Kann ich mich in den Niederlanden mit dem Führerschein ausweisen?
Hallo. ich fahre in knapp 3 Wochen in die Niederlande. Habe meinen Personalausweis jetzt verloren... Da ich Momentan arbeitstechnisch nur an meinem Zweitwohnsitz bin kann ich dort keinen neuen Personalausweis beantragen. Kann ich mich in den Niederlanden (falls mich die Polizei ort kontrolliert ) auch mit dem Europäischen Führerschein ausweisen?
LG
4 Antworten
Du darfst damit nicht mal ins Europäische Ausland verreisen! Einzige Ausnahme wenn Du dir am Zoll (wobei das ja nicht einfach ist die meisten Zollstellen sind nicht besetzt) einen Passierschein ausstellen lässt (Kostet rund 10€) der gilt aber dann nur für den Zollgrenzbereich. Wenn Du also nicht das Risiko eingehen willst zimlichen Ärger zu bekommen fallst Du erwischt wirst, wirst Du es irgendwie möglich machen müssen ein neuen Personalausweis zu bekommen. Nehme ja nicht an das Du einen Reisepass hast. ....
Das Problem ist der Grenzübertritt, dazu braucht man nach wie vor ein zum Grenzübertritt berechtigendes Dokument. Im Land genügt häufig der Führerschein https://www.unsertirol24.com/2016/02/25/ohne-ausweis-ueber-die-grenze-diese-strafen-bluehen-euch/
Toll.., dann hätte man sich die Schengen Regeln gleich sparen können.
Formlos Fristlos und Sinnlos..
Die Niederlande, Portugal und Frankreich akzeptieren den EU, Führerschein, auch Spanien.
Österreich nicht , bzw in Ermessen des Beamten, die Schweiz, Schengeland , aber nicht EU Land nicht.
Schweden , ja , Dänemark nicht gibt ein Bussgeldbescheid 50 EUR.
Ist irgendwie komisch auf der eine Seite haben wir Schengen und offene Grenzen , auf der anderen Seite ist es teilweise strenker wie vorher ?
Was bringt eigentlich Schengen ?
da ist ohnehin letztlich seit einiger Zeit der Rückwärtsgang festzustellen. Dennoch wurde noch mit einem Bußgeld kurz vor dem Beitritt Österreichs zur EU gedroht, sollte ich mich erdreisten an dem dann geschlossenen Grenzübergang die Grenze zu übertreten. Das kann ich heute wann ich will und wo ich will - wir schliefen in Bayern aber in Österreich war ein Fest. Wir haben es dann doch noch rechtzeitig geschafft ;) Österreich stellt auch Ausweise für EU Ausländer aus, aber auch diese gelten dummerweise nicht als Grenzübertrittsdokumente. Das finde ich bescheuert. Dass der Führerschein nicht gilt kann ich noch halbwegs einsehen weil er kein richtiges Identitätsdokument ist. Das könnte man aber vielleicht als Zusatzoption einbauen.
Ja denn dass er nur 10 bis 15 Jahre gilt wollten Länder wie NL , Schweden , GB ( wo Vieleicht am 31.01.20. geht ) .
Denn dies Länder kennen keinen Perso , nur Reisepass.
In D war eine Führerschein ein Zeugnis wie z.B eine Gesellenbrief , nur eben ein Zeugnis welche Fahrzeuge man fahren darf.
So machte hier die Befristung keinen Sinn.
USA ok , nicht Europa geschweige denn EU kennt auch nur Führerschein und Pass.
Ja das nicht EU Land Schweiz uns EU Land Österreich stellen für dort Legal wohnende Ausländer, Pässe und Ausweise aus , sehen aus wie Reguläre Ausweise des Landes aus , nur das unter Staatsbürgerschaft dann Bundesrepublik Deutschland für Deutsche od eben das betreffende Land steht.
Ok jetzt hat ja Bayern wieder eine Grenzpolizei wie vor 1998.
naja mein Lappen geht schon in DE kaum mehr durch ... ich werde ihn demnächst in AT erneuern. Dann ist er eben befristet .... Man hätte den Führerschein in DE dann halt auch wirklich zum an die Wand hängen machen sollen ;) und im Alltag führt man eine beglaubigte Abschrift, die man erneuern kann ....
Doch, in den Niederlanden gilt Ausweispflicht. Der niederländische Führerschein wird akzeptiert.
Wie aktuell ist das mit dem Führerschein ausweisen, wenn man sein Reisepass wegen Visum abgegeben hat?!?
Hallo,
nein. Leider nicht. Das einzig gültige Ausweisdokument ist ein Reisepaß oder (vorläufiger) Personalausweis.
Das gilt nur für die BRd in den Niederlanden ist es möglich, solange das Ausstellungsdatum des Führerscheines nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt.
Ja, aber die Ausstellung , darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. In den Niederlanden gibt es kein Ausweißpflicht wie in der BRD, jedoch auch ein Paß für Reisen, welcher den DT - Pass sehr ähnlich ist.
Schon mal was von Schenken gehört ? Du darfst Dich innerhalb der Schenkstaaten frei bewegen. In der BRD gilt Ausweispflicht. In den Gebiet der Niederlande nicht , jedoch sollte der Führerschein nicht älter als 10 Jahre , dass er dort akzeptiert wird. Da aber die DT - Polizei an der Grenze zu den Niederlanden stichpunktartig kontrolliert kann die ggf. ein Bußgeld von 10 Euro verhängen, macht dies aber meist nicht weil der Führerschein inoffiziell akzeptiert wird.