VVermieter, die keine Tierhaltung und keine Raucher wollen.... Was passiert, wenn der neue Mieter das nach Vertragsabschluss ändert?
Es gibt Vermieter, sie schreiben in der Anzeige: Wohnung nur an Nicht Raucher und keine Tiere!
Aber was passiert, wenn sie einen Interessenten auswählen und ihm die Wohnung vermieten und dieser fängt noch dem Einzug, eines Tages an zu rauchen? Oder holt sich einen kleinen Hund/eine Katze? Oder er bekommt Besuch, das für eine längere Zeit bleibt und Raucher ist?
Wirft der Vermieter den Mieter dann raus, klagt er ihn an oder was passiert? Ich mein, wenn ein Ex Raucher eines Tages wieder rückfällig wird, kann ein Vermieter das verhindern?
8 Antworten
Ich bin bei Wohnungsbesichtigungen immer "Nicht-Raucher". Ich rauche draußen und selbst wenn ich drinnen rauchen würde ist das meine Sache und ich muss eben dann mit spezieller Farbe drüber streichen. Man kann niemanden rauswerfen. Es ist eh nicht rechtsgültig. Vermieter können da viel reinschreiben, vieles ist nicht gültig und kann man getrost dagegen verstoßen (übrigens auch oft auch in Arbeitsverträgen so).
Kleintiere sind immer erlaubt (Hamster etc.).
=> Update: „Seit 2013 dürfen Vermieter die Haustierhaltung nicht grundsätzlich mehr im Mietvertrag verbieten“. Hierzu zählen allerdings die gängigen Haustiere, wie Katzen oder Hunde. Kleintiere sind ja ohnehin immer in der Wohnung erlaubt.
Bei Hausschweinen etc. könnte es dann wohl Probleme geben ;)
Genau so ist es. Ich würde eh immer sagen, dass ich Nicht-Raucher bin, weil es grundsätzlich ein Negativmerkmal darstellt, was die Chance auf die Wohnung natürlich mindert. Und verbieten darf er es auch nicht, wie du schon gesagt hast. Einfach weil man das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit hat.
Bei solchen "Haustieren" kommt es auf den Einzelfall drauf an. Es gibt Gerichtsentscheidungen bei denen sowohl Mieter als auch Vermieter gewonnen haben.
Wenn man jetzt auf Hausschweine verzichten kann, dann würde ich das auch tun, denn die meisten Vermieter haben es nicht so gerne, wenn man solche Tiere zuhause hält. Wenn im Vorfeld dann noch gesagt wird, dass der Vermieter keine Haustiere haben möchte, dann würde ich das auch lassen, es sei denn, man möchte Ärger mit ihm haben.
Bei einem normalgroßen Hausschwein wird es schwierig. Wenn nichts im Mietvertrag steht, dann sollte man abwägen, ob nicht ein Konflikt mit dem Vermieter geben könnte, was den vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung angeht. Am besten du fragst bei deinem Vermieter mal nach.
Hinweis ...
Bei Hausschweinen ...
Egal von 4 oder 2-beinig ?
.... aber lassen wir es dabei. Meine Frage ist sicher zu schwer. 😎
Also das mit dem Rauchen kann der Vermieter nicht "ausschliessen". Kleintiere auch nicht.
Hundehaltung ist meist genehmigungspflichtig. Selbst wenn es da so eine Entscheidung vom Gericht gibt dass es nicht grundsätzlich verboten werden kann. Der Vermieter muss einen Grund für die Absage nennen. Und den findet er immer.
Es ist also nicht schlau sich einen Hund anzuschaffen wenn es laut Mietvertrag nicht erlaubt ist.
Du riskierst entweder die Kündigung oder der Hund muss wieder weg und Du hast enormen Ärger mit Deinem Vermieter.....
In deiner Wohnung darfst du rauchen so viel du magst, nur lüften musst du natürlich, damit der Rauch nicht z. B. ins Treppenhaus zieht und andere Mieter belästigt, die Klausel ist unwirksam.
Tierhaltung (außer Kleintiere) muss mit dem Vermieter abgesprochen sein. Hat er einen sogenannten guten Grund , kann er ablehnen. Das wäre z. B. ein empfindlicher Parkettboden.
Einen Hund oder eine Katze einfach anschaffen, könnte zur fristlosen Kündigung führen,
L.G. Lilly
Warum könnte das zu einer fristlosen Kündigung führen, wenn man sich nach Einzug eine Hauskatze oder einen Hund holt? Die darf er doch gar nicht verbieten.
Die darf er doch gar nicht verbieten
Das kann der VM sehr wohl, wenn das bereits im Mietvertrag so geregelt ist - allerdings muss er hierbei die Mieter gleich behandeln, d.h. er darf nicht einer Mietpartei etwa Hundehaltung gestatten, einer anderen aber nicht.
Bei Wiki steht, dass unter Kleintiere auch Hunde und Katzen fallen. Auf den übrigen Seiten im Internet bezüglich der Tierhaltung sind Hunde und Katzen gesondert aufgeführt und zählen nicht dazu. Was stimmt jetzt?
Hunde und Katzen sind keine Kleintiere. Kleintiere sind Hamster, Kaninchen, Vögel usw.
Ohne das Einverständnis kann das zu einer fristlosen Kündigung führen. Das wird in den meisten Mietverträgen gefordert. Hast du das nicht, verstößt du gegen den Vertrag. Ablehnen kann er nur aus sogenanntem „guten Grund“. Steht aber schon in der Antwort.
Bei Rauchen hat er Pech, kann er nicht verlangen.
Tierhaltung kann er untersagen, aber nicht einfach so.
Oh doch, wer eine Nichtraucherwohnung vermietet darf natürlich darauf bestehen, dass darin nicht geraucht wird.
Nein, kannst du nicht.
So wie du dem Mieter auch nicht verbieten kannst, nach 22 uhr zu Duschen oder durchs Treppenhaus zu laufen.
Außerdem vielleicht fängt er ja erst 3 Tage nach Mietbeginn an zu Rauchen.
Kannst du ihn auch nicht kündigen.
Das würde die freie Entfaltung der Persönlichkeit einschränken.
Da musst du mal im Mietrecht gucken. Es gibt Dinge, die darf der Vermieter nicht vorschreiben.
Egal von 4 oder 2-beinig ?