Verwirrt mit den Sonderfahrten?

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Um für die praktische Prüfung zugelassen zu werden, musst du die 12 Pfilchtstunden (Sonderfahrten) absolviert haben, also 

5 Überlandfahrten (in der Stadt und auf Landstraße), 

4 Autobahnfahrten (Fahrten auf der Autobahn) und

3 Dämmerungsfahrten (Fahrten im Dunkeln).

Es kann natürlich sein, dass du bisher nur Übungsstunden gefahren bist, also das die 3 Stunden nur Übungsstunden waren und keine Sonderstunden.

Das kannst du an den Preisen erkennen, denn die Sonderstunden sind meistens ca. 10€ teurer, als die Übungsstunden.

VendettaSone 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 15:50

Ich bin schon etwa über 15 normale Übungsstunden gefahren, das war nicht die Frage, aber hat sich schon geklärt, danke schön :)

Eine Sonderfahrt sind 45 Minuten, Du musst mindestens 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dämmerungsfahrten zu je 45 Minuten absolvieren.

Siehe FahrschAusbO §5 Abs.3:

(3) Die besonderen Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten sind – ausgenommen für die Klassen D, D1, DE und D1E – nach Anlage 4 durchzuführen.

http://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/__5.html

VendettaSone 
Beitragsersteller
 11.05.2016, 00:46

Also, das heißt, ich muss nur noch 9 Fahrstunden fahren bzw. 4/5 Doppelstund-fahrten? Wenn's jetzt nach meinem Beispiel geht. 

Antitroll1234  11.05.2016, 00:49
@VendettaSone

Ja, außer Du machst z.B. anstelle der 3 benötigten Dämmerungsfahrten 5, dann musst Du dennoch mindestens die vorgeschriebenen anderen Sonderfahrten erfüllen.

VendettaSone 
Beitragsersteller
 11.05.2016, 00:51
@Antitroll1234

Okay, danke, genau das wollte ich wissen. Der Rest kümmert mich nicht so, ich hoffe mal es kommt nicht so weit :D

Wenn ich mich nicht irre handelt es sich um 12 Fahrstunden. Das heißt 12 x 45 Minuten. So war es zumindestens bei mir meine ich. Je nach leistungsstand variieren diese aber immer. Kann natürlich sein das du anstatt auch öfters auf die Autobahn musst da du da Probleme hattest.

VendettaSone 
Beitragsersteller
 11.05.2016, 00:21

Hmm okay... interessant. Die Fahrschule meinte ich soll die 12 mal den Stundenpreis berechnen. Okay egal, ich krieg das noch irgendwie raus :) Danke

Wenn Du 3 Stunden gefahren bist waren es wohl 2 Doppelstunden, also 4 Stunden. Man geht von Unterrichtsstunden aus die 45min lang sind.

Was nun aber die große Preisfrage ist ist die ob Du einfach nur Fahrstunden hattest (üblicherweise fängt man damit an) oder diese Fahrstunden auch als Sonderfahrt gezählt werden.

Normalerweise haben Fahrschüler nach 3 Stunden praktischen Unterricht noch keine einzige Sonderfahrt erfüllt. Ich weiss aber nicht ob es sich bei Dir um einen Sonderfall handelt, zB Du bereits Fahren kannst und sofort mit den Sonderfahrten beginnen konntest.

VendettaSone 
Beitragsersteller
 11.05.2016, 11:32

Nein, das war schon die Überlandfahrt, also 3 Stunden Überland, und ich bin halt sehr verwirrt, ob ich denn jetzt nur 4/5mal noch fahren muss (also doppelstunden) oder mehr. Ich hab schon die ganzen normalen hinter mir. 

So weit ich weiß ist eine fahrstunde 45 min

VendettaSone 
Beitragsersteller
 11.05.2016, 00:17

bei mir sind es 60 min :)