Vonovia, Miete aufgrund Rückzahlung herabsetzen, jedoch aktuell lange im Urlaub, problem?

5 Antworten

Das ist unproblematisch. Die 300€ gehören dir, egal wann du sie verrechnest oder dir überweisen lässt. Ob das im August geschieht oder nicht ist egal.

Nachdem ich endlich es kapiert habe ( Dank dreier Kommentare :) ) kann ich antworten :

Vonovia wird nun mindestens einen Monat zuviel Geld von mir erhalten!....... Das ist nun kein Problem:

Was du diesen Monat nicht kannst besorgen , verschiebe auf den nächsten Monat. Dann ist alles wieder rund.

(fürs eigene gute Gefühl ) : kurze email an vonovia.......... die buchhaltung freut sich , wenn sie informiert ist .

Auf keinen Fall eigenmächtig das Geld einbehalten ! Das kann schlimstenfalls zur Kündigung führen, denn das gilt als nichtgezahlte Miete .

Diese Guthaben wird dir überwiesen, wenn auch nicht gleich . Sollte auch auch im Brief stehen, der die 300 Euro ankündigt.

berlina76  13.07.2018, 18:06

"Soll meine Miete dementsprechend herabsetzen für den Monat August" das steht scheinbar im Brief. Sie wird aufgefordert, ihre Miete im August zu kürzen.

Und wo ist jetzt das Problem? Du scheinst ja Online zu sein. Also ab in dein Onlinekonto. Den Dauerauftrag ändern auf 300 € weniger und nach der Mietüberweisung wieder auf den normalen Wert setzen.

Halbrecht  13.07.2018, 17:54

so riskiert man die kündigung.

berlina76  13.07.2018, 17:55
@Halbrecht

Was meinst du?

Ne Kontokündigung? Weil man einmal im Jahr seine Daueraufträge anpasst?

Halbrecht  13.07.2018, 17:57
@berlina76

nein die wohnungskündigung . man darf nicht eigenmächtig die monatliche zahlung ändern ..........gerade bei einer so großen Gesellschaft geht alles seine bürokratischen Gang. Daher m u s s der FS auch wissen , wann und wie die 300 zu ihm kommen . Steht im Brief mit der Abrechnung.

berlina76  13.07.2018, 18:04
@Halbrecht

Sie hat doch das ok von der Verwaltung,

"Soll meine Miete dementsprechend herabsetzen für den Monat August" steht ja scheinbar in dem Brief. Also alles ok.

HansImGlueck178  13.07.2018, 18:15
@Halbrecht

Zwar sollte man den Vermieter informieren, aber auch wenn man das nicht tut, dürfte kaum ein Gericht darin einen Kündigungsgrund sehen. Der Vermieter kann hier selbst das Guthaben des Mieters anrechnen.

Falls anders geurteilt wurde, kannst du mich darüber aber gerne belehren.

DerKollege919 
Beitragsersteller
 13.07.2018, 19:51
@Halbrecht

Lies doch mal richtig meinen text, meineee güteee..

Halbrecht  13.07.2018, 19:58
@DerKollege919

ah , jetzt kapiert ! vonova sagt ,du sollst ......... ich hatte gelesen : soll ich ? ........

Halbrecht  13.07.2018, 19:58
@berlina76

ah , jetzt kapiert ! vonova sagt ,du sollst ......... ich hatte gelesen : soll ich ? .............danke !

Halbrecht  13.07.2018, 20:04
@HansImGlueck178

ich kenne es nicht anders : Miete sollte immer pünktlich gezahlt werden , egal welche offenen Posten sonst zwischen Verm und Mieter bestehen.

HansImGlueck178  13.07.2018, 20:06
@Halbrecht

Sollte das so geschehen um Missverständnisse und daraus folgenden Stress zu vermeiden: Ja. Würde das für eine Kündigung reichen: (Vermutlich) nein.

anitari  13.07.2018, 17:53

Nicht jeder macht/nutzt Onlinebanking.

Da gibt es keine Probleme. Im Gegenteil es könnte bei der nächsten Abrechnung zu deinen Gunsten sein.