die weder lustig, noch angebracht sind!
Der Nick sagt alles. Ende der Mails.
Also bei mir funktioniert der Link einwandfrei.
Vielleicht hast Du beim Kopfstand die falsch Taste gedrückt oder zu viele Fliegen geschluckt... Aber hier extra noch einmal nur für Dich in gekürzter Form, war wohl sonst zu schwierig: http://url9.de/mDB
Aber zur Sache:
Lies Dir den Link durch, da ist es besser und ausführlicher beschrieben als ich es hier könnte. Und im Gegensatz zu Dir kann ich meine Behauptung wenigstens nachvollziehbar belegen.
Aus welchem Grund sollte denn das Zeichen 205 das im Übrigen "Vorfahrt gewähren" heißt eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben?
Man sollte seine Behauptung wenigstens nachvollziehbar belegen können, das halte ich aber in Deinem Fall für ausgeschlossen da sie falsch ist.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. In deinem Link ist nur von Streckenbegrenzungen die Rede, nicht von Zonen.
Du hast es immer noch nicht verstanden...
Du hast geschrieben:
An der Einmündung in die Hauptstraße ist die 30er Zone zu Ende.
Darum geht es. Denn eine Einmündung oder Kreuzung hebt kein Streckengebot auf und erst Recht keine 30er Zone.
Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen immer aufgehoben werden. Sie enden weder an Einmündungen noch Kreuzungen.
Eine 30 Zone dürfte erst dann enden, wenn ein Schild erscheint, welches die 30 Zone aufhebt. Bei normalen Tempo 30 Schildern ist es so, dass nach der nächsten Einmündung das Schiild aufgehoben ist sofern dahinter kein neues steht.
Bei normalen Tempo 30 Schildern ist es so, dass nach der nächsten Einmündung das Schiild aufgehoben ist sofern dahinter kein neues steht
Dein erster Satz ist richtig, das hier stimmt aber nicht.
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind Streckengebote, sie gelten solange bis sie aufgehoben oder durch eine andere Höchstgeschwindigkeit ersetzt werden.
Bist du sicher? Ich hab das so in der Fahrschule gelernt und soooooo lange ist das auch wieder nich her ;)
Ja das ist so.
Ich will ja Deinem Fahrlehrer nichts böses unterstellen, wenn er das aber so gelehrt haben sollte dann macht er etwas falsch. ;)
Ich setze einfach mal einen Link rein, denn da ist es umfassend und nachprüfbar erklärt:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2573
Alles klar ;) danke
Das ist die Einzige richtige Antwort hier.