von der polizei ein 10tägies rückkehr verbot in die eigene Wohnung?!
hallo zusammen da ich mich gestern mit meinen freund gestritten habe ,dies auch meine nachbarn gehört haben und die polizei angerufen habe,musste mein freund aus unserer gemeinsamen wohnung,und hat ein rückkehrverbot für 10 tage bekommen.uns beiden wurde gesagt wenn wir es nicht einhalten kommt eine geldstafe 250 auf uns zu. und sie werden kontrolieren ob er wirklich nicht da ist!! DAHER MEINE FRAGE: KANN ICH ES IRGENWIE RÜCKGANGIG MACHEN DAS ER WIEDER VORHER BEI UNS REIN KOMMT ODER WIE OFT KOMMT CA DIE POLIZEI UND SCHAUT NACH OB ER WIRKLICH NICHT DA IST???????? wer was weiss bitte beschid sagen danke
16 Antworten
Ich sehe das anders . Warum darf es in manchen Familien bei einem Streit nicht lauter werden , sicher als Nachbar ist es vielleicht störend aber ich denke wäre es leise bemerkt man nichts und einem wirklichen Opfer kann dann nicht geholfen werden . Manche hier denken das Leben ...die Ehe wäre Friede-Freude-Eierkuchen es gibt aber auch Phasen wo es nicht so läuft.Ich finde die 10 Tage Regelung ist für Gewaltopfer richtig ,ich finde aber auch daß das sogenannte Opfer die Entscheidung treffen darf ob die 10 Tage eingehalten werden sollten.Viele denken häusliche Gewalt hat mit schlagen im körperlichen Sinne zu tun , aber anschreien und Geschirr schmeissen zählt auch dazu und einige hier haben bestimmt schon eine ähnliche Situation erlebt und wenn da die Polizei kommt und einen 10 Tage auf die Straße jagt möchte ich eure Gesichter sehen . Es soll der Mensch selber entscheiden was für ihn gut ist und nicht durch Paragraphen in eine Gasse getrieben werden die bei dem sogenannten Täter einer Hexenjagd ähnelt.Bei vielen Fällen sollte die Kirche im Dorf gelassen werden , denn wirkliche Opfer würde hier nie diese Frage stellen.
ja das können die schonn machen solltest du auch einhalten polizei sagt dazu "erholungszeit" dass ihr mal bischen abstand habt rückgängig kann mans machen, wenn man eine zeitmaschiene hat
Das Rückkehrverbot ist kein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr. Die Polizei macht bei fast jedem Beziehungsstreit zu dem sie gerufen wird davon Gebrauch.
Ich habe so ein Rückkehrverbot auch schon einmal für die Wohnung meiner Freundin erhalten, weil sie die Polizei einfach angelogen hat. Für mich stellte das kein Problem dar, weil ich eine eigene Wohnung habe. Jedoch kann es für viele Betroffene ein großes Problem darstellen. wenn sie nicht wissen wo sie hinsollen oder hinkönnen.
Meinem Nachbar ist es auch passiert. Er hat nichts gemacht, sie ruft die Polizei an, behauptet er hätte sie geschlagen und er muss aus seiner Wohnung raus, für die er alleine die Miete bezahlt und ihr ein Dach über dem Kopf bietet. Dabei war sie es, die ihm ins Gesicht geschlagen hat.
Wenn die Polizei davon ausgeht, dass eine Frau in Gefahr ist, dann sollte die Polizei lieber die Frau und ggf. Kinder in Sicherheit bringen. Dafür gibt es Frauenhäuser und die halte ich für die richtige Lösung zur Gefahrenabwehr.
Wenn man das hier liest, weiß man, dass die Polizei nicht in der Lage ist, Opfer von häuslicher Gewalt zu schützen, weil diese in den eigenen vier Wänden in der Falle sitzen.
Garantiert sind auch nicht immer die Männer schuld, wenn gestritten wird. Es gibt immer mehr Fälle von häuslicher Gewalt, in denen Männer die Opfer sind und von ihren Frauen psychisch und physisch traktiert werden.
@ inmediaone,ja das ist mir jetzt passiert.Sie musste dann raus. Sie hat denen erzählzt das ich sie gewürgt hätte. Nur haben die netten Beamten meine Striemen am Hals und die Macke am Kopf und an den Beinen gesehen. Resultat des ganzen,Ich sitze (leider immer noch hier) und sie musste gehen. Selbst wenn sie vor der Türe stehen würde ,ich lass die nicht rein.Ansonsten kann es sein,das es wieder soweit kommt und dann würde ich die Strafe zahlen müssen,weil ich mich nicht daran gehalten habe,
Und ich bin ein Mann................musste mir das 6 Jahre antun,aber das ist jetzt vorbei.
Sollte man sich halt alles vorher überlegen. Du kannst bei der Polzei anrufen und um Gnade bitten.