Welche Strafe steht auf Holzdiebstahl?
Ich bin 14 und wusste nicht, dass es verboten ist. Ich habe einen Holzstamm im Wald mitgehen lassen. ca 40cm hoch, ca 40cm Durchmesser. Holzart weiß ich nicht. Habe das für mein Zimmer mitgenommen, um etwas drauf zu stellen oder drauf zu sitzen....
9 Antworten
Vorher nachgefragt wäre die Mitnahme kein Problem gewesen. Das ist immer zu empfehlen und dann brauchst Du Dir auch "keinen Kopp" mehr zu machen.
Ich nehme an, dass das 40cm lange Holzstück so gesägt im Wald lag. Das sind dann Überlängenabschnitte oder Wurzel-Stammübergänge, die nicht weiter verarbeitet werden, also kein Wertholz sind und allenfalls als Brennholz genutzt werden. Meist bleiben sie aber im Wald liegen. Einfach so Mitnehmen darfst Du die trotzdem nicht.
Die Waldarbeiter/Förster, die ich kenne, hätten Dir eine schöne Sitzgarnitur zurechtgeschnitten. Eine Kiste Bier wirkt Wunder!
Ist halt schwierig herauszufinden, wem das Holz bzw. der Wald gehört. Da muss man bei der Stadt/Gemeinde nachfragen und anschließend mit dem Förster sprechen, wann und wo der nächste Einschlag ist.
Und ein Tipp zu Deinem Holzstück:
Ein frischer Holzstamm in der Wohnung wird schnell reißen, den musst Du 3 Jahre draußen lagern.
Lies dir mal das hier durch:
http://www.123recht.net/Der-Diebstahl-und-seine-Konsequenzen-__a7417.html
Es gibt nicht den Tatbestand des Holzdiebstahls, der Tatbestand heißt einfach Diebstahl. Für das Strafmaß sind Dinge entscheidend wie der Wert des Diebesguts und so was wie erschwerende Umstände (siehe Link, da stehen Beispiele drin.)
Aufgrund deines Alter ist für dich das Jugendstrafrecht entscheidend https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht_(Deutschland)). Dazu gehört beispielsweise das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Gesetze gibt es im Volltext online.
im Prinzip strafbar,d enn auch der Wald und somit das Holz dort gehört jemandem.
Aber wie heisst es so schön: wo kein Kläger,d a kein Richter.
Einmal ..naja.
Gehst Du aber regelmässig los und holst Dir Dein Brennholz aus dem Wald,w ird der Förster bald aufmerksam. Denn Diebstahl ist´s.
wurdest du erwischt. ja, ist strafbar, das gehort das Forstamt.
Wo kein Kläger, da kein Richter. In deinem Fall also keine.