Wahl der Lohnsteuerklasse, wenn Heirat während Schwangerschaft

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wohl zu spät, aber du solltest in die III wechseln und dein mann in die IV. dann hast du mehr netto und bekommst mehr elterngeld, da die 12 monate vor der geburt des kindes in die berechnung des elterngeldes einfliessen! dein mann hat dann zwar weniger netto (eine zeitlang), aber dafür habt ihr nach der geburt, wenn ihr wieder eure steuernklassen wechselt) mehr geld, da du mehr elterngeld beziehst und dein mann wegen der steuerklasse III mehr geld bekommt.

Bei der Wahl derr Lohnsteuerklassen ists relativ einfacch. Wenn ihr beide etwa gleichviel verdient, dann solltet ihr beide Klasse IV nehmen. Hier ist die Besteuerung für beide identisch. Wenn erhebliche Unterschiede im Gehalt sind, dann sollte der besser verdienende Klasse III wählen (die günstigste Klasse) und der andere Klasse V (wird deutlich schlechter besteuert, als Klasse III). In eurem Falle ist das günstigste also, dass ihr beide Klasse IV wählt.

Elterngeld wird nach dem Nettolohn berechnet. Wenn ihr im Mai heiratet, wird der Lohnsteuerklassenwechsel auf deinem Lohnzettel frühestens im Juni auftauchen. Dann zählt noch der Juli. Und im August bist du schon im Mutterschutz. Beim Elterngeld hat die LSt-Kl also kaum auswirkungen.

Beim Mutterschaftsgeld zählen die letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes...

****http://www.cecu.de/steuerklassenrechner.html

da kannst Du Eure Daten eingeben und er rechnet aus, was netto übrig bleibt.

brine2011 
Beitragsersteller
 26.02.2012, 15:28

Danke, aber das hilft mir nicht weiter, wenn es ums Elterngeld geht, ob ich nicht mehr davon habe, wenn der Elterngeld-Bezieher erst mal in Klasse 3 geht, und der partner in 5. Oder?!

karingoehmann  26.02.2012, 15:38
@brine2011

ich bin mir gerade nicht ganz sicher, wie Elterngeld berechnet wird, vom Brutto oder vom Netto? Denn wenn vom Netto, dann hilft der Rechner schon. ich google mal, evtl. find ich was.

hier:http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm

Elterngeldrechner und Anspruch auf Elterngeld Ein separater Artikel befasst sich mit Anspruch und Berechnung der Höhe des Elterngeldes. In diesem Dokument können Sie daher die voraussichtliche Höhe des Elterngelds mit einem Elterngeldrechner ermitteln. Voraussetzung: Elterngeld wird gezahlt für für Mütter oder Väter, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren und sich anschließend um das Kind kümmern. Das Elterngeld beträgt höchstens 1.800 Euro, mindestens aber 300 Euro im Monat (§ 2 Abs. 1 BEEG). Seit dem 01.01.2011 wird nur noch das Erwerbseinkommen berücksichtigt, das auch in Deutschland der Besteuerung unterliegt. Diese Regelung gilt auch für das Jahr 2012.

Nehmt beide 4, wenn Ihr gleich viel verdient.

Wenn Du mal aufhörst zu arbeiten, dann 3 / 5