Vorschriften zur Sitzposition im Auto?
Schönen guten Abend liebe community. Ich bin vorhin in eine Polizeikontrolle geraten. Bisher war alles gut. Kurz bevor die 2 Beamten mich weiter fahren lassen wollten, kam ein Dritter Beamte dazu und machte mich dumm von der Seite an wie ist denn wohl im Auto sitze. Meine Rückenlehne wäre viel zu weit nach hinten und es gäbe angeblich eine Vorschrift wie der Sitz eingestellt werden muss. Die anderen zwei Beamten haben ihn auch völlig bescheuert angeschaut als wüssten sie das er gerade mist redet. Jetzt meine Frage: gibt es so eine Vorschrift überhaupt?
6 Antworten
Nunja, über Umwege gibt es natürlich eine Vorschrift.
Keine direkte Vorschrift, die explizit die Sitzhaltung regelt, jedoch geht das Begründen problemlos über § 1 (2) StVO, in welcher es heißt:
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Eine falsche Sitzposition, also z.B. pseudocooles Abhängen am Steuer stellt in jederzeit vorkommen könnenden Ausnahmesituationen eine Gefährdung anderer dar.
Es gilt als unstrittig, dass in falscher Sitzposition ein Fahrzeug nicht mehr so beherrscht werden kann - auch wen der pseudocoole Abhänger meint, er könne das.
Und jede - aber auch wirklich jede (!!!) Gefährdung ist zu unterlassen, auch das Herabsetzen des Vermögens einer Beherrschung des Fahrzeuges im Falle einer Ausnahmesituation.
Und da lässt sch durchaus auch ein geringes Bußgeld draus herleiten. Im Falle eines Unfalls jedoch lässt sich daraus eine Teilschuld ergeben.
Also mein Tip, hör auf komisch abzuhängen und setzt Dich anständig hin (ein Lehrsatz, der auch im Büro, in der Schule und vor allen Dingen am Esstisch passt).
Wie genau findest Du hier:
https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/verkehrsmedizin/richtige-sitzposition-auto/
Das Verhalten des Beamten grenzte möglicherweise an Schikane.
Im Kern ist es aber so, dass selbstverständlich die Neigungseinstellung der Sitzlehne so stehen muß, dass die Rückhaltesysteme, sprich Sicherheitsgurt und Airbag, einwandfrei funktionieren.
Steht die Sitzlehne zu flach, besteht die Gefahr des Unter-Rutschens unter den Gurt, wodurch dann der Airbag seine lebensrettende Funktion nicht erfüllen kann. Wenn diese Situation gegeben gewesen wäre, wäre der Beamte durchaus berechtigt gewesen Dich auf zu fordern eine aufrechtere Sitzlehnenposition ein zu stellen.
Jetzt wissen wir natürlich nicht wie Deine Lehne stand.
Stimmt. Gurt und airbag muß man auch mit einbeziehen.
Der Sitz muß funktional eingestellt sein, auch wenn es dafür keine regelnde Vorschrift gibt.
Wenn z.B. der Gurt nicht am Körper anliegt, ist das schon mit einem Verwarngeld belegt.
Ja es gibt eine Regel. Den Sitz so einstellen so das man hinten richtig angelehnt ist und dann bei ausgestreckten und leicht gebeugtem den oberen /seitlichen Bereich des Lenkrads gut zu greifen bekommt. Vorschrift ist das Du dich so hinsetzt das Du das Auto jederzeit unter Kontrolle hast.
Eine Regel vom ADAC? Was sagen StVO/StVZO dazu?
Quelle?
Hier gehts zwar nur um den Beifahrer, aber das gilt wohl auch für den Fahrer!