Vorsätzlich falsche Daten eingeben?
Hallo wenn ich mir zb ein Digitales Produkt im Internet kaufen möchte und ich Vorsätzlich falsche Bankdaten eingebe (Die Daten stammem von keiner echten Person aber die BankDaten werden trotzdem angenommen) um mir das Produkt zu kaufen kann ich später auffliegen bzw was kann passieren.
5 Antworten
Hallo JohnCena77,
grundsätzlich gesehen ist es nicht strafbar falsche Bankdaten anzugeben.
Strafbar währe es nur dann, wenn Du die falschen Bankdaten in der Absicht angibst, damit Dir das Unternehmen eine Ware zuschickt, Du aber gar nicht vorhast die Ware zu bezahlen.
In dem Fall würdest Du eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage begehen.
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§ 263 StGB - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Aber auch hier währe die strafbare Handlung nicht das angeben der falschen Bankverbindung, sondern strafbar wäre es, weil Du dem Unternehmen die falsche Tatsache vorspiegelst, dass Du die bestellte Ware auch bezahlen wirst, obwohl Du die Absicht hast die Ware eben nicht zu bezahlen.
Strafrechtlich unproblematisch ist es, wenn das Unternehmen grundsätzlich die Angabe der Bankverbindung verlangt, aber auch gleichzeitig Zahlungsarten anbietet, bei der die Bankverbindung gar nicht erforderlich ist.
Beispiel: Du musst Deine Bankverbindung angeben, obwohl Du die Zahlungsart auf Rechnung gewählt hast. Hast Du die Absicht den Rechnungsbetrag auch wie vereinbart zu zahlen, liegt kein Betrug vor, weil es an der Absicht fehlt Dir rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu schaffen.
Was natürlich passieren kann, ist dass Dir das Unternehmen die Ware nicht zuschickt und die als Kunden sperrt, wenn Du eine falsche Bankverbindung angegeben hast.
Schöne Grüße
TheGrow
ich Zahle zb mit falschen Bankdaten das System nimmt das an uns sendet mit das Digitale Produkt per Email das meinte ich.
Damit würdest Du ohne Zweifel den Straftatbestand des folgenden Paragraphen erfüllen:
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§ 263a StGB - Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.
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Du würdest dann vermutlich zu denjenigen gehören, die sich wundern, dass man gar nicht so anonym im Internet unterwegs ist wie man glaubt.
Plötzlich steht dann irgendwann die Polizei mit einer richterlichen Anordnung zur Durchsuchung Deiner Wohnung vor der Tür und gleichzeitig liegt gleichzeitig eine richterliche Anordnung vor, dass alle Computer mit denen der Betrug verübt worden sind als Beweismittel sicherzustellen ist.
Den Computer mit dem Du die Straftat begangen hast, wirst Du auch nicht wieder bekommen, denn dieser unterliegt als Tatwerkzeug der Einziehung. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__74.html
Es ist immer interessant, dass einige User meinen, sich mit Hilfe von par Proxyservern der Strafverfolgung Entziehen zu können. Solche Programme reichen vielleicht um sich vor paar Admins verstecken zu können, aber ganz sicher nicht vor der Polizei.
Kleine Anmerkung nebenbei: Früher ging "Es".
Heutzutage wird es dir quasi direkt abgebucht, aber deine Bank hat es erst später auf dem Schirm. Der Abbucher sieht aber direkt, wenn er es von unechten Banknummer abgebucht hat.
Anders ist es, wenn es von wem anders abgebucht wurde. Dann muss derjenige irgendwie dagegen rebellieren und sagen und zeigen (Bildmaterial), dass er nicht der Käufer war/ist.
Diese Straftat fällt im Übrigenin die Rubriken Urkundenfälschung und (Bank-)Betrug. Ich würde die Finger und Tasten davon lassen!
Urkundenfälschung?
Seit Wann ist denn die Eingabemaske am PC eine Urkunde?
Natürlich kann man damit später auffliegen (wenn es denn überhaupt klappt und nicht schon beim Bestellen erkannt wird, dass es diese Bankdaten nicht gibt). Und wenn das auffliegt, dann gibt es Ärger. Denn:
Dieses Verhalten stellt einen strafbaren Betrug dar nach § 263 StGB. Betrug ist kein Kavalliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Lass so etwas also bleiben. Gerade im Internet würdest du so viele Spuren hinterlassen, dass man sie eigentlich immer zu dir zurückverfolgen könnte.
Kleine Korrektur meines Beitrags:
Beim Betrug stellt sich allerdings ein Problem: Getäuscht werden muss ein Mensch. Wenn du nur eine "Maschine" täuschst, dann ist das kein Betrug - wenn dir das digitale Produkt also unmittelbar nach Eingabe der Daten zukommt, ohne dass ein Mensch "zwischengeschaltet" wird, dann dürfte es in der Regel keinen Bertrug darstellen. In Betracht kommt dann aber der Computerbetrug, § 263a StGB, der genauso hart bestraft wird und als Auffangtatbestand für den Betrug gilt, weil er eben besonders die Fälle erfasst, in denen eine Maschine getäuscht wird.
Getäuscht werden muss ein Mensch.
Das steht bitte wo?
Im übrigen ist die strafbare Handlung nicht das Angeben der falschen Bankverbindung.
Die Strafbare Handlung währe, dass er auf welche Art auch immer vortäuscht, dass er die Absicht hat die bestellte Ware auch zu bezahlen, aber eben genau die gegenteilige Absicht, nämlich die Nichtbezahlung der Ware hat. Das heißt, es geht Darum, dass er sich mit der Bestellung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen will und gleichzeitig das Vermögen des Unternehmens schädigen will.
Dass für die Verwirklichung des § 263 StGB ein Mensch getäuscht werden muss, kann man der Vorschrift selbst entnehmen:
"Wer ... einen Irrtum erregt oder aufrecht erhält".
Ein Irrtum wird definiert als eine Fehlvorstellung über Tatsachen. Maschinen "irren" sich in diesem Sinne nicht, sie können sich keine Fehlvorstellung über irgendetwas machen. Daher kann ein Irrtum nur bei einem Menschen auftreten, nicht jedoch bei einem Computer oder ähnlichem.
Siehe dazu alle vorhandenen juristischen Kommentare und Lehrbücher, auch Gerichtsentscheidungen.
Zu dem zweiten Aspekt: Eine bloße Absicht kann keine tatbestandliche Handlung sein; sie ist lediglich ein Tatbestandsmerkmal. Die Handlung muss das Vortäuschen sein. Und dieses kann hier zum einen darin liegen, dass eine falsche Bankverbindung angegeben wird, womit schlüssig erklärt wird, dass der andere unter dieser Bankverbindung an dessen Geld kommt. Sie kann anderterseits auch in der bloßen Bestellung der Ware liegen, mit der schlüssig erklärt wird, dass der Besteller die Ware auch gewillt ist zu bezahlen, in Wirklichkeit aber die Ware nicht bezahlen will (sogenannte Täuschung über eine innere Tatsache).
Ganz gleich, was man hier aber als tatbestandliche Handlung ansehen will: Voraussetzung für das Vorliegen eines Betrugs ist eine Täuschung, durch die ein Irrtum hervorgerufen wird - und wenn wir hier annehmen, dass ein solches Geschäft ohne eine zwischengeschaltete Maßnahme eines Menschen abläuft, dann liegt keine Täuschung vor, da eine Maschine (siehe oben) sich nicht irren kann.
Daher bleibt in einem solchen Fall eines vollautomatisch ablaufenden Geschehens der - genau aus dem Grund, eine Gesetzeslücke zu schließen, geschaffene - Computerbetrug übrig, nach dem man sich dann wohl strafbar gemacht hat.
Wenn du über das Bankkonto bezahlen willst ist das definitiv nicht möglich, wenn es das nicht gibt und dich erwartet eine Strafe, wenn es auffliegt.
Äh natürlich kannst du später auffliegen.
A) Wie zahlst du denn bitte wenn nicht über das Bankkonto
B) Woher willst DU wissen dass die Kontonummer nicht jemand anderen zugehörig ist?
So oder so ist eine Falscheingabe nicht erlaubt!
Ja zb würde man dann mit eine Gefakten Kreditkarte Zahlen.
Danke aber da gibt es eigentlich nicht zu schicken ich Zahle zb mit falschen Bankdaten das System nimmt das an uns sendet mit das Digitale Produkt per Email das meinte ich.