Wann bezahlt das Jugendamt einen Internatsplatz?

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Staatliche Unterstützung wird in bestimmten Ausnahmefällen gewährt, falls der Wunsch nach einer Internatserziehung an der Höhe der Kosten scheitert. Ansprüche gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Das zuständige Jugendamt entscheidet unter dem Gesichtspunkt der pädagogischen und therapeutischen Notwendigkeit darüber, ob die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind. Es handelt sich um eine freiwillige staatliche Leistung und wird deshalb von Amt zu Amt verschieden gehandhabt. Grundsätzlich gibt es einen Anspruch gemäß 27 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) auf die:

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  Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohle des Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung zu Hause nicht mehr gewährleistet ist oder
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  Hilfe für die Entwicklung des Kindes/Jugendlichen, wenn hierfür der Internatsbesuch geeignet oder notwendig erscheint.
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  Diese Hilfe i.S. § 27 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) kann auch in der betreuten Wohnform in einem Internat erfolgen, § 34 SGB VIII. 

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Möglich ist auch eine Ausbildungsförderung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Ob die Heimkosten (nicht zu verwechseln mit dem reinen Schulgeld; Heimkosten sind die Unterbringungskosten) bezuschusst werden, richtet sich vorab nach § 7 Härteverordnung. Demnach kann eine Kostendeckung übernommen werden, wenn die Kosten einer Internatsunterbringung den maßgeblichen Bedarfssatz übersteigen. Sowohl das BAföG- als auch das Jugendamt informieren über die Höhe des Bedarfssatzes. Heimkosten werden nur dann berücksichtigt, wenn eine erheblich preisgünstigere Unterbringung in einem zumutbaren Internat (mit gleichen pädagogischen Leistungen) ausgeschlossen werden kann.

Hab ich mal frech geklaut auf boarding-school-finder.com

Ich versuche mal, eine verständliche Antwort zu geben. Wenn für ein Kind oder Jugendlichen das Leben zu Hause dauerhaft oder vorübergehend nicht möglich ist, dann hat das Jugendamt die Möglichkeit, eine andere Unterbringung zur Verfügung zu stellen. Das kann eine Pflegefamilie sein oder eine Heimunterbringung oder auch betreutes Wohnen. Aber auch ein Internat. Die Internatsunterbringung passiert immer häufiger, da ein Internat für das Amt immer noch preisgünstiger ist als ein z.B. ein Heimplatz. Manche Sachbearbeiter wissen auch gar nicht, dass sie Kinder im Internat unterbringen können, also gezielt nachfragen. Dabei handelt es sich nicht um ein Stipendium! Man braucht auch keine guten Schulnoten! Statt zu Hause lebt man während der Woche im Internat. An Wochenenden oder in den Ferien kann überlegt werden, ob man diese freien Tage doch mit der eigenen Familie verbringt oder im Internat bleibt. Internate wählen die Jugendämter meistens dann, wenn der Kontakt zur Familie noch nicht ganz abgerissen ist, aber es in der Woche zu Hause zu viel Stress (aus unterschiedlichen Gründen, z.B. auch Krankheit eines Elternteils) gibt. Die Jugendämter bezahlen das Internat und auch das Taschengeld (je nach Alter zwischen ca. 40 und 100 Euro pro Monat) etc. Wenn die Eltern wohlhabend sind, können sie auch zu den Kosten herangezogen werden, ebenso wird Schüler-BaföG angerechnet.

Während des Internatsaufenthaltes gibt es etwa ein- bis zweimal pro Jahr ein sogenanntes Hilfeplangespräch, an dem alle teilnehmen. Hier wird geguckt, wie der Stand der Dinge ist und welche Maßnahmen noch nötig sind. Ziel der ganzen Hilfe ist, dass die Kinder und Jugendliche stabile Persönlichkeiten werden und einen guten Schulabschluss erreichen. Wenn das Jugendamt einen Internatsaufenthalt bezahlen soll, dann muss der Antrag dafür vor dem 18. Lebensjahr gestellt werden. Dann läuft die Hilfe auch nach der Volljährigkeit der SchülerInnen weiter.

Pillerchen hat eine gute Seite kopiert: Wenn einer der im Sozialgesetzbuch genannten Gründe vorliegt, hilft das Jugendamt. Wenn die beste Form der Hilfe ein Internat ist, dann bezahlt das Jugendamt ein Internat. Ist das Jugendamt jedoch der Überzeugung, dass eine betreute Wohngruppe besser geeignet ist, den Grund zu heilen, dann wird es eben das. Was nicht funktioniert ist, zum Jugendamt zu marschieren und zu sagen: "Bitte bezahlt mir mal ein Internat." Der Weg ist anders herum: Zunächst muss einer der Gründe vorliegen und dann kommt ggfs. ein Internat als Lösung in die Diskussion.

So weit ich weis zahlt das Jugendamt nie ein Internat. Wenn man Probleme zuhause hat kommt man in ein Betreutes wohnen oder ein Heim. Oder man muss so gut in der Schule sein um ein Stipendium zu bekommen.

lg nieke14

Hab ich richtig gelesen? Einen Internatsplatz müssen Eltern bezahlen und nicht das Jugendamt.