Vor der Polizei weggerannt, kann ich dafür eine Strafe erhalten?
Hallo, ich war spät am Abend mit ein paar Freunden noch unterwegs. Wir waren alle leicht alkoholisiert, ich bin jedoch erst 15 und darf somit kein Alkohol trinken. Als wir die Polizei von weitem sahen, ergriff ich als einzigste die Flucht. Ich rannte über die alten Bahngleisen zu meiner besten Freundin. Jedoch hat einer der Leute der Polizei meinen Namen und Nummer gegeben. Sie mussten alle alkoholtest machen und würden dann wegen Ruhestörung angezeigt (Die meisten waren schon volljährig & durften somit alkohol konsumiert & selbst die minderjährigen bekamen keine Strafe sondern nur eine Anzeige wegen Ruhestörung) Somit hat nun die Polizei meine Nummer.. meine Frage wäre nun, was kommt jetzt alles auf mich zu? Es ist nun früh am morgen und habe noch keinen Anruf bekommen, in circa 2 Stunden werde ich nach Hause gehen. Wird die Polizei mir nun einen Brief schreiben oder meine Eltern kontaktieren? Ich habe mega schiess, was soll ich nun tun?
8 Antworten
Du bist Nachts unterwegs und solltest um die Uhrzeit längst zu Hause sein. Da wird sich das Jugendamt (Aufsichtspflichtverletzung der Eltern) dafür interessieren, da wird da Alkohol trinken wohl das kleinere Übel sein.
Eltern werden informiert und jemand der vor der Polizei weg rennt, hat immer was zu verbergen.
Man sollte zu seinen Fehler stehen und nicht davon laufen. Ihr wollt doch immer als Erwachsene angesehen werden, aber so hast Du Dich wie ein kleines Kind benommen.
Tipp, die Clique hätte Dir gar kein Alkohol geben dürfen, denn das ist eine Straftat.
Trenne Dich von denen und such Dir andere Freunde.
Hi, eventuell werden Deine Eltern informiert, aber mehr wird nicht passieren. Du hast ja nix strafbares gemacht. Die Ruhestörung ist natürlich eine Ordnungswidrigkeit, wofür man für gewöhnlich von der Polizei verwarnt wird.
Ich glaub aber, da wird überhaupt nix kommen. Die Polizei hat wenig Leute und viel zu tun. Da halten sie sich nicht mit so einer Lappalie auf.
Niemand muss sich der Polizei stellen. Du musst auch überhaupt nichts sagen, wenn die kommen sollten oder dir einen Brief schreiben, in dem du Stellung nehmen sollst. §136 StPO gewährt dir das Recht zu schweigen, zu jeder Zeit. Darüber werden die dich auch belehren.
Sag einfach nichts. Oder sag du möchtest nichts sagen. Das Müssen die akzeptieren. Nur deine Personalien musst du angeben. Die werden dich auch noch bequatschen wollen, dass du dich etwas sagst, aber du musst es nicht.
Weglaufen darfst du so viel du willst, das ist nicht strafbar oder Ordnungswidrig. Wenn man schweigen darf dann darf man auch weglaufen. (selbstbelastungsfreiheit) . In dem Moment des Weglaufens machst du dich natürlich verdächtig, aber who cares.
Schubsen oder so darf man halt nicht (138 StGB)
Den Alkohol werden die dir nicht nachweisen können da du ja weggelaufen bist. :)
Also sag einfach gar nichts! :)
(bin Rechtsreferendar bei der Staatsanwaltschaft)
Die kommen eh nicht.
Tolle Freunde hast du, dass die deinen Namen weitergeben. XD
Flucht ist nicht strafbar, wenn dadurch keine Straftaten begangen werden. Dann aber nicht die Flucht, sondern die dabei begangenen Taten.
geh zur polizei und erklaer es ihnen am besten wenn du schon wach bist jetzt:)
deine eltern werden aber nen brief bekommen keine bange