Vorladung bei Polizei aber kein Ausweis?
Hiii Also kurz und knapp.... wurde beim kiffen erwischt und habe am 15.03 eine vorladung.. Das Problem is ich muss Ausweis mitbringen aber ich hab meinen bei meinem dad vergessen und hab gehört das man zum Einwohnermeldeamt gehen kann und was beantragen kann ,was kostet denn so was? Bin 18
10 Antworten
Es ist entschdeidend, als was du geladen wurdest. Es ist eine Grauzone, wann man noch Zeuge und wann man bereits Beschuldigter ist. Das kann sich auch innerhalb der Vernehmnung ändern und da muss und darf man auch aufpassen.
Als (noch) Zeuge musst du nach der neuen Rechtssprechung Folge leisten. Du musst dich zwar ausweisen, aber wenn du keinen Perso hast, tut es auch ein anderes Dokument.
Gruß S.
Vorladung Polizei als Beschuldigter: Einladung.
Keine Pflicht, hinzugehen. Und wenn Du hingehst, gibst Du nur Deine Personalien an.
Die Gefahr, dass Du Dich um Kopf und Kragen quatscht, ist enorm!
Als Beschultigten solltest du auf keinen Fall zur Polizei gehen und da ohne Rechtsbeistand irgendwelche Aussagen machen! Alles was du sagst wird gegen dich verwendet. Da redest du dich nur um Kopf und Kragen.
Die Polizei behauptet zwar gerne, wenn du ihnen viel erzählst ist das im Verfahren besser für dich. Das ist aber eine Lüge. "Deals" machen dürfen nur Statsanwälte und Richter.
Ruf da an und sag du macht von deinem Recht zur Aussageverweigerung gebrauch. Und lass dir dann nichts von denen erzählen.
Ich stelle ihr mal das Sarkasmus Schild ab.
außerdem bin ichn Mädel
Ich steh doch nicht wegen einem joint mit einem bein im Knast, sorry aber wer hat dir ins Hirn geschissen XD
Bei diesem krassen Vorfall, kommt man da bestimmt nicht ohne Anwalt raus -> er steht ja schon mit einem Bein im Knast... xD
Wenn du als Beschuldigter vorgeladen wurdest, dann musst du dem nicht folge leisten.
Wurdest du als Zeuge vorgeladen und das im Auftrag der Staatsanwaltschaft, dann können bei Nichtbefolgung Ordnungsgelder verhängt werden.
Ansonsten brauchts halt irgendwas, mit dem du deine Identität bestätigen kannst.
Als Beschuldigter musst und solltest auch nicht dahin gehen. Sag einfach höflich ab (per Telefon) und lass Dir nicht einreden, du wärest verpflichtet dort zu erscheinen...
Wenn er sich schon Gedanken macht, was es kostet sich ausweisen zu können, ist er ganz sicher auch bereit, einen Kostenvorschuss bei einem Rechtsanwalt zu zahlen.