Vonovia, Miete aufgrund Rückzahlung herabsetzen, jedoch aktuell lange im Urlaub, problem?
Hallo, ich bekomme von Vonovia 300€ Heizkosten erstattet (Rückzahlung).
Soll meine Miete dementsprechend herabsetzen für den Monat August, bin aber gerade seit gestern im Urlaub für die nächsten 5 Wochen. (Sohnemann hat den Brief geöffnet)
Nutze keine Lastschrift sondern Daueraufträge.
Vonovia wird nun mindestens einen Monat zuviel Geld von mir erhalten!
Könnte das Probleme evtl. geben?
Oder haben die dort ein sogenanntes Kundenkonto indem sich „überschüsse“ für den Mieter ansparen lassen.
Danke im vorraus!
5 Antworten
Das ist unproblematisch. Die 300€ gehören dir, egal wann du sie verrechnest oder dir überweisen lässt. Ob das im August geschieht oder nicht ist egal.
Nachdem ich endlich es kapiert habe ( Dank dreier Kommentare :) ) kann ich antworten :
Vonovia wird nun mindestens einen Monat zuviel Geld von mir erhalten!....... Das ist nun kein Problem:
Was du diesen Monat nicht kannst besorgen , verschiebe auf den nächsten Monat. Dann ist alles wieder rund.
(fürs eigene gute Gefühl ) : kurze email an vonovia.......... die buchhaltung freut sich , wenn sie informiert ist .
Auf keinen Fall eigenmächtig das Geld einbehalten ! Das kann schlimstenfalls zur Kündigung führen, denn das gilt als nichtgezahlte Miete .
Diese Guthaben wird dir überwiesen, wenn auch nicht gleich . Sollte auch auch im Brief stehen, der die 300 Euro ankündigt.
"Soll meine Miete dementsprechend herabsetzen für den Monat August" das steht scheinbar im Brief. Sie wird aufgefordert, ihre Miete im August zu kürzen.
Und wo ist jetzt das Problem? Du scheinst ja Online zu sein. Also ab in dein Onlinekonto. Den Dauerauftrag ändern auf 300 € weniger und nach der Mietüberweisung wieder auf den normalen Wert setzen.
nein die wohnungskündigung . man darf nicht eigenmächtig die monatliche zahlung ändern ..........gerade bei einer so großen Gesellschaft geht alles seine bürokratischen Gang. Daher m u s s der FS auch wissen , wann und wie die 300 zu ihm kommen . Steht im Brief mit der Abrechnung.
zumindest kann er es erst nach einer ankündigung machen .......
Sie hat doch das ok von der Verwaltung,
"Soll meine Miete dementsprechend herabsetzen für den Monat August" steht ja scheinbar in dem Brief. Also alles ok.
Zwar sollte man den Vermieter informieren, aber auch wenn man das nicht tut, dürfte kaum ein Gericht darin einen Kündigungsgrund sehen. Der Vermieter kann hier selbst das Guthaben des Mieters anrechnen.
Falls anders geurteilt wurde, kannst du mich darüber aber gerne belehren.
Lies doch mal richtig meinen text, meineee güteee..
ah , jetzt kapiert ! vonova sagt ,du sollst ......... ich hatte gelesen : soll ich ? ........
ah , jetzt kapiert ! vonova sagt ,du sollst ......... ich hatte gelesen : soll ich ? .............danke !
ich kenne es nicht anders : Miete sollte immer pünktlich gezahlt werden , egal welche offenen Posten sonst zwischen Verm und Mieter bestehen.
Sollte das so geschehen um Missverständnisse und daraus folgenden Stress zu vermeiden: Ja. Würde das für eine Kündigung reichen: (Vermutlich) nein.
Nicht jeder macht/nutzt Onlinebanking.
Da gibt es keine Probleme. Im Gegenteil es könnte bei der nächsten Abrechnung zu deinen Gunsten sein.
so riskiert man die kündigung.