Vorladung wegen Warenbetrug - unberechtigt?
Hallo, ich habe im November 2017 auf dem Portal Kleiderkeisel mehrere nagelneue Oberteile verkauft. Ich schrieb der Käuferin nachdem sie fragte was man am Preis machen könne, dass ich den Versand von 4,50€ übernehme (es galt für mir nur für die Teile die sie auswählte) daraufhin fügte sie immer mehr teile hinzu. In meiner Info was gleichzeitig die Kaufbedingungen sind, steht drin, dass ich bei Rabatten immer als Warensendung verschicke. Sie behauptete plötzlich es sei nichts angekommen. Nun es hab dann letztendlich eine Riesen Diskussion, zumal ich der Käuferin nicht glaube, dass nichts ankam und einen Nachforschungsantrag stelle, leider erfolglos. Nun bekomme ich 6 Monate nach dem Geschehen eine Vorladung, wäre sie 2 Monate vorher gekommen gar kein Problem, hätte alles nachweisen können, den Kassenzettel vorlegen können etc. Nun aber habe ich nur die E-Mail der Nachforschung als Beweis.
Ich hatte auf keiner weise vor sie abzuziehen, letztendlich denke ich mal war es ein Riesen Missverständnis und ein Fehler beiderseits. Sie hätte mit ausdrücklich sagen müssen, welchen Versand sie möchte Bzw dass sie den versicherten Versand wollte, da sie Rückerstattung oder Ersatz forderte. Ich hab insgesamt 400 Bewegungen davon sind 2 negativ und 2 mittelmäßig.
Meine Frage nun, hat jemand Erfahrung und kann mir sagen wie es verlaufen wird? Und wer steht denn nun im recht? Schließlich wäre auch der Versand von 4,50 bei DHL unversichert gewesen, heißt ebenfalls keine Rückerstattung.
Danke schonmal im Voraus
2 Antworten
Wie das rechtlich ausschaut, dass weiß ich leider nicht. Aber ich finde es immer sehr unverschämt, wenn Leute etwas unversichert verschickt haben wollen, hinterher aber behaupten, es wäre nicht angekommen. Selbst wenn es tatsächlich so war, dann ist es ja nicht DEINE Schuld. Und ich glaube, es ist inzwischen einfach eine Masche geworden. Ich versende nur noch versichert.
Das stimmt leider total, jeder kann etwas bestellen es annehmen und behaupten es sei nichts angekommen..
Ups, ja den Kassenzettel hebt man wegen sowas solange auf bis es geklärt ist! Ich würde da evtl tatsächlich mal einen Anwalt fragen, (brauchst du wohl sowieso) wie du dich verhalten sollst, und wer hier in der Beweispflicht ist!
uff keine ahnung xD wie gesagt ich weiß nicht wer in der beweispflicht ist. das kann dir nur ein anwalt sagen^^ lass dich doch mal beraten, so teuer ist das gar nicht! Bevor du ärger kriegst sollte es dir das wert sein.
Du hast halt keinen Kassenzettel und ende, also stellt sichdie frage doch absolut nicht! Aber wenn sich rausstellt dass sie in der beweispflicht ist und nicht du, dann brauchst dir keine gedanken machen. ABER DAS MUSS DER ANWALT ENTSCHEIDEN.
Das habe ich nämlich sich so gesehen mit dem Versand, nur leider sieht sie es wohl anders. Ich vermute auch ganz ehrlich, dass sie mir wegen der Diskussion sozusagen eine reinwürgen möchte. Ich mein das wäre ja nun echt nicht fair, wenn ich zahlen müsste oder bestraft werde wenn sie nicht nachweisen kann, dass es tatsächlich nicht kam.
Hmm denk mal anders: Würdest du weil du jemanden eins reinwürgen willst, hohe Anwaltskosten in Kauf nehmen für den Fall, dass der die Quittung trotzdem noch hat???? Wohl eher nicht, es könnte schon sein, dass das Paket verloren ging. Aber wie gesagt da muss ein Anwalt drüber schauen
Ich dachte die Sache hat sich geklärt, da sich die Käuferin ein halbes Jahr lang nicht mehr meldete, nachdem ich eine schlechte Bewertung kam und hebe wirklich immer alles 2-3 Monate auf, je nachdem ob es Komplikationen oder Beschwerden gab.
Naja, dann hilft dir hier nur noch der Anwalt! Ich denke sie klagt und somit ist sie in der beweispflicht aber ich bin nicht vom Fach und sowas kann böse enden. deshalb versuch es bitte nur mit einem Anwalt, den schriftverkehr (Email) nimmst du selbstverständlich mit!
Außerdem bist du nicht verpflichtet es versichert zu versenden, vor allem weil sie ja wollte dass du den versandt übernimmst!
So weit ich weiß, wird das Verfahren bloß eingestellt wenn ich es durch den Kassenzettel nachweisen kann. Würde ja dann heißen, dass niemand einen Anwalt benötigt hat. Korrigiere mich, falls ich falsch liege