Vollmacht für anwalt / Rechtsanwalt??
Bekannter hatte ein Unfall. Nun hat er ein Anwalt eingeschaltet. Diese möchten eine Vollmacht unterschrieben haben. Kann man das problemlos machen und die Vollmacht handelt nur für den Unfall? Oder auch für anderes? Gibt's nachteile?
3 Antworten
Der Anwalt benötigt für sein Tätigwerden eine Vollmacht. Diese enthält aber meistens auch Diverses, das erst viel später relevant werden kann und dann vielleicht auch nicht erwünscht sein kann.
Dazu gehört u. a., wenn der Anwalt gleichzeitig bevollmächtigt werden möchte, Vergleichen zuzustimmen oder sonstiges vorzunehmen, das nicht zu den ersten Schritten eines Verfahrens gehört.
Es empfiehlt sich, die Vollmacht gründlich durchzulesen und alles, was gegenwärtig noch nicht nötig oder noch nicht beurteilbar ist, zu streichen. Falls es notwenig wird, kann man späterhin immer noch die Vollmacht entsprechend erweitern.
Wenn der Anwalt für ihn tätig werden soll, muss er ihm die Vollmacht erteilen.
Will er das nicht, muss er eben sehen, wie er ohne Anwalt klarkommt.
Ohne Vollmacht darf kein Anwalt eine rechtliche Vertretung vornehmen