Von der jungendhilfe abhauen?
Ich würde gern von eine Maßnahme von Jugendamt abhauen also wohne in eine Gruppe aber will net mehr dort hin gehen aber ich würde gern wissen wie des ausschaut mit abhauen ich hätte Wohnung in eine andere Stadt also bei Freunde des alles wäre kein Problem aber würde gern wissen was für Konsequenzen drohen können wenn die Polizei mich findet. Ich bin 16 fast 17.
4 Antworten
Das nächste mal wirst du wohl in eine geschlossene Einrichtung kommen. Außerdem könnte deinen Freunde eine Anzeige ins Haus flattern.
Das ist nicht strafbar.
Die sollte erstmal bewusst werden, dass die Jugendhilfe eine HILFE für dich ist. Die wollen dir nichts böses. Die wollen helfen, auch wenn es nicht immer so wirkt.
Abhauen heißt, dass du die Hilfe verweigerst. Damit würde die Hilfe eingestellt werden. Zieh es einfach durch und bekomm dein Leben auf die Reihe!
Wenn das Jugendamt rumspackt, können sie dich einmal mit der Polizei zurück bringen lassen. Das ist aber nicht strafbar, die passiert nichts und du kannst in derselben Sekunde, in der dich die Polizei absetzt wieder gehen.
In 99,9% der Fällen wird die Jugendhilfe in deinem Alter aber stattdessen kommentarlos eingestellt.
Achso, wenn sie sich ungewöhnlich anstellen. Wie gesagt, ab 16 gibts normal eben einfach keine Jugendhilfe mehr, wenn man keine will und man ansonsten nicht in Gefahr ist.
Also bin in wohngruppe gekommen aus Grund das ich kriminell war hatte auch ein Beschluss von Richter bekommen der endet nächste Monat ich bin so wieso net untergeschlossen Unterbringung aber ich hatte vor das wenn mein Beschluss zu ende ist abzuhauen.
Wie sehen meine Chancen aus?
Was für ein Beschluss denn dann bitte? In Bezug auf Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Nein ein Beschluss denn meine Eltern unterschrieben haben das ich in eine geschlossen Gruppe kommen durfte bist ende mein Beschluss der Beschluss endet nächste Monat am 15
Hä? Also du hast einen Unterbringungsbeschluss, wurdest aber nicht geschlossen untergebracht? Wie lange ging der Beschluss insgesamt?
Von September bis April
Also ein dauerhafter, über die vollen 6 Monate.
Und du wurdest trotzdem nicht geschlossen untergebracht, verstehe ich das richtig?
Ja die hatten mich einsperren können weil die Erlaubnis von meine Eltern bekommen hatten also das jugendamt aber wegen guter durchführung haben sie net gemacht aber ich kann leider es net mehr aushalten in der wohngruppe zu sein jeden ist der gleiche s**** was da abgeht
Ja, die haben dich sowieso verarscht. Wenn der Beschluss nicht vollstreckt wird, verliert er nach ein paar Wochen seine Gültigkeit. Du könntest schon lange gehen.
Andererseits ist die Lage dann schon sehr viel ernster, als in der Frage raus kam. Du solltest unbedingt erstmal zum Anwalt gehen. Wenn du damit Probleme hast, kann ich dir auch helfen.
Du darfst dir ab 14 in solchen Angelegenheiten einen eigenen Anwalt nehmen.
Sind deine Freunde denn wenigstens in einem anderen Bundesland?
Ja die sind in Hessen Frankfurt
Beim Anwalt warst du noch gar nicht, trotz Beschluss? Du hattest doch Monate Zeit und bei Minderjährigen zahlt das immer der Staat.
Nein war ich net
Verstehe mich nicht falsch: Wenn das Jugendamt deine Freunde nicht kennt, dann ist das sicher die schnellste und einfachste Methode. ABer du darfst dann halt dort echt nicht aufgegriffen werden.
Du solltest dir einen Beratungsschein holen.
Dankeschön echt das sie mir helfen!!
Ja, ich habe ein paar ähnliche Erfahrungen.😉
Im Zweifelsfall stecken die dich in eine geschlossene Einrichtung...
So schnell geht das meine Eltern haben die Sorge gerecht ich wohne auch in Bayern in eine Stadt wo auch geschlossene Einrichtung gibst aber würde angenommen mich finden sie in eine andere Bundesland geht des so leicht alles dann?
Ja, das geht sehr leicht und sehr schnell.
Gegen den Willen deiner Eltern geht das sowieso nicht, mit dem Willen deiner Eltern zu 99% auch nicht....
Ja, das geht sehr leicht und sehr schnell.
Ach was. Es braucht das Einverständnis der Eltern, ein psychologisches Gutachten, einen Gerichtsprozess....
Bis das alles gemacht wäre, wäre der FS praktisch 18. Selbst wenn die Voraussetzungen (Lebensgefahr) bei ihm vorliegen würden, was sie vmtl sowieso nicht tun.
Die Eltern scheinen ja einverstanden zu sein...
Können Sie mir bitte erklären was des heisst "Jugendamt rumspackt" Dankeschön