Vorladung zur Polizei wegen Ladendiebstahl als 13 Jährige?
Hey.. ich bin 13 Jahre alt und wurde im Rewe beim Ladendiebstahl, mit einer Freundin, erwischt(Wert 6,38€). Es wurde dann die Polizei gerufen und ich wurde Nachhause gefahren. Nach 3 Wochen kam eine Vorladung von der Polizei, darin stand das ich als Tatverdächtige nochmal an einem gewissen Termin zum Polizeirevier kommen soll zusammen mit meinen Eltern. Was genau wollen sie mich da fragen? Wir haben Schadensersatz geleistet, wollen sie mir dann nochmal erklären wohin Diebstahl führt oder passiert da noch was anderes?
Ich weiß genau das ich einen großen Fehler begangen habe und ich hab zuhause auch schon genug durchgemacht also könnt ihr euch gemeine Kommentare sparen...
LG und Danke im Vorraus!
9 Antworten
Vorab zu einer polizeilichen Anhörung zu gehen ist freiwillig.
Die Vorladung ist Routine und hat im Regelfall nichts zu bedeuten. Man will über die Sache in Ruhe sprechen.
Dort zu erscheinen ist bestimmt nicht schlecht. Und am Ende hast du nichts zu befürchten da du nicht strafmündig bist.
Davon war aber im vorliegenden Fall nicht die Rede. Einer polizeilichen Einladung die nicht durch die Staatsanwaltschaft ausgelöst wurde muss niemand nachkommen.
geh da einfach nicht hin und fertig werden
Hat das keine Folgen?
nein, auch später nicht ,du musst bei der polizei keine aussage machen
6,38€ ?? Oh Mann... echt n Witz😂
Denke nicht, dass da was Großartiges passiert. Wart einfach mal ab.
Da wird gar nichts passieren. Sie ist ja noch nicht mal strafmündig.
ja hast recht :D
Ich würde der Vorladung nachkommen. Obwohl das keine Pflicht ist.
Deine Straftat kann wohl Aktenkundig werden aber eine Strafe ist nicht zu erwarten da du mit 13 noch nicht strafmündig bist.
aber eine Strafe ist nicht zu erwarten da du mit 13 noch nicht strafmündig bist.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die 13-jährige Täterin kann zwar strafrechtlich nicht belangt werden, weil sie nicht strafmündig ist, aber sie ist deliktfähig, und sie kann über das Jugendamt (als Beispiel) sanktioniert werden, und schadenersatzpflichtig ist sie eh in voller Höhe.
Du musst da nicht hingehen und du hast keine Nachteile wenn du nicht hingehst.
Das stimmt nur zum Teil. Als Zeuge muss man einer Ladung folge leisten, und als Beschuldigter auch, wenn die Ladung von der Staatsanwaltschaft kommt.