Vorkaufsrecht einer Doppelhaushälfte?
Guten Abend zusammen,Ich stecke derzeit in einer schwierigen Situation, Mein Vermieter hat mir erzählt das er ein Käufer für die besagte Doppelhaushälfte hat. Er hat im gleichen Atemzug aber auch gesagt, das er mir/uns vorrecht gibt. Ich hab mir ein Paar Finanzierungsangebote eingeholt.Nun hab ich die Sorge, das er es doch einem anderen Interessenten verkauft. Hab ich als Mieter irgendwie das sogenannte "Vorkaufsrecht" geltend zu machen ?Ich weiß das "Kauf bricht nicht Miete" herrscht, allerdings hat mein Vermieter schon erwähnt ,das der andere Interessent es selbst bewohnen möchte.Könnt ihr mir Tipps und Hilfe geben ?
5 Antworten
wenn du das vorkaufsrecht hast, ist gesetzlich geregelt, muss er es dir zu dem ausgehandelten preis geben
das kannst du denke ich googeln: ich kenne es nur von bekannten die eine wohnung zu verkaufen hatten und die ihrem mieter verkaufen mussten weil der eben dieses vorkaufsrecht hatte
Wenn Du Dir da so sicher bist, hasst Du sicher auch einen Beleg dafür (Urteil/Gesetz)?
du hast als Mieter nur ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB, was bei dir aber eher nicht zutrifft. ( Auft-eilung des Hauses nach WEG. ) Die Mitteilung vom Vermieter ist reine Höflichkeit und eine faire Chance.
Der Vermieter wird den Teufel tun, Dir ein "echtes" Vorkaufsrecht einzuräumen. So würde er zu dem von ihm vorgesehenen Preis viel schwerer einen Käufer finden.
Er wird Dir nach der Preisverhandlung mit dem potentiellen Käufer anbieten, die DHH für ebendiesen Preis zu kaufen - mehr nicht.
Einen rechtlichen Anspruch hast Du nicht, so etwas gibt es nicht und gab es auch noch nie.
Als Mieter hast Du kein automatisches Vorkaufsrecht, es sei denn, es ist ausdrücklich im Mietvertrag festgeschrieben.
Das muss nicht im Mietvertrag stehen und gilt trotzdem. Die Kriterien sind anderer Natur.
Nämlich??
Sie haben kein Vorkaufsrecht!
Erwirbt der andere, dann wird der wegen des bereits bekantnen Eigenbedarfs Ihr zurächst von ihm zu übernehmendes Mietverhältnis mit der vorgeschriebenen Frist kündigen.
Bei bestehnden Mietverhältnissen bis zu 5 jahren sind das 3 Monate, bis 8 Jahre 6 Monate und bei mehr als 8 Jahren 9 Monate.
Statt sich obskure Gedanken über ein nicht existentes Vorkaufsrecht zu machen, sollten Sie den erwarteten Kaufpreis im Rahmen der Finanzierungnanfrage bei Ihrer Bank beleihungstechnnisch gegenschecken lassen.
Sie sollten Ihrem Vemeieter dankbar sein, das der Ihnen diesen Hinweis auf den beabsichtigten Verkauf übrehaupt aufgezeigt hat; ansonsten hätte es Sie bei der Eigenbedarfskündigung kalt erwischt!
Danke, werde Montag mal bei den Banken Anfragen.
Wenn ich richtig verstehe, ist das Vorkaufsrecht nirgendwo eingetragen oder schriftlich festgeklegt; nur mündlich angeboten. Wenn Du den Kaufpreis nicht zahlen kannst, kann Dein Vater an einen anderen Interessenten verkaufen. Je nach Dauer des Mietverttrages gibt es eine verlängerte Kündingungsfrist, wenn der Käufer das Haus selbst bewohnen möchte.
Wie kann ich denn Rausfinden ob ich ein Vorkaufrecht habe ? Kann ich irgendwo anrufen und mich erkundigen ?