Vorlage für Aussageverweigerung

7 Antworten

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"Hiermit verweigere ich die Aussage" - wie sonst?!

ReinerUnsinn  26.10.2009, 18:26

30 Tage Beugehaft.

Suflaki  26.10.2009, 18:27
@ReinerUnsinn

Aussagen oder Knast, da hast Du keine andere Wahl. Aber etwas MEHR Info in Deiner Frage wäre hilfreich für "unsere" Antwort(en).

PepsiMaster  26.10.2009, 20:05
@ReinerUnsinn

Beugehaft??? :-D

Man ist nicht verpflichtet vor der Polizei auszusagen (auch wenn es in den meisten Fällen ratsam ist!).

Man muss als Zeuge nur einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts folgen und auch nur dort aussagen!

Vor der Polizei muss man überhaupt nichts aussagen.

Weder als Zeuge, und schon gar nicht als Verdächtiger oder Beschuldigter

Als Zeuge brauchst Du nur vor einem Richter aussagen, als Beschuldigter kannst schweigen, oder auch lügen!!

Hierfür gibt es keine vorgeschriebene Form.

Du könntest auch telefonisch mitteilen, dass Du keine Aussage machen möchtest.

Sofern Du als Beschuldigter oder Zeuge vorgeladen bist, musst Du nicht aussagen. Vor Gericht darf ein Zeuge die Aussage jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen verweigern!

muß das ein Formelles Schreiben sein?

Wenn du da reinschreibst ,du verweigerst die Aussage aus,familiären Gründen z.B. reicht das doch...

Das kannst Du dort auch sagen. Und Du darfst die Aussage nur verweigern, wenn Du Dich selber belastest oder Familienangehörige ersten Grades.

PepsiMaster  26.10.2009, 20:03

das gilt nur vor Gericht! Bei der Polizei muss man grundsätzlich nicht aussagen.