Wäre der Vertrag so überhaupt gültig?
Wenn jemand einen Vertrag mit jemanden abschließt, und im Vertrag steht das er nur am 31.02. kündbar wäre, oder 31.04., wäre der Vertrag dann überhaupt rechtskräftig?
10 Antworten
Da es weder einen 31.2. noch einen 31. 4. gibt, kann es einen solchen Vertrag gar nicht geben.
Ein "ungültiger Vertrag" ist aber kein Vertrag, sondern höchstens ein Entwurf.
Die Frage bezieht sich wohl darauf, was passiert, wenn ein Kündigungsdatum falsch in einem Vertrag genannt wirde (also statt 30.04. würde der 31.04. dort stehen).
Der Vertrag ist rechtswirksam; hier wäre dann das Datum offensichtlich falsch (den 31.04. gibt es niemals) sodaß es sich hier um einen Irrtum oder Schreibfehler handelt.
Dann muß die Klausel ausgelegt werden - es ist daher naheliegend, daß damit das Ende des Monats April gemeint ist und damit der 30.04. als Kündigungsdatum anzusehen ist.
Da steht bestimmt nicht am, sondern wenn, dann zum. Und nicht diese beiden Tage.
Und Verträge sind frei gestaltbar. Was überhaupt für ein Vertrag? Kaufvertrag, Arbeitsvertrag..Mitgliedschaft in einem Fitnesstudio.. Wartungsvertrag.. Leasingvertrag..Ausbildungsvertrag..
Wenn der Vertrag eine salvatorische Klausel enthält (was bei den meisten der Fall ist), dann wäre wohl dieser Passus im Vertrag ungültig, aber nicht der gesamte Vertrag.
Das kommt auf weitere Umstände an, was sieht der Vertrag für den Fall vor dass er nicht an diesen zwei Tagen gekündigt würde? Liefe er dann endlos lang weiter? Was ist Gegenstand der Vereinbarung?
Nur, weil es diese Tage nicht gibt, heißt es ja nicht, dass man keinen Vertrag anfertigen kann, in dem man diese Daten nennt. Darum geht es dem FS ja.