Voraussetzungen um sich GRAFIKDESIGNER nennen zu dürfen und falle ich mit einer Selbstständigkeit unter die Künstlersozialkasse?
Hallo,
ich habe überlegt, mich neben meinem Vollzeit-Beruf noch als Grafikdesigner selbstständig zu machen.
Ich habe kein Studium zum Grafikdesigner und auch keine Ausbildung zum Mediengestalter Digital und Print.
Allerdings habe ich eine ähnliche, vergleichbare Ausbildung zur Gestalterin für visuelles Marketing absolviert. In meinem jetzigen Beruf arbeite ich täglich mit der Creative Cloud (meist Illustrator, Photoshop), was ich in externen Schulungen gelernt habe. Noch dazu plane ich einen Abendkurs über 8 Monate zum Grafikdesigner zu absolvieren.
Kann ich mich mit diesen Fähigkeiten und Zertifizierungen GRAFIKDESIGNER nennen?
Ich habe in verschiedenen Foren gelesen, dass man als GRAFIKDESIGNER kein Gewerbe anmelden sollte, weil man unter die Künstersozialkasse fällt. Wäre das in meinem Fall auch so? Da ich das ja nur nebenberuflich machen will.
Vielen Dank schonmal für Antworten.
2 Antworten
Kann ich mich mit diesen Fähigkeiten und Zertifizierungen GRAFIKDESIGNER nennen?
du kannst dich auch so nennen, wenn du diese weiterbildungen nicht gemacht hättest - der beruf ist nicht geschützt und so kann sich jeder nennen, der halbwegs was aufs papier bringt.
zur KSK: ich verstehe dich so, dass du dort gar nicht rein willst (und auch nicht könntest, da du ja nur nebenberuflich als grafikerin arbeiten möchtest). was hat das mit deiner nebenberuflichkeit zu tun?? du bist doch schon über deinen vollzeitjob sozialversichert. 2x sozialversicherung??
man meldet als designer auch kein gewerbe an, denn der beruf gehört zu den ´freien berufen´. die einnahmen musst du natürlich versteuern, eine buchführungspflicht besteht aber nicht (nur einnahmen-ausgaben-rechnung). übersteigt dein jahreseinkommen aus dieser tätigkeit 17.500,-- €, bist du außerdem umsatzsteuerpflichtig.
das wichtigste ist allerdings, dass du deinen hauptarbeitgeber um erlaubnis bitten musst, nebenberuflich tätig sein zu dürfen. versäumst du dies, kann dies eine kündigung nach sich ziehen. lg, baghera (u.a. selbst. designerin)
Frag am besten bei der Künstlersozialkasse konkret nach, welche Vorraussetzungen die brauchen. Meines Wissens haben es Leute ohne die enstprechende Ausbildung oder Studium es schwerer, es ist aber nicht unmöglich.