Strafe für falsches Alibi?

anonymousduck  16.02.2022, 14:22

War das vor Gericht unter Eid?

Prinzessin233 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 14:23

Ne, bei Bullen

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe meiner BFF ein falschen Alibi gegeben, weil ich einfach weiß, dass sie das nicht war, was die ihr vorwerfen.

Eines vornweg: ich bin kein Rechtsanwalt und was ich schreibe, ist nur meine persönliche Einschätzung.

Da käme theoretisch StGB § 258 Strafvereitelung in Frage. Da wirst du aber erst bestraft, wenn gegen dich selber Anklage erhoben wird. Ob das passiert, ist eine andere Frage.

Auf weitere Fragen zu diesem Thema musst du auch nicht antworten, weil du dich selber damit belasten könntest. Ich würde also an deiner Stelle, wenn die Polizei dich erneut befragt, die Aussage ohne Angabe von Gründen verweigern.

Sollte das vor Gericht kommen, müsste dir außerdem nachgewisen werden, dass du absiochtlich gelogen hast. Wenn es dir gelingt, dich darauf hinauszureden, dass du dich nur geirrt und nicht absichtlich etwas falsches gesagt hast, kannst du dafür nicht bestraft werden.

Solltest du in dem jungen Alter vor einem Jugendgericht landen, steht dort der Erziehungsauftrag und nicht eine Betsrafung im Vordergrund. Bei der Milde der Tat, die selbst für Erwachsene in der Regel nur eine Geldstrafe nach sich zieht, dürftest du mit einer erzieherischen Maßnahme davonkommen, die auch in kein Strafregister eingetragen wird. Das könnten z.B. Sozialstundens ein oder eventuelll auch nur ein erhobener Zeigefinger und die Ermahnung, in Zukunft nicht mehr zu lügen.

Nur nebenbei: rein moralisch halte ich es nicht für sonderlich verwerflich, seiner besten Freund/-in notfalls aus der Patsche zu helfen. Habe ich auch schon gemacht, obwohl sie es tatsächlich waren. Hatte aber nie Konsequenzen für mich.

Kommt darauf an, wo du gelogen hast. Bei der Polizei oder vor Gericht?

Prinzessin233 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 14:24

Polizei

AnglerAut  16.02.2022, 14:29
@Prinzessin233

Dann ist es nicht strafbar, solange die beschuldigte Person wirklich unschuldig ist.

Sollte sie doch die Tat begangen haben, so liegt Strafvereitelung vor.

Gab schonmal die Frage.

Wenn du Reue zeigst und Glück hast passiert garnichts. Es könnte aber auch eine Geldstrafe oder ein paar Arbeitsstunden werden.