Vorversicherung gibt meine aktuelle SF-Klasse nicht weiter!
Hi,
Ich war jetzt ein Paar Jahre mit meinem Auto bei der DEVK versichert. Habe alle Beiträge immer pünktlich gezahlt und es musste nie einen Schaden reguliert werden. Meine SF-Klasse war bis dahin bei 70 %. Da ich eine viel günstigere Versicherung gefunden habe, bin ich Anfang des Jahres zu einer anderen gewechselt.
Nun habe ich gestern ein Schreiben von meiner jetzigen Versicherung erhalten, dass die Vorversicherung, also die DEVK den Schadensfreiheitrabatt nicht weiter gibt und nun muss mich meine jetzige Versicherung wieder bei 100 % einstellen - Nachzahlung beträgt gute 150 € !
Natürlich habe ich gleich bei der DEVK angerufen und gefragt was das soll und mir wurde gesagt, da ich unter einen Sondertarif eingestellt wurde, da ich viele zusätzliche andere Versicherungen hatte, könnte man die SF-Klasse nicht weiter geben... Meine aktuelle Versicherung kann da angeblich auch nichts gegen tun laut Aussage, da sie die SF-Klasse eintragen kann, wie sie bekommen.
Nun meine Frage, kann ich dagegen etwas tun, oder muss ich wohl oder übel jetzt in den sauren Apfel beißen? Ich hatte mich eigentlich schon gefreut das ich langsam aber sicher runter komme von den Prozenten und jetzt kann ich wieder von vorn anfangen...
Danke schonmal und schöne Grüße
4 Antworten
Sondereinstufungen kann jede Versicherung selber festlegen. Diese müssen nicht weitergegeben werden und du bekommst nur deine tatsächliche SF-Klasse die du haben kannst.
Du kannst also nicht viel machen und musst diese Einstufung akzeptieren. Da du alle wichtigen Unterlagen schon einige Zeit haben wirst, hast du auch kein Widerrufsrecht mehr (davon gehe ich mal aus).
Du kannst also nur zum Ende des Versicherungsjahr kündigen und dir dann eine tatsächlich günstigere Versicherung suchen.
Du hattest, aus welchem Grund auch immer, bei der DEVK eine Sondereinstufung. Die geben sie die natürlich nicht mit. Man bescheinigt dir nur den SF-Rabatt den du auch ohne diese Einstufung gehabt hättest. Darüber hättest du dich vorher informieren können. Mit den 150 € ist das ja nicht getan. Im nächsten Jahr wärst du bei der DEVK auf 65 % gekommen. Bei deinem Billigheimer zahlst du 85 . Diese zwei Jahre, die man dir "geschenkt" hat, bekommst du nie wieder aufgeholt.
Yeah!!
Das Problem kenne ich aus dem täglichen Geschäft. Du hattest vermutlich eine Sondereinstufung mit SF2, (vielelicht Zweitwagen-Regelung). Diese Sondereinstufung wird nicht weitergegeben. Denn das war ein Entgegenkommen der DEVK, solange Du dort Kunde bist.
Das ist nun einmal so: Wenn Du eine Sondereinstufung erhalten hast, verlierst Du dieses "Privileg" bei einem Versichererwechsel, denn dann werden nur die tatsächlich "verdienten" Rabattjahre übermittelt. Darauf wurdest Du bereits bei Abschluss bzw. mit dem Versicherungsschein hingewiesen.
Absolut Korrekte Antwort !
Jetzt rächt sich das fehlende Wissen, und man erkennt eine der Tücken von Onlineportalen !
Nicht alles ist Gold was glänzt.