Viel zu kalte Wohnung!

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Das Ding ist auch noch, das die Heizkörper so heiß werden, das man sie nicht mehr anfassen kann, aber den Raum können sie tzd nicht erwärmen.

Also, an der Heizungsanlage liegt es wohl nicht. Vielmehr entweder an der Lage der Wohnung im Gebäude (Giebelseite, Erdgeschoss) und / oder rund rum ist Leerstand und/oder die Wände sind ungedämmt). Da hilft nur zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzuziehen.

Auf alle Fälle den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben informieren und eine Frist von 5 Werktagen stelle. Ab Kenntnis des Verm. die Miete mindern. Hier mindestens 50% der Nettomiete, eigentlich stünden sogar 100% zu bei diesen Temperaturen.

Ich weiß ja nicht, welche Heizung ihr habt. Viele Heizungen müssen von Zeit zu Zeit entlüftet werden - evtl. muss auch Wasser nachgefüllt werden. Wenn es daran liegt, ist das nur eine Kleinigkeit, die gemacht werden muss. Wenn ihr das nicht selbst könnt, muss der Vermieter sich darum kümmern. Den soltlet ihr auf jeden Fall darüber informieren. Wenn ihr nicht selbst zurecht kommt und der Vermieter sich nicht kümmert, könnt ihr die Miete kürzen.

Ramultak 
Beitragsersteller
 09.12.2014, 06:40

Entlüftet haben wir schon ;) würde da auch ein Tick besser

Elfi96  09.12.2014, 06:45
@Ramultak

Dann sagt dem Vermieter, dass der auf der Heizungsanlage Wasser nachfüllen müsste. Ohne genügend Wasser im Heizungskreiskauf werden die letzten Heizungen nicht mehr warm, da das Wasser das Wärme speichernde Medium ist. LG

Ramultak 
Beitragsersteller
 09.12.2014, 06:49
@Elfi96

Das Ding ist auch noch, das die Heizkörper so heiß werden, das man sie nicht mehr anfassen kann, aber den Raum können sie tzd nicht erwärmen.

Eine Nachtemperatur unter 18 grad gilt schon bei gericht als körperverletzung entweder reicht die leistung der pumpe nicht und fals es bauliche mängel sind müst ihr ausziehen den diese kan und wird nicht im winter beseitiegt Aber dies temperaturen sind nicht normal und deuten schon auf einen baulichen mängel hin zb keine wärmedämung.eine mietminderung kan man schon machen aber vorher den anwalt fragenauf wieviel und vorher den vermieter schriftlich auf diese mistäde hinweisen.'Als bei mir 1 tag diese temperaturen war hatte man vergessen die heizungsanlage wieder richtieg aufzufüllen aber das wurde sofort erlediegt. Wen das erst seit kurzem so ist dan ist meistens etwas mit der anlage wie zb zuwenieg wasser oder zuwenieg leistung der heizungspumpe.

Nach der allgemeinen Rechtsprechung ist eine Mindesttemperatur zwischen 18 und 21°C in den Wohnräumen erforderlich.

Diese ist bei Euch nicht gegeben, so dass hier ein Mangel vorliegt. Teilt dies schriftlich (und nachweislich) dem Vermieter unter Nennung der Raumtemperaturen mit und setzt eine Frist zur Mängelbeseitigung.

Dies wird wohl aber fruchtlos verlaufen, da die Heizung voll läuft und die Ursache woanders zu finden ist. Hier habt Ihr vorab folgende Möglichkeiten:

  • prüft ob die Fenster ausreichend dicht sind
  • sind die Heizkörper durch Schränke, Vorhänge, etc. verbaut? Das könnte auch ein Ansatz sein. Sind die Heizkörper zugestellt, heizt Ihr nur die entsprechenden Gegenstände auf, die davor stehen. Der Raum bleibt aber kalt.

Es kann aber auch sein, dass diese Mängel baulicher Natur sind (fehlende Dämmung, etc.). In diesem Fall bleibt nur der Auszug, da es unwahrscheinlich ist, dass der Vermieter dies ohne große Mühen instand setzen kann.

Hallo Ramultak,

schau mal hier: Heizung

MfG Heizlast