Während Polizeiausbildung(Bayern)kündigen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Lieber Gladiator,

das was du gerade durchmachst haben vermutlich 80% von uns während der Ausbildung durchgemacht (mich eingeschlossen).

Hmmm Sportlehrer der dich beim Schwimmen ankotzt... der Herr Neub. in Eichstätt?=)

Ernsthaft: Ich kann dir versprechen, das alles besser wird! Spätestens nach dem 1 monatigem Praktikum (und der Beförderung vom PMAnw zum POW (und den damit verbundenen 800 € mehr pro Monat)) ziehst dus auch noch durch. Sobald du aus der BePo draußen bist, - evtl noch Einsatzhundertschaft - haben wir einen der geilsten Berufe der Welt... die Ausbildung ist halt... "realitätsfern"... aber das ist nun mal so...

Ich hatte während der Ausbildung auch überhaupt keinen Bock mehr, hab mich aber - wie die anderen - durchgebissen und bin jetzt auf meiner Heimatdienststelle bei der KriPo... was hätte mir besseres passieren können?

Adde mich bitte als Freund, dann können wir nochmal über die Sache reden... (bin aber erst wieder ab Donnerstag da, bin ab morgen auf ner Fortbildung)

Trotzdem noch zu deiner Frage: Du musst nichts nachzahlen (Berlin z.B. wäre das anders) und kannst zum nächsten Monatsersten kündigen. Im Dienstrecht steht jedoch, dass bei "besonderem Interesse am Beamten die Kündigung bis zu 6 Monate verschoben werden kann". Das liegt bei dir aber nicht vor...

Gladiator96 
Beitragsersteller
 08.05.2016, 23:18

Ja genau der ist es :-) also nervt der nicht nur mich Haha welches AS warst du? XD

Dommie1306  11.05.2016, 09:28
@Gladiator96

7. AS und glaub mir, der war zu meiner Zeit schon... naja... sehr "engagiert"... aber bevor wir in den Chat abrutschen, schreiben wir über Freunde-Funktion weiter...

Deine Frage ist ja soweit beantwortet...

Es kann dich niemand zwingen, zu bleiben. Du musst zur Einstellungsbehörde gehen und sagen, daß du aufhören möchtest. Es gibt sicher auch einen Dozenten oder Ausbilder, mit dem du so relativ gut klar kommst, daß ein vernünftiges Gespräch möglich ist.

Der Dienstherr wird der Auflösung zustimmen. Es kann aber sein, daß du Anteile deiner Anwärterbezüge zurückzahlen musst.

Kündigungsfristen im dem Sinne gibt es nicht. Es wird ein Aufhebungsvertrag gemacht, wie bei allen Ausbidlungen oder Studiengängen. Auf welchen Zeitpunkt man sich einigt, hängt von den Parteien ab. Da du am Anfang bist und es evtl. sogar Sinn macht, jemanden nachrücken zu lassen, kann es schnell gehen.

Und mit dem "sinnlosen Lernen" hört es auch in anderen Berufen mit Sicherheit nicht auf. Jede Branche, jedes Gewerk, jede Schulform hat Dinge, die absolut "übrig" sind.

Gruß S.


warum solltest du etwas bezahlen müssen?

Kündigen kannst du, kann aber sein, dass du eine 4 wöchige-Kündigungsfrist hast.

Sirius66  08.05.2016, 18:20

Weil die Anwärterbezüge zurückgefordert werden können, wenn man von sich aus abbricht.

Gruß S.

Kündigungsfrist beachten, und sich Gedanken darüber machen wovon Du anschließend leben willst.

.... aber sich Gladiator nennen?!

Wenn du nicht kapierst, dass man als Polizist Kondition benötigt und seinen Dienst in der Öffentlichkeit versieht, dann ist es mit deinem Verstand auch nicht so weit her.

Gladiator96 
Beitragsersteller
 08.05.2016, 17:59

Danke für die Antwort es geht auch drum dass ich nicht mein Leben lang diesen Job ausüben will, ein Leben voll von besoffenen 

Sirius66  08.05.2016, 18:21
@Gladiator96

Die begegnen dir doch bisher gar nicht.

Gladiator96 
Beitragsersteller
 08.05.2016, 23:22
@Sirius66

Doch alleine in 1 praktikumswochr gefühlt ständig ^^