Vollzeit gearbeitet nun Teilzeit Arbeitslosengeld?
Guten Tag,
ich bin nach der Elternzeit arbeitslos gemeldet. Ursprünglich wollte ich wieder Vollzeit arbeiten und habe mich dafür auch zur Verfügung gestellt. Nun möchte ich aber doch lieber nur Teilzleit arbeiten. Wie berechnet sich dann das Arbeitslosengeld? Um wieviel wird mir dass Geld gekürzt? Muss ich eine Rückzahlung an die Agentur für Arbeit tätigen, weil ich anfangs Arbeitslosengeld für Vollzeit bezogen habe?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
5 Antworten
Arbeitslosengeld ist eine Lohnersatzleistung. Wenn Du dem Arbeitsmarkt nur in Teilzeit zur Verfügung stehst, bekommst Du natürlich auch nur die Lohnersatzleistung für die Stunden, die Du arbeiten möchtest.
Alles andere wäre ja Quatsch. Denn dann wäre Dein Arbeitslosengeld ja unter Umständen deutlich höher (Vollzeit) als wenn Du in Teilzeit arbeiten würdest. Die LohnERSATZleistung ist natürlich auf die Zeit berechnet, die Du der Arbeitsagentur als Vermittlung angegeben hast.
Ja klar. Du würdest ja auch mehr Geld bekommen, wenn Du unverschuldet in die Arbeitslosigkeit geraten bist und weiterhin bereit wärest Vollzeit zu arbeiten.
ALG1 bezieht sich auf dein einkommen vor der arbeitslosigkeit...wenn du jetzt teilzeit arbeitest und dann wieder arbeitslos werden würdest wird es wieder nach dem einkommen berechnet..aber alg 1 hast du ja nicht ewig..danach fällst du in ALG II...
Also ich habe jetzt telefonisch bei der Agentur nachgefragt und es ist tatsächlich so, dass mir das Arbeitslosengeld prozentual gekürzt wird. D.h. bis jetzt beziehe ich mein Arbeistlosengeld auf einer Berechnungsbasis von 40Arbeitsstd./Woche. Wenn ich nun nur noch 20Std./Woch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, wird mir das Geld auch um 50% gekürzt.
was du in Zukunft machen willst ist dem Arbeitslosengeld egal
Nein leider nicht. Wenn ich vor der Arbeitslosigkeit Vollzeit gearbeitet habe und nun aber nur noch Teilzeit arbeiten möchte, wird mir das Geld prozentual gekürzt. Wurde mir gerade telefonisch von der Agentur für Arbeit mitgeteilt.
In dem Fall würde ich direkt mal bei der Agentur für Arbeit fragen.
Ja das stimmt schon. Allerdings habe ich über 10 Jahre Vollzeit gearbeitet und dementsprechend auch eingezahlt. Also würde ich es nicht als Quatsch bezeichnen.