Gewohnheitsrecht im Straßenverkehr - gibt es das?
Meine Cousine hatte gestern einen Autounfall - nichts schlimmes - nur Blechschaden. Dies kam so zustande: Sie und ihr Nachbar wohnen zusammen in der nähe einer T-Kreuzung. Als sie gestern mit Ihrem Auto aus der Kreuzung nach links abbiegen wollte, sah sie gerade ihren Nachbar von links kommen, der sonst immer (von ihm aus gesehen) nach rechts abbiegt. Als sie gesehen hatte, das es er war (und er auch sonst manchesmal vergisst zu blinken) fuhr sie in die Kreuzung hinein - Nur leider wollte dieses mal Ihr Nachbar nicht abbiegen, sondern fuhr geradeaus weiter geradezu in sie hinein - Bumm!!!
Er hatte zwar Vorfahr, aber meine Cousine will nun durch einen Anwalt prüfen lassen, ob der Nachbar schuld ist, da er ja sonst immer nach rechts abbiegt und das wäre dann Gewohnheitsrecht so meinte sie.
Hätte der Nachbar anzeigen müssen, dass er gerade aus fährt und nicht rechts abbiegt?
18 Stimmen
28 Antworten
So ein Quatsch, er hat nicht geblinkt und somit mußte davon ausgegangen werden, dass er geradeaus fährt. Und wenn er sonst ein Blinkmuffel ist, es zählt nur der konkrete Fall. Wie anders als durch "Nichtblinken" soll angezeigt werden dass man geradeausfahren will.
Nein hätte er nicht müssen;
aber dort wo er es als vergessen hätte, da hätte er es gemüsst ;)
gewohnheiten setzen die Straßenverkehrsordnung nicht auser Kraft :D
Sie hat KEINE Chance. Es gibt im Straßenverkehr kein "Gewohnheitsrecht". Das gibt es sowieso nur in äußerst wenigen Fällen. Verkehrsregeln sind dazu da, daß jeder Verkehrsteilnehmer sich daran orientieren kann und deshalb weiß, wie er sich zu verhalten hat. Wer sich plötzlich - und für die anderen Beteiligten nicht vorhersehbar - nicht mehr dran hält, ist selbst schuld, wenn es schief geht. Sich damit auch noch an einen Rechtsanwalt zu wenden, ist absolut rausgeschmissenes Geld.
Gewohnheitsrecht im Strassenverkehr. So ein Humbug. Das kriegt der Anwalt nicht durch.
nur weil er sonst immer anders rum fährt darf er seine meinung nich ändern? sie hätte sich einfach nicht darauf verlassen dürfen.