Vollschulzeitpflicht schon erreicht?
Hallo :)
Es heißt ja "Etwas anderes gilt für Schüler*innen des Gymnasiums mit achtjährigem Bildungsgang. Für sie endet die Vollzeitschulpflicht bereits nach neun Schuljahren. (..)
Die Schulpflicht wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule, oder durch den Besuch einer Förderschule der Primarstufe und der Sekundarstufe I, erfüllt. Sie kann an einer öffentlichen Schule oder an einer privaten Ersatzschule erfüllt werden."
Ich besuche zurzeit die neunte Klasse eines Gymnasiums, habe G8 - einen achtjährigen Bildungsgang- und frage mich, ob ich die Vollschulzeitpflicht schon erreicht habe.
Denn obwohl ich noch nicht in der Sek II bin, bin ich in meinem neunten Jahr als Schülerin, könnte per Definition also schon die Vollschulzeitpflicht erreicht haben.
Da ich bereits in meinem neunten Jahr bin, es aber erst im Sommer vollende, frage ich mich, ob dies auch als Beendung der Vollschulzeitpflicht betrachtet werden kann.
1 Antwort
Ja, die Vollzeitschulpflicht endet je nach Bundesland nach 9 bzw. 10 Jahren. Wenn dein Bundesland also 9 Jahre hat und du diese absolviert hast, hast du die Vollzeitschulpflicht erfüllt.
... aber warum überrascht dich das überhaupt? Wenn das nicht so wäre, wäre es doch unmöglich, „nur“ den Haupt- oder Realschulabschluss zu machen, weil man nach dem 10. Schuljahr ja wegen Vollzeitschulpflicht ja trotzdem noch weiter in die Schule zu gehen gezwungen wäre. Dass man nach dem Haupt- und Realschulabschluss eine Ausbildung machen kann, liegt daran, dass sich an die Vollzeitschulpflicht die Berufsschulpflicht anschließt, und Berufsschule kann Teilzeit sein, wenn man den anderen Teil der Zeit im Betrieb verbringt. Da noch nicht alle Menschen in diesem Alter arbeiten wollen, gibt es zum Glück die Alternative, die Berufsschulpflicht mit dem Vollzeitbesuch einer schulischen Berufsausbildung oder einer Sekundarstufe 2 an einer allgemeinbildenden Schule zu erfüllen :)